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Wer hatte hier Schuld? VW oder BUS?

jo letztens stand ich so an der ampel mit guter sicht auf die straße
und da stand ein Bus noch (nicht so ein kleiner sondern so ein richtig langer) der hatte es eilig , also ist er gleich losgefahren...
BUMS rammte er mit dem ende einen roten kleinwagen VW , vorne rechts an die seite, der busfahrer fuhr ganz normal weiter als ob nichts war..
und frau im vw war heftig geschockt und fuhr auch einfach weiter quasi dem Bus hinterher....
wer hatte denn hier vorfahrt der bus oder der rote vw?
Kann es sein das der VW auch schuld hat? weil die ja weiter als die Haltelinie siehe skizze stand.. sie ist schon als es grün wurde bissl vorgefahren war das ihr Fehler?

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Beste Antwort im Thema

Jetzt nochmal ruhig und von vorne... 😁

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Ja wenn er den Unfall bemerken musste wird es auch auf Fahrerflucht ausgehen, allerdings wurde hier auch berichtet, dass es sich um einen Langen Bus handelt...

Zitat:

Original geschrieben von conan77


jo letztens stand ich so an der ampel mit guter sicht auf die straße
und da stand ein Bus noch (nicht so ein kleiner sondern so ein richtig langer)

...und hier kann es durchaus sein das der Fahrer dieses gar nicht bemerkt hat. In solch einem Fall kann der Fahrer gegen die Fahrerflucht angehen und Recht bekommen.

Man kann nur eine Fahrerflucht begehen, wenn man einen Unfall bemerkt und sich aus dem Staub macht. Ein nicht bemerken eines Unfalls zählt nicht zu Fahrerflucht, da man sich hier nicht zu einem Unfall bekennen kann wenn man kein Unfall wahr genommen hat.

Man kann solch eine Kollision am Heck nicht aus Sicht eines PKWs vergleichen, da hier mehrere Meter dazwischen liegen und die gesamte Masse und Gewicht nicht das gleiche ist wie bei einem PKW, so das man bei einer Leichten Berührung am Heck vorne nichts zu spüren ist. Und wenn diese Berührung noch im eingeknickten zustand stattfindet wie bei einem Gelenkbus oder einem LKW-Zug wird man das Heck über dem Spiel auch nicht sehen.

Sicht aus einem Gelenkbus oder einem Sattelzug oder Hängerzug...
Wenn der Bus aus der Haltestelle auf die Fahrspur fährt lenkt er links und der Bus knickt auf der Linken Seite ein. Hierbei befindet sich der Hintere Teil nach dem Knick noch auf der Busspur und kann den PKW noch nicht berühren. Der Fahrer kann zu diesem Zeitpunkt über den Linken Spiegel die Linke Seite bis zum Heck sehen, im Rechten Spiegel sieht er im eingeknicktem Zustand nur bis zum Knickpunkt und den letzten Teil bis zum Heck nicht.

Sobald er aber mit dem Frontteil die Spur erreicht hat muss er rechts Lenken, hierdurch knickt er nun nach Rechts ein. Der Fahrer kann jetzt über den Rechtenspiegel alles bis zum Heck sehen, im Linken Spiegel sieht er nur bis zum Knickpunkt und kann den Heck nicht mehr sehen. Zu diesem Zeitpunkt ist er aber soweit raus gefahren dass er hier den PKW streifen kann. Im Spiegel wird er dieses nicht sehen und aus dieser Entfernung wird er bei einer leichten Kollision vorne auch nichts mitbekommen. Es muss hier dann schon richtig Krachen damit man das vorne mitbekommt, aber nicht wenn der PKW nur gestriffen wurde.

Es kommt noch hinzu dass der Abstand der Hinteren Achse bis zum Ende beim Gelenkbus mehrere Meter beträgt und hier das Heck noch zusätzlich Seitlich raus schwenkt. Ist meistens beim Sattelzug auch der Fall, da die Letzte Achse sich nicht direkt am ende befindet. Kommt natürlich immer auf den Anhänger an, denn z.B. Kipper Sattelanhänger haben die Achse ganz am ende und hier schwenkt dann auch nichts aus.

