ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Winterreifentrouble

Winterreifentrouble

Themenstarteram 22. Oktober 2006 um 22:17

Hallo Forum,

Grüzi zusammen

ich bin neu hier bei Euch.

Ich habe mehrere Traction in vershiedenem Agregatszustand und fahre auch gerne im Winter, so einer der Tracs einsatzfähig ist.

Und hier beginnt mein aktuelles "Problem":

ab Januar ist es ja soweit: Winterreifenpflicht bei Matsch, Eis und Schnee.

Aber was nun tun? Meines Wissens gibt es in der Grösse (165 x 400, 185 x 400) keine Winterreifen. Kann man auf aktuelle Grösse umrüsten? die Felgen umbauen lassen? Wenn ja, wo?

Beste Grüsse

Tom

11 Antworten

Es gibt keine Winterreifenpflicht !!!

Das ist schon deshalb nicht möglich, da der Begriff "Winterreifen" in Deutschland rechtlich nicht definiert ist. Jeder Hersteller kann seine Reifen als Winterreifen deklarieren, ohne dafür eine bestimmte Prüfung ablegen zu müssen. Das Gesetz besagt nur, das das Fahrzeug mit einer der Witterung angepassten Ausrüstung (oder so ähnlich) unterwegs sein muss. Wenn dann mal 30cm Neuschnee liegen, fallen auch alle mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeuge durch.

Für mich ist das nur so ein Absicherungsparagraf um gegen diejenigen vorzugen, die mit abgefahrenen Sommerreifen im Februar bei 1cm Neuschnee liegen bleiben und einen 10km-Stau verursachen.

Leg doch einfach Schneeketten in den Kofferraum. Dann erfüllst Du auch alle Bedingungen ;-)

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 10:53

Hi

Hi,

so locker seh ich das bei unserer Gesetzgebung nicht. Ob der "Gesetzgeber" Schneeketten akzeptiert ist zu strittig.

Und bei sonnigem Winterwetter losgefahren, ne Stunde später im Schneetreiben..alles schon gehabt.

Wat dann? Mit dem Taxi weiter und den Oldie Tage später ausgegraben? Oder weiterfahren (Schnee ist wirklich kein Thema für den Trac ) und von der ersten Exekutive zur Kasse gebeten und lahmgelegt?

Bei Unfall macht mit 100%iger Wahrscherinlichkeit die Versicherung Stress.

Alles nicht der Hit.

Schneekettenmontieren war noch nie mein Ding. Lieber Winterreifen.

Ich persönlich würde ja gerne einen Satz Felgen (400er) auf 15 oder besser 16 Zoll umarbeiten lassen.

Oder mir (Stahl-) Felgen mit meinem Lochkreisdurchmesser anfertigen lasen.

Aber wer kann das? (googeln erfolglos)

 

Geänderte Rechtslage Winterreifen in Deutschland.

Alle Reifen, die mit dem Schneeflockensymbol ausgezeichnet sind, verfügen über besonders anspruchsvolle Fahreigenschaften auf Schnee und Eis. Daher sollte man beim Kauf von Reifen für die kalte Jahreszeit - ganz gleich ob Winter- oder Ganzjahresreifen - unbedingt darauf achten. Die Schneeflocke als Industriestandard bürgt für besondere Wintertauglichkeit: Im Gegensatz zum M+S-Symbol muss der Reifen für das Schneeflockensymbol einen echten Traktionstest auf Schnee bestehen.

Alle reden davon, niemand weiß Genaues: In der Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es seit den 1. Juni 2006:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."

Offen ist dabei, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe interpretieren und handhaben werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.

Der ADAC schreibt: "Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen." und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.

 

http://www.pro-winterreifen.de/wissenswertes.php?page=aenderungstvo

http://de.goodyear.de/produkte/service/winterreifen_2006/

Grüsse

Tom

Geänderte Rechtslage Winterreifen in Deutschland.

am 23. Oktober 2006 um 11:53

Chaoschemiker hat Recht:

Es gibt keine Winterreifenpflicht!

Der ganze Gummiparagraph ist deshalb gesetzlich etwas gestrafft worden, damit die Halterverantwortung der Autofahrer wieder mehr in den Vordergrund kommt.

Weil es zu der geeigneten Bereifung keine MUSS-Aussage gibt (...müssen Winterreifen gefahren werden), sind alle Reifen mit mehr als 4mm Profil erst mal in Ordnung. Kommt mir jetzt nicht mit "Grip unter 7°C lässt nach"- Gedöns, das ist nur Reifenindustrie-Märchen.

Im Ernstfall ist die Sachlage bei einem liegen gebliebenen Auto, das eine Verkehrsbehinderung darstellt, immer Ermessensspielraum des Polizeibeamten. Kann mir ja wohl keiner nachweisen, dass wenn ich neue Sommerreifen fahre, die ungeeigneter sind als ein Winterreifen mit 3mm Profiltiefe.

