Wieder mal neue Vorschriften :(

Opel Kadett E

Die Langeweile der mit der Ausarbeitung neuer Vorschriften und Gesetze fabrizierenden Schwachköpfe in Brüssel und Berlin schein grenzenlos zu sein.

Das trifft auch für deren Einfallsreichtum zu, mit dem man dem Autofahrer und/oder -halter das Leben zu erschweren oder verteuern versucht.

Ab 01.03.2007 :
NEUE ZULASSUNGSVORSCHRIFTEN

Wer sich den ganzen Kram zu Gemüte führen möchte, kann hier nachlesen oder downloaden:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf

Gravierndste Neuerungen sind unter anderem :

Mit einer Abmeldung sind die bisherigen Kennzeichen sofort ungültig.
Eine (mit Sicherheit kostenpflichtige) Reservierung des bisherigen Kennzeichens bis zu 12 Monaten soll aber möglich sein.

Die Löschung der Fahrzeugdaten im KBA-Register erfolgt erst nach 7 Jahren.
Das würde bedeuten, dass die bisherige 18-Monatsfrist für die Wiederzulassung mit "einfacher" §29-Abnahme (HU) anstelle der §21-Abnahme erheblich verlängert würde.

Hierfür habe ich aber noch keine Bestätigung.

Und ich hatte einfach noch keine Zeit, mir die ganze Vorschrift (immerhin 97 Seiten !) detailliert zu Gemüte zu führen.

13 Antworten

Ich sehe darin keine gravierenden Unterschiede zu jetzt. Die Kennzeichenregelung gilt eigentlich schon ewig, nur wurde sie bisher höchstens mal in seltenen Fällen angewandt. Normalerweise ist dein Kennzeichen direkt bei Abmeldung frei, sogar wenn das Auto noch zugelassen ist, hat es keinen Bestandsschutz (ausser bei Wunschkennzeichen). Ich wollte das Kennzeichen ***-**978, oder ***-**78 haben, aber beider waren zu dem Zeitpunkt vergeben. Auf der Zulassung hat man mir dann gesagt das das ...978 er Kennzeichen ein Wunschkennzeichen wäre und ich da nix machen könnet, aber bei dem anderen könnte ich eine Zwangsummeldung machen. Hat mich dann zwar 20€ mehr gekostet (10€ Wunschkennzeichen und 10€ Zwangsummeldung), aber wat solls. Die Kosten für die Neuanmeldung des anderen KFZ muss der jeweilige Besitzer zahlen...
Beim TüV ist es auch so geregelt, das man das Fahrzeug 18 Monate einfach so stehen lassen kann, sofern der TüV in der Zeit nicht abläuft. Tut er dies doch (oder halt nach 18 Monaten), muss man das Fahrzeug kurz anmelden (ich gehe immer zur Zulassungsstelle, sag denen das ist ne Tageszulassung wegen TüV etc. und das Fahrzeug wird angemeldet und ne Minute später wieder abgemeldet), kostet mich nen 10er und das Fahrzeug darf wieder 1 Jahr stehehn (danach kann man diese prozedur wiederholen und hat nochmal 1 Jahr Ruhe...). Bei der Anmeldung (von mir aus nach 10 Jahren) wird ne normale HU gemacht und das wars...ich sehe also keine wirklichen Neuerungen in den Paragraphen. Da hatte nur wieder mal ein Beamter Langeweile und hat durch eine Neufassung die ganzen alten bestehenden Verordnungen wieder als neu hingeschrieben. Das die nach 3 Monaten eh wieder in Vergessenheit geraten ist doch wohl allen klar... 😉

Dann versuche mal, in Berlin ein Auto mit abgelaufener HU oder AU anzumelden!

Bei Anmeldung - auch Wiederzulassung - wird die Vorlage eines noch gültigen Prüfberichtes für HU und AU gefordert.

Keine Ausnahmen wie z.B. Vorführschein - gibt es in manchen Gegenden - oder andere Lösungen.

HU / AU abgelaufen => Kurzzeit-Kennzeichen ohne wenn und aber.

Hey Fred... ich hoffe das sind gute Nachrichten für mich...
Weisst Du denn zufällig auch ab wann das genau gilt ?
Also wenn ich z.B. ein Auto am 02.03.2007 abmelde gelten ja dann offensichtlich ab dann die 7 Jahre, aber wie sieht es z.B. bei meinem Charly aus, der seit dem 01.09.2004 vorübergehend stillgelegt ist ? Kann ich da jetzt auch einfach ab 01.09.2004 sieben Jahre drauf rechnen, oder gilt das dann auch wirklich erst ab Abmeldungen die ab dem 01.03.2007 geschehen werden ?

Gruß Music.

Das ist ja der Schwachsin an der ganzen Geschichte, die bringen Gesetze als "neu" raus, dabei gibt es sie schon länger, aber keiner hält sich dran. Warum auch, der Nachbarkreis kocht doch eh wieder ein anderes Süppchen?! Ich sage nur "EU Zulassungsdokumente" 😉 Mein Brunder arbeitet ja bei Opel und der hat gemeint das es im Nachbarzulassungsbezirk (anderes Bundesland) immernoch die alten Papiere gibt, weil die es net schaffen umzustellen. Mit den neuen Papieren hätte es nur Chaos gegeben und schwupps dürfen sie wieder die alten Papiere verwenden 😕
Ab 01.01.2007 stell ich mich im Geschäft auch so blöd an und sage das ich 16% besser rechnen kann als 19%, also will ich auch nur die alte Mwst. zahlen 😉 🙄

Edit: @Music: Gilt offiziell erst ab 01.03.2007, die Auto´s die schon abgemeldet sind, müssten entweder nochmal für nen Tag (Stunde, Minute, Sek...😁 ) zugelassen werden. Ausser eure Zulassungssstelle handhabt das so wie ich es oben beschrieben habe, also wie bei uns hier...

