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wieviel punkte...?

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 8:17

hatte eine hitzige diskussion mit einem meiner chefs! wir waren zusammen auf der autobahn als ein LKW im baustellenberich schätzen wir mal 50 andere fahrzeuge (überholverbot) überholte! mein chef meinte wenn das die polizei sieht wäre der seinen führerschein los, da er pro überholten LKW einen punkt bekäme! ich hielt dagegen und meinte es sei EIN vergehen, er kann nicht für EIN vergehen mehrfach bestraft werden! ich meine er würde einen punkt bekomme! allenfalls könnte ich mir vorstellen, daß das bußgeld vielleicht höher ausfallen könnte!

Beste Antwort im Thema

ach leuts, ich wurd nicht freigesprochen, sondern das Verfahren wurde eingestellt. Ist ein Unterschied.

Woher ihr euch, aus dem einen Satz zur Situation die ich nur als Vergleich angebracht habe, rausnehmt mich als Depp zu bezeichnen wundert mich jetzt doch ein wenig und hätt ich auch gerade von euch nicht erwartet. Ihr wart weder in der Situation dabei noch kennt ihr den Anwalt. Was sollen also diese Angriffe! Ich bin sicher das Ihr genauso Situationen kennt in denen man Dichtmachen muss um den Verkehrsfluss zu gewährleisten weil gerade die PKW nicht den Überblick haben (zb Unfall auf der rechten Spur) Und ich bin sicher das auch Ihr nicht 100% nach dem Gesetz fahrt!

Grüße

Steini

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ich weiß es zwar auch nicht, könnte mir aber gut vorstellen das dieses vergehen dann als vorsätzlich "eingestuft" wird!

vorsätzlich wird dann teurer oder mit mehr punkten bestraft!

gruß

am 26. Oktober 2008 um 9:52

Moin,

sicher ist ein Vorsatz gegeben. Wie überholt man den "aus Versehen"? Einem Anderen "hinten auffahren" kann "aus Versehen" passieren.

naj ich meine das so.

bei einem LKW Überholmanöver im Überholverbot könnte man noch sagen: ich hab das schild nicht gesehen oder ich war fast vorbei als das schild kam.

bei 50LKW's kann man sich nicht mehr rausreden!

Korrekt!!

Mehrfacher Verstoß auf einer Straße wird ale Tateinheit gesehen, wenn er jedoch die Straße wechsel, sprich abbiegt oder vielleicht am Autobahnkreuz auf eine andere Autobahn auffährt un dann weiter überholt, ist es eine NEUE Tat. Diese wird wiederrum vollständig neu berechnet.

Der Vorsatz verstärkt die Sachlage, also er kann nicht sagen sorry hab das nicht gemerkt. Ist aber hier wohl irrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

naj ich meine das so.

bei einem LKW Überholmanöver im Überholverbot könnte man noch sagen: ich hab das schild nicht gesehen oder ich war fast vorbei als das schild kam.

bei 50LKW's kann man sich nicht mehr rausreden!

Doch, wenn niemand ihn hat einfädeln lassen weil keiner sein Sicherheitsbasthand eingehalten hat. Und er vor dem Überholverbot schon beim Überholen wahr.

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

naj ich meine das so.

bei einem LKW Überholmanöver im Überholverbot könnte man noch sagen: ich hab das schild nicht gesehen oder ich war fast vorbei als das schild kam.

bei 50LKW's kann man sich nicht mehr rausreden!

das überholverbot war im baustellenbereich! da ist in der regel immer überholverbot, da die zweite und dritte fahrspur verengt ist! da kann ich nicht so einfach sagen, daß ich das schild nicht gesehen hab!

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

naj ich meine das so.

bei einem LKW Überholmanöver im Überholverbot könnte man noch sagen: ich hab das schild nicht gesehen oder ich war fast vorbei als das schild kam.

bei 50LKW's kann man sich nicht mehr rausreden!

das überholverbot war im baustellenbereich! da ist in der regel immer überholverbot, da die zweite und dritte fahrspur verengt ist! da kann ich nicht so einfach sagen, daß ich das schild nicht gesehen hab!