 

Und davon unabhängig ist die VErsicherung zu betrachten. Provinzial z.B. sagt, dass egal, mit welchem Reifen man einen Unfall baut, sie immer regulieren, solange die gesetzl. vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eingehalten wurde (1,6mm)! Das kann so eine ungeeignete Bereifung sein, das git es ja gar nicht...

Grüße,

Martin

am 23. Oktober 2006 um 13:43

Zitat:

[...] (Schnee ist wirklich kein Thema für den Trac ) und von der ersten Exekutive zur Kasse gebeten und lahmgelegt?

Wieso das?

Wenn Schnee kein Thema ist und das Fahrzeug sich sicher und ordentlich fahren lässt ohne dabei den Verkehr auf zu halten, kann von einer ungeeigneten Ausrüstung wohl keine Rede mehr sein.

Alles andere wird die Judikative früher oder später in ausreichender Anzahl von Gerichtsprozessen nachregulieren...

Dafür ist es aber noch zu früh.

Nach dem nächsten Winter wissen wir, was wir dürfen und was nicht, bis dahin fahre ich weiterhin meine Spike-Reifen auf dem P-Rekord, denn die Legislative kann so viel vorschreiben wie sie will, die Exekutive interessiert eigentlich nur dass alles reibungslos rollt und sie bei -5° und 30 Centimeter Neuschnee net aussteigen müssen...

Mfg, Mark

am 23. Oktober 2006 um 17:44

@ eat my dust !

Ich entnehme deinem Beitrag das du noch nie im Schnee unterwegs warst oder du zumindest in einer Region lebst wo nicht sehr viel Schnee fällt ??!!

Ich selbst komme aus Bayern, aus dem Münchner Umland und eines garantiere ich dir, ich komme mit meinen 3mm Profil auf Winterreifen weiter als du mit neuen Sommerreifen !!

Also wenn du es noch nicht getan hast solltest du es wirklich mal probieren. Bei Schnee hast du gegen ein Winter bereiftes Auto keine Chanche, auch nicht wenn deine Sommerreifen neu sind !

Alle reden jetzt von Plicht oder nicht Pflicht, Fakt ist das die Ordnunghüter bis zu 20€ Verwarngeld von einem kassieren können wenn man nicht den Witterungsbedingungen entsprechend ausgerüstet ist. Das weis ich aus erster Hand, denn mein Nachbar ist Polizist und mein Schwager ist Fahrlehrer und beide haben mir selbes berichtet.

Bug

am 23. Oktober 2006 um 23:21

Zitat:

Fakt ist das die Ordnunghüter bis zu 20€ Verwarngeld von einem kassieren können wenn man nicht den Witterungsbedingungen entsprechend ausgerüstet ist

Das stimmt, aber niemand weis was das heist, weil das alles erst durch die Gerichte geregelt werden muss.

Demnach heist es nicht, dass Sommerreifen bei 20cm Neuschnee unangepasst sind.

Wenn ich die auf nen Allrader ziehe, behinder oder gefärde ich damit nicht zwangsläufig irgendwen.

Aber das schrieb ich ja bereits ;)

Mfg, Mark

Zitat:

Original geschrieben von eat_my_dust

Weil es zu der geeigneten Bereifung keine MUSS-Aussage gibt (...müssen Winterreifen gefahren werden), sind alle Reifen mit mehr als 4mm Profil erst mal in Ordnung. Kommt mir jetzt nicht mit "Grip unter 7°C lässt nach"- Gedöns, das ist nur Reifenindustrie-Märchen.

Naja mit Sommerschlappen wirst auch mit 4mm in Schnee nicht weit kommen. Die 7 Grad Regel ist aber wirklich Schwachsinn.

Naja aber wenn du wirklich einen Unfall baust mit Sommerreifen weil du z.b in einen Fussgängerrutscht dann wäre mal intressant was das Gericht dazu sagt.

Es gibt bei uns immer wieder so Leute die meinen auch in 5 cm Schnee noch mit 20 km/h fahren zu müssen und dann irgendwo im Graben laden mit ihren Sommerreifen.

Auch bei Winterreifen sollte man über 4mm sein wie es z.b in Österreich gang und gebe ist. Ketten sind oft auch was nettes, aber bei uns weniger Verbreitet.

am 24. Oktober 2006 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

Naja aber wenn du wirklich einen Unfall baust mit Sommerreifen weil du z.b in einen Fussgängerrutscht dann wäre mal intressant was das Gericht dazu sagt.

Dann bist du sowieso dran, ob mit oder ohne Sommerreifen.

Was mich an diesem Paragraphen so ärgert ist, dass alle meinen, jetzt hätte sich so viel geändert. Die Halterhaftung gab es auch schon vorher!

Nur jetzt sind alle verunsichert und denken, man müsse unbedingt Winterreifen haben, wennman wie ich im Ruhrpott wohnt und es da eh kaum schneit.

