Wer trägt Mietwagenkosten bei Reparatur nach Unfall?

Hallo,

nach einem selbsverschuldetetn Unfall ist an meinem Wagen, einem 2 1/2 Jahre alten Golf, ein Schaden in Höhe von circa 4.500 € entstanden. Ein Schaden an anderen Autos wurde dabei nicht verursacht. Nun soll das Ganz natürlich möglichst schnell repariert und über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.

Meine Versicherung hat mir angeboten, den Schaden über einen Servicepartner abzurechnen, da würde ich während der Reparaturzeit (ca. eine Woche lang) auch einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Das will ich aber nicht. Ich möchte, dass der Schaden von der VW-Werkstatt behoben wird, bei der ich den Wagen auch gekauft habe. Wie sieht es hier mit den Mietwagenkosten aus? Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müsste ich diese dann selbst tragen. Kann das sein? Oder trägt die Versicherung bei Vollkaskoschäden in jedem Fall die Mietwagenkosten während der Reparatur und die Anpreisung des kostenlosen Mietwagens bei Servicepartner-Werkstätten ist nur Augenwischerei der Versicherungen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Susi

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,
 
bist Du auch sicher, dass Dein VW Betrieb eine eigene Karosserie- und Lackierabteilung hat ?
 
Sonst könnte es sein, dass sie das KFZ in eine Karosserie- und Lackierfachwerkstatt verbringen, die auch andere Marken wiederherstellt.

Das ist aber für Susi dann kein Nachteil. Sie hat eine Rechnung von einem Vertragshändler. Und wenn es hier Probleme gibt, dann kann der sich im Innenverhältnis mit seinem Subunternehmer auseinandersetzen.   

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Schau Dir doch mal die Partnerwerkstatt an!

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Die HUK hat mich damals an Pachel in Goslar als Partnerwerkstatt verwiesen, da hab ich nicht Nein gesagt. Pachel ist DIE Karosseriewerkstatt hier in der Umgebung und macht von PKW bis Bus/LKW alles und fast alle Wagen kommen letztendlich da hin.

Vielen Dank für Eure Antworten, besonders Hafi545 für die ausführlichen Erläuterungen.

Gegen die Partnerservicewerkstatt meiner Versicherung spricht eigentlich gar nichts. Sie scheint einen sehr guten Ruf zu haben und führt sogar VW als Referenz an. Für VW spricht hingegen ein unbestimmtes "es könnte in der Zukunft von Vorteil sein, falls mal was mit Garantie oder Kulanz sein sollte". Gegen VW spricht, dass mir hier eventuell Mehrkosten (durch Mietwagen) entstehen, was es noch zu klären gilt. Außerdem gibt VW - im Gegensatz zur Partnerservicewerkstatt - keine 5 Jahre Garantie auf die Reparatur.

Ich bin immer noch unentschlossen, wie wir hier weiter vorgehen sollen. Am unkompliziertesten wäre vermutlich die Partnerservicewerkstatt. Mein Mann bevorzugt diesen Weg; er hat den Unfall verursacht und möchte das Ganze schnellstmöglich und möglichst kostengünstig repariert haben. Auch unsere Freunde und Bekannte haben in ähnlicher Situation auf die Partnerservicewerkstatt zurückgegriffen. Andererseits ist unser Wagen mit 2 1/2 Jahren ja noch recht neu, so dass sich eine Reparatur bei VW vielleicht noch "lohnen" würde.

Ich glaube, ich sag erst einmal dem Gutachter Bescheid, dass er heute zu mir und nicht (wie von VW empfohlen) zur VW Werkstatt kommen soll. Dann mache ich VW keine unnötige Arbeit (schließlich weiß ich noch nicht, ob ich den Wagen dort reparieren lassen will) und ich kann den Gutachter dann auf "neutralem" Boden treffen...

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