Wie ist die Rechtsprechung?

Volvo

Ich möchte gerne wissen, wie die Rechtsprechung bei folgendem Beispiel aussieht.

Als Linksabbieger an einer Kreuzung lasse ich den Gegenverkehr passieren. Nachdem vorne alles frei ist, biege ich ab und überfahre dabei den Radfahrer, der als Geisterfahrer den Radweg links von mir in meine Fahrtrichtung benutzt, obwohl auf beiden Straßenseiten ein Radweg vorhanden ist.

Ich weiß, das der Radfahrer der deutlich schwächere Verkehrsteilnehmer ist und nehme entsprechend Rücksicht - aber wie sieht die Rechtsprechung im Fall des Falles aus?

Gruß
Marc
-der noch keinen überfahren hat und das auch keinem wünscht-

13 Antworten

Ich denke, dass es im besten Fall eine Teilschuld für beide geben wird. Da der Autofahrer aber der stärkere ist und immer besonders Rücksicht nehmen muss, wird in dem Fall dem Autofahrer sicher eine hohe Schuld angelastet werden - wenn nicht gar einen Vollschuld.

Tom

Das sind ja schöne Themen!

Rechtspr. dazu kenne ich nicht.

Trotzdem habe ich kürzlich gelesen, dass in so einem Fall (da stand: Radfahrer auf falscher Seite unterwegs) der Radler eine Teilschuld trägt.

Hauptschuld trägt gleichwohl der Autofahrer.

Ich denke, dass die Entscheidung im Einzelfall sogar vom Richter abhängt wie er die Situation beurteilt.

Es gibt da verschiedene Urteile und keine allgemein gültige Aussage...

Tom

Re: Wie ist die Rechtsprechung?

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest


Ich möchte gerne wissen, wie die Rechtsprechung bei folgendem Beispiel aussieht.

Als Linksabbieger an einer Kreuzung lasse ich den Gegenverkehr passieren. Nachdem vorne alles frei ist, biege ich ab und überfahre dabei den Radfahrer, der als Geisterfahrer den Radweg links von mir in meine Fahrtrichtung benutzt, obwohl auf beiden Straßenseiten ein Radweg vorhanden ist.

Ich weiß, das der Radfahrer der deutlich schwächere Verkehrsteilnehmer ist und nehme entsprechend Rücksicht - aber wie sieht die Rechtsprechung im Fall des Falles aus?

Gruß
Marc
-der noch keinen überfahren hat und das auch keinem wünscht-

Hallo,

wesentlicher Gesichtspunkt wird sein, ob wegen des Fehlverhaltens des Radfahreres der Unfall für den Autofahrer absolut unvermeidbar war. Falls nein, trägt er jedenfalls Mit- oder sogar Hauptschuld. Z.B. macht es einen Untrschied, ob der Fahrradstreifen bzw. die Kreuzung voll einsehbar war, es hell oder dunkel war, der Fahrradfahrer mit 10 oder 40 km/h unterwegs war etc. .

Auch allein die vom PKW ausgehende Betriebsgefahr kann - ohne Fahrerverschulden - bereits zu einer Mithaftung führen.
Grüsse

Re: Re: Wie ist die Rechtsprechung?

Zitat:

Original geschrieben von Volvoluder


Auch allein die vom PKW ausgehende Betriebsgefahr kann - ohne Fahrerverschulden - bereits zu einer Mithaftung führen.

Das würde ja heissen, dass man, alleine durch die Tatsache, dass man ein Auto betreibt, grundsätzlich mind. eine Teilschuld hat!?

"Give me the electric chair for all my future crimes..."

🙁

Gruß

Martin

Immer unschuldig!

Re: Re: Re: Wie ist die Rechtsprechung?

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Das würde ja heissen, dass man, alleine durch die Tatsache, dass man ein Auto betreibt, grundsätzlich mind. eine Teilschuld hat!?

"Give me the electric chair for all my future crimes..."

🙁

Gruß

Martin

Immer unschuldig!

