Winterrreifen mit V-Index?
Hat hier jemand Winterreifen mit V-Index also bis 240 km/h aufgezogen?
Der Preisunterschied zu H (bis 210) ist doch ziemlich gewaltig. Lohnt sich das?
Beste Antwort im Thema
Tja, Nogolf - das hat mich auch sehr überrascht.
Ich habe das mehrfach nachgefragt und man hat es mir immer wieder bestätigt. 3 Beamte waren zugegen.
Wollte das damals noch weiter verfizieren - irgendwie drüber weg gekommen ....
Zum Thema Speed-Index ist es definitiv so.
Was ich jedoch nicht angeführt habe, ist: Ab 210 km/h sind Aufschläge beim 'Lastindex' zu berücksichtigen.
Wer aber Elche nicht gerade kurz über knapp mit 87er LI fährt sondern mit den i.d.R. gebräuchlich angebotenen 91ern, muss sich da keinen Kopf machen.
Ich hänge mal ein Informatives PDF der GTÜ an.
Sollte jeder mal grundlich gelesen haben ....
Anmerkung:
Damals zu AWD-Zeiten wusste ich das mit der SI-Berechnung noch nicht. Meine Reifen-Bude auch nicht.
Also kaufte ich derzeit einen Satz W-Conti's für sagenhafte 600 Euronen ..... V für wesentlich weniger hätte es auch getan.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jibbo01
Musste dir ein "STOP" auf den Tacho genau Über die 210 bzw 240 Kleben! das Macht am meisten Sinn! 😁
Dann hast du aber §36 nicht erfüllt... Da muss eine Zahl drauf stehen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Nein, das ist eine falsche, leider allgemeingültige Ansicht.Der erorderliche 'Speed-Index' war früher im Fahrzeugbrief ausgewiesen.
Seit 2005 errechnet er sich aus der im Brief / Schein eingetragenen, 'bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit' (bbH).Das berechnet sich so: x = bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH oder Faustformel x = bbH + 9 km/h.
Wer bei sich 240 km/h angegeben hat, der erhält ein x von 248,9 km/h und muss somit W-Reifen fahren.
V-Reifen dürfen diejenigen aufziehen, welche ein Vmax <= ca. 231 km/h haben.Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen tatsächlich schneller oder langsamer ist !
Aprospos Aufkleber:
Ich war deswegen vor einigen Wochen mal hier bei der örtlichen Rennleitung.
Aussage war definitiv:
Man darf grundsätzlich Reifen mit einem kleineren Speedindex montieren - Die dazu max. erlaubte Höchstgeschwindigkeit MUSS durch einen entsprechenden Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht kenntlich gemacht sein.
Das gilt für alle Reifen-Typen - also für Winter- und Sommerreifen !
Gut zu wissen! Gibt es sowas schriftlich & rechtlich Belastbar? Ich traue den Behörden, Bullen und TÜVler in dieser Hinsicht NICHT über den Weg...
Meine nächsten Sommerreifen wären dann günstigere V-Index - ABER: In meinem neuem EU-Zulassungsdokumenten sind eindeutig W-Reifen gefordert, der Speed Index ist also auch im EU Zulassungsbescheingung Teil I enthalten (wie auch im Alten Deutschem Brief / Schein - mit dem Unterschied das nur die Kleinstmögliche Größe angegeben wird). Für den durchschnittlichen Bullen zählt leider nur das, was dokumentiert ist. Bei mir ist das dummerweise W!
Höchstgeschwindigkeit unter T: 230km/h
Reifen unter 15.1/15.2: 205/55R16 89W
Muss ich nun mit V-Reifen den 240km/h Aufkleber drin haben, obwohl mein Auto das Tempo als bbH gar nicht schafft? 😕
Laut deiner Formel nicht - x = 238,8km/h. Aber dann würde doch nicht Index W als Mindestbereifung gefordert sein (ähnliches gilt für die Freigaben von Volvo - nur W, kein V!)?
@Terwi:
Da hat man Dir einen Bären aufgebunden (warst Du gar am 1.April bei der Polizei??)
§36 STVZO ist hier ganz eindeutig:
Der geringere Geschwindigkeitsindex gilt AUSSCHLIESSLICH für Winter- und Ganzjahresreifen (M&S).
Zitat:
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
- die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
- die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
@go_modem_go:
Bullen??... OK bei Dir gilt ein anderer Abschnitt des §36 STVZO:
Zitat:
Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein
Gruß
NoGolfTja, Nogolf - das hat mich auch sehr überrascht.
Ich habe das mehrfach nachgefragt und man hat es mir immer wieder bestätigt. 3 Beamte waren zugegen.
Wollte das damals noch weiter verfizieren - irgendwie drüber weg gekommen ....
Zum Thema Speed-Index ist es definitiv so.
Was ich jedoch nicht angeführt habe, ist: Ab 210 km/h sind Aufschläge beim 'Lastindex' zu berücksichtigen.
Wer aber Elche nicht gerade kurz über knapp mit 87er LI fährt sondern mit den i.d.R. gebräuchlich angebotenen 91ern, muss sich da keinen Kopf machen.
Ich hänge mal ein Informatives PDF der GTÜ an.
Sollte jeder mal grundlich gelesen haben ....
Anmerkung:
Damals zu AWD-Zeiten wusste ich das mit der SI-Berechnung noch nicht. Meine Reifen-Bude auch nicht.
Also kaufte ich derzeit einen Satz W-Conti's für sagenhafte 600 Euronen ..... V für wesentlich weniger hätte es auch getan.
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
.... Ich habe das mehrfach nachgefragt und man hat es mir immer wieder bestätigt. 3 Beamte waren zugegen.
@Terwi:
Siehe Seite 5 von 6 Deiner GTÜ-PDF ... fast gleichlautender Text zum Geschwindigkeitsindex, wie der von mir zitierte §36 STVZO
Womit lediglich bewiesen wäre: auch Beamte können sich irren (sogar mehrere gleichzeitig).
Gruß
NoGolf
ich warte dann mal weiter auf den tag, wo ein TÜV-prüfer mir einen nicht vorhandenen aufkleber ankreidet. gerade war hier eine große polizeikontrolle, leider hat man mich (mal wieder) nicht herausgezogen. vielleicht hätten die ja mal gemeckert 😁
ich weiß was ich für reifen drauf habe und niemand anderes außer mir fährt mein auto -> mir kommt sowat nicht ins cockpit, da muss man mich schon zu zwingen.
Es sei denn:
Ein Aufkleber mit "300"😁