Aus diesem Grund kann man das dann nicht mehr als Fahrerflucht bezeichnen, wo er auch vor Gericht Recht bekommen wird.

Ich schreibe das jetzt auch nicht so einfach daher, sondern weil ich selber 16 Jahre Sattel-und Hängerzüge gefahren bin. Wer schon mal ein PKW mit Anhänger gefahren ist, kennt es auch.

ja ne glaube auch nicht das der bus fahrer extra einfach weiter gefahren ist (fahrerflucht)...
schreib ich in den brief an die polizei auch rein, das er es einfach nur sehr eillig hatte und wohl nixx davon mitbekommen hat....

geht das ganze eig vor gericht und werde ich dann als zeuge vorgeladen oder wird das ganze einfach so geklärt?
ja sry dumme frage aber ich würds trotzdem wissen

Kommt ganz darauf an ob sich beide Parteien sich Außergerichtlich einigen können und ob der Vorwurf der Fahrerflucht eingestellt wird. Denn beide Parteien werden ja dazu aufgerufen die Situation zu schildern.

Ich denke es wird hier auch als Mitschuld für beide ausgehen.

Nun,

erstens ist malt die Stadt nicht ohne Grund eine Haltelinie auf die Straße. Übrigens, das überfahren dieser Haltelinie stellt bereits einen Rotlichtverstoß dar.

Zweitens vermute ich mal, dass der Bus eine eigene Ampel hatte, die Du nicht gesehen hast, mit den ganzen Autos vor Dir. der Busfahrer könnte nach rechts geschaut haben und hat angezeigt bekommen losfahren zu dürfen, oder auch nur, nicht länger halten zu müssen und ist losgefahren.

Drittens ist es in einem Stangensalatbus laut. Leute benutzen headsets, hren aber trotzdem so laut ihre Musik, dass alle die Bässe mitbekommen, Kinder schreihen, Leute unterhalten sich, Omas Rollator fährt nach hinten, wenn der Bus anfährt. So ein Bus ist nicht gerade eine Komfortlimousine ausb der SIcht des Fahrers, sondern ein hektischer, lauter Arbeitsplatz, der sich noch dazu so müde in Bewegung setzt, wie ein Öltanker.

Wenn nun ein Öltanker ein Sportboot rammt, dann bemerkt der Fuzzi, der im Öltanker gerade Gas gegeben hat, den Rumms auch nicht.

Ich vermute daher ganz stark, dass es, der VW-Fahrer wird ja Anzeige wegen "Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle" erstattet haben, wegen diese "Fahrerfluchtgeschichte" zu einem Gerichtsverfahren gekommen sein wird.

Und ich vermute ganz stark, dass der VW-Fahrer einen erheblichen Teil der Schuld zugewiesen bekommen hat, der Busfahrer aber nicht ganz schuldfrei aus der Nummer rausgekommen ist.

So zumindest geht es meistens aus, wenn man einen Bus rammt, denn es ist erstaunlich, wie oft der Bus doch Vorfahrt hat, ohne dass die anderen das wissen und mitbekommen.

Und nein, der Bus kann sch keine Vorfahrt erzwingen.
denn wenbn Du mit dem Argument kommst, dass der Bus sich die Vorfahrt erzwungen hat, wird der von der Gewerkschaft gestellte Verteidiger des Busfahrers sagen, dass Du dann ja wusstest, dasss der Bus Vorfahrt hatte.
dann hast Du ihn also mit Vorsatz gerammt?

einen Bus?
Mit leuten drin?

Der fast immer Vorfahrt hat, wo man es nicht glaubt? (Bei der Abfahrt von seiner haltestelle vor dem fließenden verkehr z.B. hat der Bus IMMER Vorfahrt und MUSS der fließende Verkehr (gegebenenfalls) warten (O-Ton StVO).

Zurück zu Deinem von Dir beobachteten Ampelunfall. Sowas kommt in Deutschland andauernd vor und spätestens in der zweiten Instanz wird es dann teuer für den Nichtbus.

Mit besten und so weiter...

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Ich denke mal, dieser Drops ist gelutscht.

Gruß
BMWRider

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