Wiederholungstäter Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe direkt mal ein wichtiges Anliegen.
Irgendwie habe ich das "Pech" das ich des öfter. Geblitzt worden bin und es mich gestern wieder getroffen hat. Natürlich bin ich selber schuld aber das Hilft mir grade nicht weiter.
Hier meine Eckdaten:
Februar 2016: innerorts-30 Zone mit Abzüge 21 km/h zuviel (Bußgeld + 1 Jahr auf Bewährung sprich ich durfte ein Jahr nicht über 21 km/h kommen)
August 2016:Autobahn - 80 auf der Autobahn erläuft mit Abzüge 22 km/h zuviel (Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot)
September 2016: 1 Monat Führerschein abgegeben wegen dem Vorfall im Uhus.
Februar 2017: Autobahn - 80 km/h erlaubt mit Abzüge 21 km/h zuviel (Bußgeld erhöht wegen Punkte in Flensburg. Aber kein Fahrverbot.)
Dezember 2017: außerorts - 60 km/h erlaubt und denke mit Abzug 24 km/h zuviel (habe natürlich noch kein Bescheid da es estern es passiert ist)
Meine Frage ist jetzt: droht mir wieder ein Fahrverbot? Eigentlich ja nicht bei 24 km/h zuviel außerorts und meine Bewährung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von einem Jahr ist ja eigenrlich auch vorbei.
Hat da jemand Erfahrung wie sowas berechnet wird?
Beste Antwort im Thema
Hier auf MT im V&S ist der Ton eher rau, dass ist in den anderen Forenbereichen anders.
Aber jetzt mal ehrlich. Was bezeichnest du als Pech? Der Straßenverkehr ist doch kein Katz-Mausspiel mit den Ordnungskräften, wo man Pech hat erwischt zu werden. Es gibt klare Angaben zur Höchstgeschwindigkeit auf den jeweiligen Strecken und die gilt es einzuhalten oder die Konsequenzen zutragen. Bei deiner Latte an Geschwindigkeitsüberschreitungen gehe ich mal davon aus, dass du dich sehr selten an die runden Schilder mit dem roten Rand und der schwarzen Zahl hältst.
Was dir jetzt blüht kann ich dir nicht sagen, aber solltest du das Glück haben den Schein nicht für länge Zeit oder ganz zu verlieren, dann solltest du deine Fahrweise überdenken. So kann es auf jeden Fall nicht weitergehen. Entweder bist du absichtlich zu schnell oder zu schusselig. Beides stellt deine Eignung ein Fahrzeug zuführen in Frage.
171 Antworten
Zitat:
@Trydasout schrieb am 20. September 2024 um 13:11:45 Uhr:
Andere Frage.
Wenn man Außerorts mit 1-30 km/h zu viel fährt und das bei 3 verschiedene Straßen ...
Wenn du in dem Beispiel zwischendurch abgebremst und dann wieder beschleunigt hast, dann wären es zwei getrennte Verstöße.
Tateinheit = Handlungseinheit, eine einzige Handlung, mit der mehrere Verstöße verwirklicht werden, basierend auf einem einzigen Tatentschluss.
Tatmehrheit = Handlungsmehrheit, mehrere Handlungen, die auch mehrere Tatentschlüsse benötigen.
Wer also nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung abbremst, dann einen neuen Tatentschluss zur erneuten Überschreitung fasst, der handelt i.d.R. tatmehrheitlich.
Da stimme ich nicht ganz zu.
Tatmehrheit bezieht sich auf unterschiedliche, nicht Zusammenhängenden Verstöße. Da die Überschreitung aber zusammenhängen ist da Fahrt eine Tateinheit. So meine ich hätte der Motorradcop es auch geschildert..
Entscheidend ist der Tatentschluß. Braucht es da einen neuen, z. B. weil man auf eine andere Autobahn fährt, ist es Tatmehrheit.
Zitat:
@Trydasout schrieb am 20. September 2024 um 18:48:24 Uhr:
Da stimme ich nicht ganz zu.
Du fragst erst und dann weißt du es aber besser? Wenn der "Motorrad-Cop" dir das so gesagt hat, dann ist es ja OK. Dann sah er in deinem Fall eben keine Tatmehrheit oder er war der Meinung, dass er sie nicht nachweisen kann. Die genaue Konstellation geht ja auch aus deiner Beschreibung "bei 3 verschiedenen Straßen" nicht hervor. Außerdem schreibst du von Überschreitungen von "1-30 km/h". Wenn er dir die 30 km/h Überschreitung nachweisen kann, dann wird er wohl keinen Gedanken mehr an die 1 km/h Überschreitung verschwenden.
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Nach intensiver Recherche in den letzten 3 Stunden sehe und verstehe ich das so, ausgehend aus diversen Gesetzestexten. Zum Verständnis, es waren 3 aufeinander folgende Straße. Jetzt verstehe ich auch was mir der Polizist erzählt hat. Danke euch
Zitat:
@Trydasout schrieb am 20. September 2024 um 19:42:17 Uhr:
es waren 3 aufeinander folgende Straße.
OK, aber das ist immer noch unklar. Wenn du einfach geradeaus über eine Kreuzung fährst und sich nur der Straßenname ändert, dann hast du ja keinen neuen Tatentschluss gefasst.
Biegst du dagegen rechts in eine andere Straße ab und musstest dazu noch an einer roten Ampel anhalten, dann ist es wieder was anderes.
Aber wenn du schon die Auskunft des Polizisten erhalten hast, dann wird es wohl bei Tateinheit bleiben.
Kann vielleicht auch daran liegen, dass das Auto in diesem Messzeitraum nie stand und immer in Bewegung war mit mindestens 30km/h.