Ja, leider ist die Sache so, Freund von mir hat es richtig erwischt. Ihm ist ein Kind vor das Motorrad gelaufen. Bremst, stürzt, Motorrad knallt in ein parkendes Auto, er mehrere Knochenbrüche. Er hatte keine Schuld, ist aber auf dem gesamten Schaden sitzengeblieben.

Das Kind war keine 6 Jahre alt, damit für keinen Schaden haftbar (inkl. Eltern).

Hier stellt sich also noch die Frage wie alt der Radfahrer war und ob er eine Führerschein hat?

Grüsse

Volvo 174

zum oben genannten thema denke ich ähnlich, wie meine vorposter. imho wird die schuld je nach umständen auf jeden fall aufgeteilt (mit unbekannten prozentverhältnissen). auch selbst radfahrer sehe ich leider viel zu oft radfahrende kollegen, welche durch ihr verhalten allerdings auch unfälle provozieren, getreu dem motto: , wenn mich der autofahrer erwischt, bekomme ich geld`.

@ volvo 174

cih glaube deinen ausführungen zu deinem motorradfahrenden freund. der prozeß ist sicher ja auch schon gelaufen. nur...

als bekennender und sein kind vergötternder vater passe ich auch höllisch auf, ob kinder auf der strasse zu sehen sind und verringere meine geschwindigkeit nochmals(auch weit unter die erlaubte geschwindigkeit), aber manchmal sieht man sie nicht. in dem falle deines freundes drängt sich mir auch die frage der schuld des kindes bzw. dessen eltern im sinne von aufsichts- bzw. sorgfaltspflichtverletzung der eltern auf. bin aber auch kein anwalt. vielleicht kann jemand versierteres hie mal was zu sagen. täte mich auch mal interessieren.

mfg volker d5

...der sich fragt, was in deutschland das wort "rechtsprechung" überhaupt bedeutet?

Zitat:

Original geschrieben von volker d5


... mfg volker d5
...der sich fragt, was in deutschland das wort "rechtsprechung" überhaupt bedeutet?

Das ist die Auslegung/Interpretation von Gesetzestexten (Papier [ist ja bekanntermassen geduldig, nicht aktuell])durch ungebundene/freie Richter und deren Anwendung auf einen konkreten Fall.

Würde ein Computer mit den Falldaten gefüttert, wäre das Urteil für alle Beteiligten offensichtlich das, was sich alle wünschen - nämlich neutral.

Da aber ein Mensch (oder mehrere) entscheidet, ist das Urteil zwangsläufig fehlerbehaftet (bei falscher Fütterung des Computers wäre es das ja auch) und doch beeinflußt (von pers. Schicksalen, Leid, Umgebungsbedingungen, etc.).

Aber auf keinen Fall hat und soll ein Urteil was mit Gerechtigkeit zu tun, schon gar nicht mit Moral und Ethik. Es ist eine Rechtsprechung.

Mein Vater hat mir in frühen Jahren schon immer gepredigt "auf See und vor Gericht ist alles möglich" und Recht hat er ;-) Leidvoll musste ich ein paar mal Erleben (Arbeitsgericht), dass genügend dreistes Auftreten, ein guter Anwalt und gestresste Richter zu einem Urteil führten, welches Ungerecht war/ist und lediglich der Rechtssprechung entspricht.

Aber so ist numal das System, welches wir alle so wollten, welches wir wählten, mit bestimmten, welches wir jeden Tag unterstützen, ... ;-)

Tschau
Torsten - der XC-Fan (mit hohem Gerechtigkeitssinn aber niedrigem Glauben an die Durschsetzbarkeit von Gerechtigkeit ;-)

Zitat:

Original geschrieben von volker d5


cih glaube deinen ausführungen zu deinem motorradfahrenden freund. der prozeß ist sicher ja auch schon gelaufen. nur...

Kinderspielplatz und ein kleiner Park, abgetrennt durch Büsche zu einer normale Durchgangsstrasse. Der Vater sass auf einer Parkbank, dass Kind spielte mit Gleichaltrigen. An der Strasse parkten Autos.

