Xenon Scheinwerfer gegen H7 Scheinwerfer
Hi,
bei mir ist ein Xenon Scheinwerfer kaputt. Jetzt überlege ich, da ein neuer Xenon SW ziemlich teuer ist, ob ich zwei gebrauchte H7 Scheinwerfer rein hänge.
Funktioniert so etwas? wegen der LW-Steuerung?
Danke für eure Tipps!
Beste Antwort im Thema
Das passt ganz einfach!
Scheinwerfer raus, deine elektrische Leuchtweitenregulierung auf den H7 Scheinwerfer stecken
Und den Stecker für den Scheinwerfer einstecken!
Der Anschlusstecker des Scheinwerfers bei H7 und Xenon ist identisch.
Ich würde mir allerdings lieber nen Xenon Scheinwerfer holen, da das H7 Licht im
Vergleich mieserabel ist!
18 Antworten
Wie sagt der Bayer: Bloß dasd was sagst. Lass es doch einfach wennst keine Ahnung von der Materie hast!
Es ging nicht um den Anschluss in der Fassung, sondern um den Anschluss der gesamten Scheinwerfer-Einheit!
Und der ist gleich.
Ob er nun in einem Fahrzeug mit Werksseitigem Xenon einen Xenon- oder einen Halogenscheinwerfer betreibt ist völlig egal und führt auch NICHT zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wie schon geschrieben muss er lediglich die Elektrische LWR auf den Halogen-SW umstecken.
Nun "kapiert" pepe?!
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Wo bitte sollen Xenon und H7 Scheinwerfer den selben Anschluß haben ? Am Scheinwerfer ?Toll, was soll das den Threadersteller bringen wenn er dann im Scheinwerfer ein zugelassenes Leuchtmittel betreiben will ? Jetzt erzähl uns aber nicht das Xenon und H7 die selbe Lampenfassug haben. 😁
Super, genau das wollte ich doch wissen. Habe ja auch nichts anderes gefragt, oder doch ? Lesen und verstehen. Scheinbar nicht immer so einfach.
Nur kann der TE jetzt immernoch keine H7 Lampen im Scheinwerfer betreiben weil er ohne weitere Umbauten keinen Anschluß dafür hat.
Der einfachste Weg ist es immernoch einen Scheinwerfer beim Verwerter zu holen oder den Schaden über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Super, genau das wollte ich doch wissen. Habe ja auch nichts anderes gefragt, oder doch ? Lesen und verstehen. Scheinbar nicht immer so einfach.Nur kann der TE jetzt immernoch keine H7 Lampen im Scheinwerfer betreiben weil er ohne weitere Umbauten keinen Anschluß dafür hat.
Der einfachste Weg ist es immernoch einen Scheinwerfer beim Verwerter zu holen oder den Schaden über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Will er doch auch garnicht! Er will 2 Halogenscheinwerfer mit H7 Fassung einbauen. Ich glaub du denkst da irgendwie falsch😉 Was soll er dann bitte ändern???😕
Xenon-SW raus ------Halogen SW rein. Es geht hier doch nicht um die Leuchtmittel, sondern um den kompletten SW
Zitat:
Original geschrieben von Seenix
lles ,was du sonst am Auto veränderst, mußt Du eintragen lassen oder die "Allgemeine Betriebserlaubnis" mit Dir führen.
Nicht wenn es originale MB-Teile sind, die es in diesem Modell mit einer Sonder- oder Serienausstattung gab. Dann sind die Teile in der ABE des Modells bereits enthalten. Dies gilt auch, wenn man zb von Halogen auf Xenon umrüstet (und alle notwendigen Teile wie SRA und ALWR verbaut) da die Xenonscheinwerfer bereits eine ABE für dieses Modell besitzen. Genauso verhält es sich bei originalen MB-Felgen, die für dieses Modell (Motorisierung und Bauform beachten) eine interne Freigabe von MB haben. Nur Fremdfabrikatsfelgen oder MB-Felgen eines anderen Modells müssen eingetragen werden.
Grüße