@Bug1200:

Da hast Du sehr Recht, ich wohne nicht in Bayern sondern im "warmen" Ruhrpott. Aber trotzdem habe ich Winterreifen, weil ich viel herumfahre und ich die Vorzüge von Winterreifen bei tieferem Schnee wenn ich mal in Deiner gegend bin, zu schätzen weiß.

@ mark: danke!

am 24. Oktober 2006 um 9:29

Naja, jetzt laufen alle die sonst noch auf Sommerreifen gefahren sind, los, und kaufen sich auch noch Winterreifen.

Für mich ist das gut, für meinen Reifenhändler ist das gut, mir ists persönlich absolut schnuppe.

Ich war letztes jahr noch im Dez. mit Sommerreifenautos in Marl unterwegs, wenn im Kreis Coesfeld 15cm Schnee liegen, dann sollte man sich in Marl anfangen Gedanken zu machen, wir haben dann im Regelfall aber erst 1-3cm...

Das ganze über einen Gesamtzeitraum von Erfahrungsgemäß 2 Wochen.

Mfg, Mark

am 24. Oktober 2006 um 9:48

Nur mal zur Info, da ich bei einer Überwachungsorganisation als Prüfingenieur tätig bin...

 

Inhalt

Mit der 40. Änderungsverordnung vom 22.12.2005 (06-002-6405 nur online verfügbar) wurde mit Wirkung 01.Mai 2006 der § 2 Abs. 3a der StVO neu gefasst:

(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage ........."

Damit wird keine Winterreifenpflicht eingeführt, sondern lediglich die auch bisher schon existierende Halterverantwortung für den sicheren Fahrzeugbetrieb untermauert. Siehe auch hierzu die anhängende Verlautbarung des Bundesverkehrsministers.

In diesem Zusammenhang erinnern wir auch an die entsprechende Ausrüstungsorientierung bei KOM in § 18 der BOKraft.

Angesichts der sehr unpräzisen Formulierung des o.g. § 2 (3a) wird es letztendlich der Beurteilung des konkreten Einzelfalles vorbehalten sein, um dem Fahrzeughalter ggf. fahrlässiges Verhalten (d.h. Betrieb mit für die Situation "ungeeigneter" Bereifung) mit Bußgeldkonsequenz vorwerfen zu können.

Aufgrund der bevorstehenden Wintersaison häufen sich hierzu Anfragen. Die anhängende Veröffentlichung des Bundesverbandes Reifenhandel fasst den heutigen Stand der Technik anschaulich zusammen.

Aus sachverständiger Perspektive (d.h. formaljuristisch nicht belastbar) schließen wir uns der in den diversen Veröffentlichungen deutlich werdenden Auffassungen an, wonach mit der Bestückung der Antriebsachsen an Nutzfahrzeugen mit Winterreifen der Intention des Verordnungsgebers ausreichend Rechnung getragen wird.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Alpenrepublik Österreich am 15.11.2006 eine Novelle des Kraftfahrgesetzes in Kraft tritt, wonach u.a. die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse gefordert wird (Anhang).

Tiefensee: Fahren nur mit richtiger Bereifung

Bundesrat beschließt Klarstellung der Straßenverkehrsordnung

21. Dezember 2005, Nr.: 504/2005

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte heute in Berlin die Zustimmung des Bundesrates einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nun wird die Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich genannt. "Die Ausrüstung von Autos muss verkehrssicher sein", sagte Tiefensee. "Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

"Oft bleiben Autos bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen mangels geeigneter Bereifung liegen und verursachen damit erhebliche Verkehrsbehinderungen. Wer die neue Regelung missachtet, dem drohen zukünftig Bußgelder ab 20 Euro. Bei Behinderung drohen sogar 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Damit alle Autofahrer ausreichend Zeit haben, sich auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung einzustellen, treten die Klarstellungen erst Mitte des Jahres in Kraft", so Tiefensee.

Zitat:

Original geschrieben von eat_my_dust

Dann bist du sowieso dran, ob mit oder ohne Sommerreifen.

Klar ok hast auch wieder recht. Aber wenn ich auf Winterreifen unterwegs gewesen wäre und auch vorsichtig gefahren wäre. Dann würde ich mir keine so extreme Vorwürfe machen wie wenn ich mit SR zu schnell so einen Mist gebaut hätte der einfach verhindert werden konnte.

Die SR Urlauber im Bayrischen Wald kennen wir nur zu gut. Vor allem Frag ich mich wenn es für div Strassen Kettenpflich für LKW´s gibt warum da manche noch meinen sie kommen mit den SR drauf. Kenn da auch ein paar Landwirte die genug solche Autos im Winter aus ihren Feldern ziehen, kann auch mal zu einen netten Nebenerwerb im Winter sein.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Winterreifentrouble