So, das Kind lief durch eine kleine Öffnung in den Büschen, durch die parkenden Autos auf die recht vielbefahrene Strasse. Mein Freund bremste voll, stürzte. Das Motarrad rutschte in ein parkendes Auto. Schadensbilanz: Schlüsselbeinbruch, Rippenbruch und Prellungen. Schaden an einem Toyota ca. 2.000 Euro, die Türen stark eingedrückt. Schaden am Motorrad ca. 1.500 Euro. Dem Kind ist zum Glück nichts passiert. Sein grosser Vorteil, mehrere Zeugen, darunter auch hinter ihm fahrende Autos, haben bestätigt, dass er nicht schneller als 40 km/h gefahren ist.

Die Stad hat keine Probleme, Büsche sind nunmal nicht absolut dicht. Der Vater hat keine Probleme, er hat nur ganz kurz weggeschaut, ansonsten war er immer sehr wachsam, sagt er. Das Kind hat eh kein Problem, war noch keine 6 Jahre alt. Also hat das Gericht so entschieden, als wäre er ohne Fremdverschulden gestürzt. Eine gängige Rechtssprechung. Das auch haben mehrer Anwälte bestätigt, keine Chance dagegen etwas zu machen.

Zum Glück war der Schaden nicht so hoch. Den Schaden am Toyota hat die Versicherung bezahlt. Auf dem Rest ist er sitzengeblieben.

Irgendwie find ich das nicht richtig. Man fährt absolut korrekt und hat ein Problem. Hätte er nicht gebremst und das Kind erfasst, wäre der Schaden wahrscheinlich geringer ausgefallen, er hätte bestimmt keine Probleme bekommen bei so vielen Zeugen. Nur, an so etwas werden Leute mitunter denken. Das darf einfach nicht sein.

Grüsse

Volvo 174

Ich habe vor kurzem von einem Fall gelesen, in dem ein Radfahrer, der im Dunkeln unbeleuchtet und dunkel gekleidet unterwegs war und von einem abbiegenden Auto umgefahren wurde. Der Richter hat ihm die Alleinschuld gegeben.

Gruß
DeWeDo

Wem hat der Richter die alleinige Schuld gegeben? Dem Radfahrer oder dem Autofahrer?

Ich für meinen Teil muss leider in letzter Zeit verstärkt feststellen, dass sich zunehmend Radfahrer auf unseren Straße bewegen, deren Fahrrad nicht beleuchtet ist. Das in engen Straßen ohne Radwege gerade bei Dämmerung tödlich. Mittlerweile mache ich auch nicht mehr davor halt, meine Kopf aus dem Auto-Fenster zu strecken und brüllenderweise den Versuch zu unternehmen, diesem eben doch noch Verstand einzubleuen.

Viele Grüße an all die anderen Radfahrer-ohne-Licht-oder-falsch-fahrenden-Radfahrer-Geplagten hier und ein schönes WE!

Zitat:

Original geschrieben von Nebula


Viele Grüße an all die anderen Radfahrer-ohne-Licht-oder-falsch-fahrenden-Radfahrer-Geplagten hier und ein schönes WE!

He! Du meinst mich!

Radfahrer sind beratungsresistent. Ob es jetzt mit Nicht-verkehrssicheren Fahrrädern in der Dunkelheit ist oder einer von Indurains Erben, der meint, nur weil er ein Rennrad fährt, müsse er nicht auf den Radweg. Aber das Brüllen oder Scheiben sauber machen habe ich mir abgewöhnt. Hilft ja eh nix.

Monty

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


Der Richter hat ihm die Alleinschuld gegeben.

Gruß
DeWeDo

Ist der Radfahrer volljährig und hat vielleicht sogar einen Führerschein muss er wissen wie gefährlich seine Radtour ist. Da hat der Richter richtig entschieden.

Leider ist diese Unsitte weit verbreitet, ausserdem bin ich der Meinung: ich fahre nicht auf dem Fahrradweg, also hat der Radfahrer auch nichts auf der Starsse verloren.

Ist kein Radweg vorhanden, klar da ist Rücksicht total angesagt. Aber die Dummheit einiger Leute sollte nicht noch gesetzlich geschütztt werden.

Grüsse

Volvo 174

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