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Wohin werden Bußgeldbescheide geschickt?

Themenstarteram 30. November 2012 um 0:20

Mir wurde vor einiger Zeit das Portemonaie geklaut, mit dem Fahrzeugschein. Während dieser Zeit war ich außerdem gerade dabei, umzuziehen.

So, nun habe ich meinen neuen Perso schon und bin auch unter der neuen Adresse gemeldet, aber beim Straßenverkehrsamt war ich noch nicht. Im Fahrzeugschein des Autos steht die alte Adresse.

Nun wurde ich geblitzt. Meine Frage ist wohin nun der Bußgeldbescheid geschickt wird. Hoffentlich doch an die Meldeadresse, unabhängig davon was im Fahrzeugschein steht? Wie läuft die Ermittlung über das Kennzeichen? Will nicht dass sich daraus jetzt ein Rattenschwanz ergibt der mit evtl. höheren Kosten verbunden ist weil ich nicht rechtzeitig gezahlt habe oder so.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Den hab ich auch damals schon als gestohlen gemeldet. Also das müssten die wissen.

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Mal schauen was passiert.

Danke für die Infos.

Wenn du keine Tipps willst, warum fragst du dann und wirst auch noch pampig, wenn nicht das gesagt wird, was du hören willst?

So wie man beim Umzug zum Einwohnermeldeamt geht, hat man halt auch zur Zulassungsstelle zu gehen. Da dir das ja zu doof ist und die ja was von dir wollen, bleib dabei und lasse es auf dich zukommen. Irgendwas wird schon passieren.

Der Thread war dann allerdings überflüssig.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 3. Dezember 2012 um 0:21

Warum übernimmt das eigentlich nicht das Einwohnermeldeamt?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Warum übernimmt das eigentlich nicht das Einwohnermeldeamt?

und wie stellst du dir dass vor?

du meldest dich ab und sagst du ziehst ins Ausland und die MAchen die Steuer für dich?

Ich denke - wenn wir mal so weit sind dann liegt George Orwell wieder richtig!

- der ist ja seit 5 Jahren nur noch am rotieren in seinem Grab!

Wenn der gewusst hätte dass wir uns selbst Gläsern machen

und alles sagen.... Facebook und sonstsonshice...

und- abbuchen tun die dann von deinem geheimen Nummernkonto in der Schweiz...- HERZHAFTLACHE!!

Alex

PS mit oder ohne Postnachsendeantrag?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Warum übernimmt das eigentlich nicht das Einwohnermeldeamt?

Weil die Ummeldung dann kostenpflichtig wäre und dann wird wieder gemeckert.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

 

Falsch!

1. Es fallen keine Kosten für die Ermittlung an - jendenfalls keine greifbaren (die "Ermittler der neun Anschrift" werden eh von amtswegen bezahlt)

2. Es kann aber zu einer Verwarnung wegen dem versäumten Anschriftenwechsel kommen, und das hoffe ich in diesem Fall für den TE, ich wäre sogar für Vorsatz= erhöhter Ahndungssatz!

Falsch,

Zu 1, die Gebühren des Verwarnungsgeldes/Bußgeldbescheides fallen höher aus.

Zu 2, die Gebühren zur Austellung des neuen Fahrzeugscheins, sind bei Fristüberschreitung entsprechend höher.

1. Glaube ich nicht, denn wie Huugar schon schrieb, es fallen keine Gebühren an, da diese Anschriftenermittlung im Wege der Amtshilfe passiert.

2. Nö, auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Die GebOSt schreibt die genauen Gebühren für die Neuausstellung eines Scheins (evtl. auch nach Umzug) genau vor. Da kann niemand was erhöhen. Denn welche Frist soll denn überschritten werden? Es heisst nur "unverzüglich", also ohne schuldhaftes Zögern. Somit ist gar keine konkrete Frist bestimmt, die ergo also auch nicht überschritten werden kann...

naja , aber ob 4 wochen noch unverzüglich sind?? nur ao als beispiel

Wie bereits mehrfach genannt, ist der Fahrzeugschein "unverzüglich" auf die neue Adresse umzuschreiben. Welcher Zeitraum denn "unverzüglich" ist, liegt im Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten oder auch im Ermessen des Beamten bei der Stadtverwaltung (bei dem du dann deinen Fahrzeugschein umschreiben lässt).

In München wird im Regelfall eine Frist bis zu drei Monaten zum Umschreiben des Fahrzeugscheines toleriert. Aber wie gesagt, es liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten - darum freundlich sein wenn´s nicht passt.

LS

unverzüglich - 3 Monate?

OK - DANN hab ich was falsch verstanden!!!

Alex

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