Wie lange kann man die Dienstwagen Zeit überschreiben?

Hallo alle zusammen,

die Frage ist vielleicht etwas schwer und kompliziert gestellt. Ich versuche den Sachverhalt jetzt etwas genauer zu umschreiben.

Mein Vater hat letztes Jahr im April 2006 seinen Dienstwagen abgeben müssen.

Seitdem teilen meine Eltern und ich uns ein Auto.

Doch ich habe bald mein Abi in der Tasche und möchte irgendwann in naher Zukunft auch mobil sein. Doch zweitwagen anmelden kostet ja richtig viel.

Mein Vater ist fast über 10 Jahre Dienstwagen gefahren und sollte dann mein Auto auf sich anmelden um Kosten zu sparen. Zurzeit hat meine Mutter unser Auto versichert bei SF 17.

Muss ich jetzt vor dem April 2007 oder reicht es danch mir das Auto unter den vorgestellt Bedingungen zu versichern.

Könnt ihr mir bitte eine Versicherung nennen welche die Dienstwagen Zeit anrechent?

Ich weiß es ist viel zu beantworten. Doch ich bitte euch mir zu helfen. Ich bin noch nicht sicher.

MFG
audi80Avant

19 Antworten

Beukeod,

Deine Fragen versteht nur der Profi. 😉
Alle anderen leben von der Hoffnung, erkennen aber nicht die Folgen des Modells. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Welchen SFR?
Wer bestätigt "die schadenfreie Zeit" einem Versicherer für die in diesen Fällen notwendige Ersteinstufung?
Wird geprüft, ob der Interessent möglicherweise eine weniger günstige Vorversicherung verschweigt?
Was wird einem späteren Nachversicherer als Rabattgrundjahr bestätigt?

Um "negative" Vorversicherungszeiten zu ermitteln kann man die Malus-Datei nutzen. Hoppla, wieder eine Datenbank... Uniwagnis lässt grüßen 😉

Ähnliche Probleme birgt auch die Anrechnung im Ausland erworbener Vorversicherungszeiten... Und trotzdem wirds gemacht. Natürlich unter strengen Restriktionen und nur wenn die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



"Welchen SFR?"

Den aus dem Versicherungsverrags des Dienstwagens.

"Wer bestätigt die schadenfreie Zeit einem Versicherer für die in diesen Fällen notwendige Ersteinstufung?"

Der Arbeitgeber.Bei Verdacht wird geprüft.

"Wird geprüft, ob der Interessent möglicherweise eine weniger günstige Vorversicherung verschweigt?"

Nur bei Verdacht.

"Was wird einem späteren Nachversicherer als Rabattgrundjahr bestätigt? "

Versicherungsbeginn.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


"Keiner hier hat ein Problem damit, wenn Du vollkommen legal zulässige Tarifkonstruktionen, ihre Folgen und Nebenwirkungen postest. 😉"

Gut!

"Ich selbst beantworte keine PNs, "

Dann bin ich ja glücklich,daß du meine beantwortet hast!

"verfolge mit meiner Teilnahme hier keine gewerblichen Zwecke "

Jeder braucht ein Hobby.

"und kann die Sachverhalte nebst Namen der VUs auf Nachfrage gerne öffentlich posten."

Schön!

"Wir wollen schliesslich keine Geheimzirke!. 😉"

Die PN Funktion hat trotzdem ihre Daseinsberechtigung.

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Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices


"Was wird einem späteren Nachversicherer als Rabattgrundjahr bestätigt? "

Wie gesagt.

Geliehen - nicht geschenkt. 😉

Nur ein tariflicher Nachlass, der bei einem späteren Wechsel verloren geht.

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