Es wäre auch völlig egal ob es gesehen wurde oder nicht, wenn es da ist gilt es!

Ansonsten wärs Tateinheit und somit ein Delikt. Sicher käme aber noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dazu. Das gibt dann schnell mal 12Monate FE Entzug und kann sogar mit gesiebter Luft bestraft werden!

Grüße

Steini

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 20:25

na, da übertreibst du aber! in den bau würdest du erst wandern wenn du einen schweren unfall mit toten und verletzten verursachen würdest! bei führerscheinentzug wäre es eine straftat, das ist es nicht! du bekommst da nur eine ordnungswiedrigkeitenanzeige, damit verbunden dann punkte und ein bußgeld! mehr nicht!

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat! Und ich schrieb das es mit gesiebter Luft enden kann und nicht "wird" ;) Das entscheidet dann aber ein Richter. Ich hatte so ein Ding schon für weniger Mist am Hals! Mir stockte der Atem beim Erstgespräch mit meinem Anwalt :eek: Verfahren wurde dann aber eingestellt ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 20:38

natürlich, gefährlicher eingriff in den straßenverkehr mag je nach schwere eine straftat sein, aber dieses überholen war mit sicherheit noch keine straftat! wenn ich mir da die jagdszenen anschau, die oft im fernsehen gezeigt werden sind die oft wesentlich schlimmer und werden dann auch nur mit punkten, geldstrafen und vielleicht noch mit fahrverboten geandet!

das was du angestellt hast kann dann gar nicht so schlimm gewesen sein, wenn du dann letztendlich sogar straffrei ausgegengen bist!

"einfaches" überholen im überholverbot wird laut bußgeldkatlog mit 40€ und einem punkt bestraft, von einer straftat also himmelweit entfernt!

Hmm, der gefährliche Eingriff ist immer eine Straftat! Wenn es also jemand zur Last gelegt wird, bei mir war es das Dichtmachen der linken Spur im Stau, dann entscheidet ein Richter! Was daraus wird ist komplett offen! Das hängt dann von Anwalt/Staatsanwalt und letztlich vom Richter ab der Ermessensspielraum hat. Und zwar IMHO bis zur gesiebten Luft. Übrigens sind alle Strafen "Tagessätze" die sowohl bezahlt wie auch abgesessen werden können ;)

Grüße

Steini

am 26. Oktober 2008 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von steini111

bei mir war es das Dichtmachen der linken Spur im Stau,

und dann wurdest du freigesprochen? schade. sorry, aber es gibt nicht viel was ich mehr hasse als die deppen die die linke spur dichtmachen. eingefädelt wird da wo es eng wird und das ist kurz vor der baustelle

gruß christian

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 20:58

ich würde mal sagen, daß das dichtmachen der spur als nötigung gewertet wird! das wird in der regel leider sogar nur mit verwarnungsgeld ohne punkte bestraft! dein anwalt hat das ganze nur so dramatisiert, daß du dir denkst: "mensch, ist das ein guter anwalt! der hat mich so richtig aus der scheiße rausgerissen! den muß ich auf jeden fall weiterempfehlen!" nix wird so haiß gekocht, wie es gegessen wird!

@christian74: genau deine meinung!

ach leuts, ich wurd nicht freigesprochen, sondern das Verfahren wurde eingestellt. Ist ein Unterschied.

Woher ihr euch, aus dem einen Satz zur Situation die ich nur als Vergleich angebracht habe, rausnehmt mich als Depp zu bezeichnen wundert mich jetzt doch ein wenig und hätt ich auch gerade von euch nicht erwartet. Ihr wart weder in der Situation dabei noch kennt ihr den Anwalt. Was sollen also diese Angriffe! Ich bin sicher das Ihr genauso Situationen kennt in denen man Dichtmachen muss um den Verkehrsfluss zu gewährleisten weil gerade die PKW nicht den Überblick haben (zb Unfall auf der rechten Spur) Und ich bin sicher das auch Ihr nicht 100% nach dem Gesetz fahrt!

Grüße

Steini

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