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


[...]
Edit: @Music: Gilt offiziell erst ab 01.03.2007, die Auto´s die schon abgemeldet sind, müssten entweder nochmal für nen Tag (Stunde, Minute, Sek...😁 ) zugelassen werden. Ausser eure Zulassungssstelle handhabt das so wie ich es oben beschrieben habe, also wie bei uns hier...

Wie gesagt, mein Charly ist seit dem 01.09.2004 abgemeldet... also nu über 2 Jahre... da kann ich das knicken mit "mal eben nen Tag, ne Stunde, ne Sekunde anmelden" ....und selbst wenn es machbar wäre, wäre es total unsinnig, da man dann für einen vollen Monat die Steuer zahlen darf (nicht nur für nen Tag, ne Stunde, ne Sekunde)... dann kann man auch den Karren direkt nen knappen Monat lang angemeldet lassen.

Gruß Music.

Mit den Stuern streite ich jetzt mal ein wenig.

Steuern werden nach Tagen abgerechnet.

Hast du ihn 30 Tage angeneldet bezahlst auch nur für 30Tage.

oder hab ich wieder was in den falschen Hals bekommen?

Eins hab ich doch glatt vergessen.: Danke Convoy für deine Mühe.....

Was mich aber am meisten ärgert, dass der §30Stvo noch nicht geändert worden ist. Zumindest für Privatverkehr.
Im Klartext: Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge mit LKW-Zulassung.
Ich z.B. hab einen Kleintransporter mit LKW-Zulassung und darf nicht Sonntags mit einen Trailer fahren. Auch an meinem Kaddy darf kein Anhänger dran sein. Egal wieviel Nutzlast / zGG.
Ich muss immer ( wenn ich vom Rennen komme ) Sonntags bis 22.00 stehen, bevor ich meine 250KM nach Hause fahren darf.

Klar gibst Ausnahmegenehmigungen. Kosten 150Euro / Jahr und dann muss die Strecke schon vorher angemeldet werden.

@ rb23 :

Schon okay. 😉

(Aber scheinbar bin ich so ziemlich der Einzige, der immer wieder die neuen Vorschriften ausgräbt.)

Wegen Deines Renners bleibt Dir wohl nur die Suche nach einem alten B1000 oder 306 und Aufbau als Plateaufahrzeug. Unter 7,5t darf der dann auch bewegt werden, und Staukisten kann man auch montieren.

Jaja, der Convoy ist immer am suchen........

Ich suche erst, wenn ich betroffen bin. 😁

Ich brauche einen Kastenwagen wegen der Werkzeugkisten. Und oben drauf ist mein klappbares Brett......

Zitat:

Original geschrieben von Music-Boy


und selbst wenn es machbar wäre, wäre es total unsinnig, da man dann für einen vollen Monat die Steuer zahlen darf (nicht nur für nen Tag, ne Stunde, ne Sekunde)... dann kann man auch den Karren direkt nen knappen Monat lang angemeldet lassen.

Nööö 😁 Also wenn du das Auto nur 1 Tag anmeldest, dann kostet dich das auch nur 1 Tag Steuern. Nur nach Stunden geht das nicht 😁 Mit der Versicherung rede ich in solchen Fällen immer vorher, wenn die wissen worum es geht, dann brauche ich deswegen auch keinen Beitrag für das jeweilige Auto zu zahlen..

Ich habe mal ein stillgelegtes Kadettchen von einem Kumpel geschenkt bekommen, einzige Bedingung: Ich sollte es auf meinen Namen anmelden, damit er dann wegen der Entsorgung irgendwann mal keine Probleme kriegt.
Ich ging zur Zulassungsstelle, habe das Ding auf meinen Namen angemeldet und ca. "10 Sec." später für immer stillgelegt.
Resultat: Habe Steuerbescheid für 1 Jahr bekommen (>200€!), habe es trotz Protest zahlen müssen, bekam dann nach 7! Monaten alles zurück, bis auf den Betrag
für genau EINEN MOOONAAAT...

Das ist ja auch genau das, was ich gesagt habe...
Ich selber hab zwar noch keinen Kadetten so kurz angemeldet gehabt, aber ein guter Kumpel von mir war mit seinem BMW 323i kurz vor den 18 Monaten und hat dann sein BMW'chen für 1, 2 oder 3 Tage angemeldet und dann wieder abgemeldet, damit er wieder 18 Monate Zeit hat... tja, und er durfte auch einen VOLLEN MONAT Steuern zahlen... er hat sich da dann in den Ar*** getreten, und meinte zu mir: "Hätte ich das früher gewußt, das die dann direkt den vollen Monat und nicht nur die Tage berechnen, hätte ich ihn den Monat durch gefahren".

EDIT : Vielleicht ist es ja von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk anders... er hatte seinen BMW in Duisburg an-/abgemeldet... und da wurde DEFINITIV der VOLLE MONAT berechnet.

Gruß Music.

Das wäre mir neu, meine Ex Freundin wohnt in Duisburg und die hat das mit dem 1 Tag anmelden auch schon gemacht, weil ihr Auto zu lange stand wegen Firmenwagen... Vom Finanzamt kam ein Schreiben von wegen sie sollte um die 30 Cent KFZ Steuer für den Tag zahlen.
Vom Kreis RE, SU, Ems und Rüd weis ich das man da bei 1 Tag nix zahlen muss, lohnt sich ja auch kaum nen solch hohen Betrag zu überweisen 😁

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