Werkstattbindung Schwedenleasing?

Volvo V60 3 (Z)

Hallo in's Forum,

ich werde leider nicht so wirklich schlau aus meinem Schwedenleasing-Vertrag.
Bestehend habe ich das kleine Servicepaket, ohne weitere Module.

Folgendes:
Ich hatte keinerlei Unfall, allerdings einen Schaden im Bereich der Stoßstange durch einen
offensichtlichen Parkrempler im Stand. Diesen würde ich gerne regulieren lassen über die Vollkasko,
allerdings wird nicht wirklich klar ob eine Werkstattbindung für einen solchen Fall besteht.

Weiss jemand mehr hierzu bzw. hatte einen ähnlichen Fall?
Über jede Information bin ich dankbar.

Beste Grüsse,
Peter

17 Antworten

...ist doch eigentlich egal , Kasko bezahlt ?

Richtig - und ob es 500 oder 5000 € sind - spielt für die Versicherung keine Rolle - höchstens für die SB....

Zitat:

@viking1966 schrieb am 18. November 2020 um 16:07:13 Uhr:


...ist doch eigentlich egal , Kasko bezahlt ?

Ja, aber nur, wenn es von einer im Vertrag vorgegeben Werkstatt (sofern vereinbart) gemacht wird. Gehst du mit Werkstattbindung zu einer anderen Werke, leider Pech gehabt.
Eigentlich steht sowas in der Police.
Ist man sich nicht sicher, einfach die Versicherung anrufen / anschreiben.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 18. November 2020 um 17:34:05 Uhr:



Zitat:

@viking1966 schrieb am 18. November 2020 um 16:07:13 Uhr:


...ist doch eigentlich egal , Kasko bezahlt ?

Ja, aber nur, wenn es von einer im Vertrag vorgegeben Werkstatt (sofern vereinbart) gemacht wird. Gehst du mit Werkstattbindung zu einer anderen Werke, leider Pech gehabt.
Eigentlich steht sowas in der Police.
Ist man sich nicht sicher, einfach die Versicherung anrufen / anschreiben.

...und wo liegt das Problem in die Vertragswerkstatt zu fahren ? Ich würde es ja einsehen , wenn der VN die Rechnung selbst bezahlen will...aber wenn die Kasko das macht , wozu dann was anderes suchen ?

Alles gut, die Frage hatte nur den Hintergrund, da der nächste offiziele Volvo-Händler wesentlich weiter entfernt ist als eine mir vertraute, sehr gute Werkstatt.

Der Punkt ist bei der Werkstattbindung der, dass die Versicherungen andere Konditionen aushandeln, so dass es für die günstiger wird.
Die Werkstatt muss sich aber in der Nähe des Wohnort befinden.

Ich hoffe, ich habe das nicht falsch verstanden.

Weil die VK nicht bezahlt, wenn du in eine andere Werke als vertraglich vereinbart fährst.
Die Vertragswerkstatt, also der Volvo-Schrauber, darf dann halt nicht alle Reparaturen ausführen und du musst dann zu einer anderen Fachewerkstatt, z. B. die mit dem roten Hintergrund und den 3 weißen Buchstaben.
Das Problem hatte ich einmal wegen einem Glasschaden..... Erst hat die Fachwerkstatt die falsche Scheibe besorgt, anschließend die Neue verkratzt und abschließend die Programmierung der Fensterheber nicht auf die Kette bekommen. Natürlich lagen bei Abholung noch die ganzen Scherben im Fußraum und auf den Ledersitzen.
Ich war natürlich schwer beeindruckt von einer solchen Arbeitsleistung.....

Zum Schwedenleasing kann ich nichts sagen, aber ich habe die Werkstattbindung nach dem ersten Schaden wieder rückgängig gemacht.
Die von der Versicherung vorgegebene Werkstatt war keine Volvowerkstatt, sondern eine Bude für alle Marken. Auf den ersten Blick war die Leistung ok. Die ungleichen Spaltmaße sind mir erst später aufgefallenn und überall im Innenraum kullerten nach einigen Tagen die abgerissenen Kunststoffklipse der Innenraumverkleidung herum. Die Experten wussten eindeutig nicht, wie das korrekt ausgebaut wird. Es wollte dann auch niemand verantwortlich gewesen sein.
Das waren 80,00 Euro Preisvorteil im Versicherungsvertrag für viel Ärger mit Amateuren.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 18. November 2020 um 19:08:11 Uhr:


Weil die VK nicht bezahlt, wenn du in eine andere Werke als vertraglich vereinbart fährst.
Die Vertragswerkstatt, also der Volvo-Schrauber, darf dann halt nicht alle Reparaturen ausführen und du musst dann zu einer anderen Fachewerkstatt, z. B. die mit dem roten Hintergrund und den 3 weißen Buchstaben.
Das Problem hatte ich einmal wegen einem Glasschaden..... Erst hat die Fachwerkstatt die falsche Scheibe besorgt, anschließend die Neue verkratzt und abschließend die Programmierung der Fensterheber nicht auf die Kette bekommen. Natürlich lagen bei Abholung noch die ganzen Scherben im Fußraum und auf den Ledersitzen.
Ich war natürlich schwer beeindruckt von einer solchen Arbeitsleistung.....

...selbst schuld...

Ja, wohl wahr...

Die Werkstatt braucht erst die Freigabe der Versicherung - also wird er in der Werkstatt erfahren ob sie es machen dürfen oder nicht...

Na hier grassiert ja wieder die Welle der Maximalbehauptungen....wie im wahren Leben....ein bisschen Angst machen macht Spass. 😛
Im Regelfall zahlen die Versicherer den Kaskoschaden bei Werkstattbindung auch, wenn man in eine andere Werkstatt fährt, da erhöht sich dann einfach die Selbstbeteiligung ( oft pauschale Verdoppelung) und gut.
Und ehe man hier so toll spekuliert, hätte ich doch glatt einen Tip für den TE: rufe doch einfach mal bei der Versicherung an und frage nach. Dauert 2 Minuten und danach weißt Du es ganz sicher.
KUM

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 18. Nov. 2020 um 17:34:05 Uhr:


Eigentlich steht sowas in der Police.
Ist man sich nicht sicher, einfach die Versicherung anrufen / anschreiben.

Tja, wenn der TE das nicht macht.....

Zitat:

Und ehe man hier so toll spekuliert, hätte ich doch glatt einen Tip für den TE: rufe doch einfach mal bei der Versicherung an und frage nach. Dauert 2 Minuten und danach weißt Du es ganz sicher.
KUM

Dann wird das wohl einen Grund haben......Versicherung und Leasing im Paket hat ja nicht nur Vorteile. 😉
KUM

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