Was kann einem passieren, wenn...
Tachchen,
ich bin neu hier im Forum und habe schon viel hier gelesen. Aber es gibt eine Sache, die mich sehr interessiert, wo ich aber leider keine richtige Antworrt gefunden habe. Da sagt der Eine so und der andere so. Darum habe ich mich mal eben schnell angemeldet.
Meine Frage wäre nun :
Was kann einem passieren, wenn man ein Fahrzeug ohne automatische Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage für die Scheinwerfer mit Xenon ausrüstet ?
Denn ich fahre einen Opel Corsa D OPC mit Kurvenlicht und würde mir gerne so ein Xenon-Nachrüstset kaufen, da mir die Ausleuchtung der Fahrbahn gerade bei Nässe deutlich zu dunkel ist. Ich habe schon hochwertige Leuchtmittel von Osram und Philips probiert, aber keines dieser Leuchtmittel konnte mich überzeugen.
Also was kann mir passieren, wenn ich erwischt werde ?
Was ich auch nicht verstehe, warum die Autos von früher Xenon ohne diese Sachen haben dürfen und neue Autos nicht. Ich habe hier im Forum gelesen, dass bis 2000 die Autos mit Xenon umgebaut werden durften und dann hätten sich einige Leute über Blendungen beschwert und dann wurde der Paragraph in der Stvo geändert.
Stimmt das so ?
Wäre echt super klasse, wenn mir da Jemand helfen könnte, der auch wirklich Ahnung von der Sache hat. Denn Wischi-Waschi-Aussagen bringen mir leider nichts 🙁
Liebe Grüße,
Thomas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von corsa-opc-2008
Oha, eine rege Beteiligung hier 🙂
Zitat:
Original geschrieben von corsa-opc-2008
Naja, ob das Ganze irgendwann nicht doch legal wird, kann heute wohl noch Keiner sagen.Zitat:
Original geschrieben von racemove
xenon umrüstkits in die serienhalogenscheinwerfer einzubauen WAR, IST und BLEIBT illegal.Doch kann man klar und eindeutig, da ein Xenon zugelassener Scheinwerfer mit
DC - für Xenonabblendlicht
DR - für Xenonfernlicht
DC/R - für Bi- Xenon
gekennzeichnet sein muss 🙄Aber prinzipiell hast du da wohl Recht. Aber das fängt ja schon bei anderen montierten Seitenblinkern an. Wenn man was weiß ich an den 3er BMW die Blinker vom M5 montiert, erlischt ja auch schon die Betriebserlaubnis, weil man ein Teil verwendet, was bauartbedingt nicht an dieses Fahrzeug gehört.
Nein die Bauart des Blinkers ist erfüllt und trägt ein Genehmigungszeichen als Seitenblinker und ist somit erlaubt wenn alle anderen Auflagen zu Anbringung erfüllt sind, etwa Anbauhöhe, Abstand zur vorderen Kante etc..
Bei den nicht den Anforderungen von entsprechend verbauten Xenon welche keine Zulassung als Xenon haben, ist im Gegensatz auf alle Fälle eine Gefährdung zu erwarten, und daher auch eine erlöschte BE.
Zitat:
Wieder an Alle :
Was passiert dann, wenn das Auto von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt wird ?
Dann trägst du die Kosten für Abschlepp, Gutachten und was noch so anfällt, und 50€ und 3 Punkte sind dir gewiss.
Bei einem Unfall stellt die Haftpflichtversicherung Regressansprüche an dich bis max. 2x 5000 € und die Kasko zahlt deine eigenen Schäden nicht.Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das am hellen Tag auch der Fall sein würde, denn dann ist man ja keine Gefahr, weil das Licht aus ist.
Spielt keine Rolle, denn das was verbaut ist ist das ausschlaggebende, aber am Tag wenn kein Licht an ist, ist die Wahrscheinlichkeit dass du wegen den Xenon angehalten wirst sehr gering.
Im Übringen müssen die Polizisten gerade hier in der Gegend um Dresden täglich etliche Autos stillegen, weil hier rennt meines Erachtens jeder Dritte mit falsch eingestellten und somit blendenden Halogenscheinwerfern rum 😉 Oder wenn Jemand beladen fährt und die Leuchtweitenregulierung nicht einstellt, dann ist es ja auch eine Gefahr für die Anderen, weil sie geblendet werden.
Mag eine Gefährdung sein, aber nicht durch eine Änderung der Scheinwerfer, sondern "nur" durch eine falsche Einstellung.
Wenn es nach mir gänge, dann hätten ALLE Autos zumindest mal eine automatische Leuchtweitenregulierung. Soviel steht mal fest. Ob die Scheinwerfer-Reinigungsanlage unbedingt sein müsste, wage ich mal zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Scheinwerfer WIRKLICH sauber werden, dafür ist die Dauer viel zu kurz. Man bedenke, wie lange man manchmal beim Autoputzen damit verbringt, die Scheinwerfer zu reinigen von Fliegen usw.
Die Reinigungsanlage bringt schon den nötigen Druck auf um die vorhandene Fett-Schicht welche für das verstreute Xenon Licht und Blendgefahr verantwortlich ist zu säubern.
28 Antworten
Naja, dann werde ich wohl mit der schlechten Lichtleistung leben müssen. Denn ich bin z.B. mit den Philips GT150 und den Osram Nightbreaker auch nicht zufrieden von der Ausleuchtung und der Helligkeit, obwohl Diese ja angeblich schon deutlich heller sein sollen. Aber die sind nicht besser als die Serien-Lampen ab Werk habe ich so das Gefühl.
Da sind die Halogen-Scheinwerfer vom Kumpel in seinem Astra deutlich heller. Ok, das ist keine Linsenform, sondern normal Reflektor, aber der hat auch nur die normalen Opel-Birnen drin. Und ich dachte eigentlich immer, dass die Linsen-Teile eine bessere Ausleuchtung hätten.
Was gibt´s denn sonst noch so für legale Möglichkeiten der besseren Leuchtweite bzw. -breite ?
Hallo!
Würde die Argumentation des TE greifen, dürfte man auch Sicherheitsgurte, Vorderachs-Bremsanlage und Airbags ausbauen. Gab es ja früher auch nicht...
Zudem sollte man vor einer Umrüstung prüfen, ob die Xenon-Lösung wirklich besser leuchtet. Beim Volvo XC 90 Vorfaceliftmodell waren die H7-Lampen besser als die optionalen Xenonlampen...
Es kommt eben auf das gesamte Lampensystem, also auch die Reflektoren u.s.w. an. Daher sind auch die modernen Alfa-Projektionsscheinwerfer (Linsen) beispielsweise schlechter, als die H4-Scheinwerfer eines alten Saab 9000...
Mit anderen Glühbirnen kann man ein mittelmäßiges Lampensystem vielleicht ein wenig verbessern. Mehr aber auch nicht.
Ich würde mir das Geld für möglicherweise illegale Umrüstungen sparen und entweder mit der vorhandenen Lösung leben, oder ein anderes Auto kaufen.
Gruß,
M.
Jup, ist klar. Ich kaufe mir ein anderes Auto, wo meins erst ein paar Wochen alt ist 😉
Ich habe verschiedene OPCs in ganz Deutschland probegefahren (leider gibt´s hier nicht so viele in der Gegend) aber leider nicht Nachts und bei Regen. Und da ist es ja, wo es micht am meisten stört.
Von daher, da ich mich ja von der Idee mit dem Xenon-Umbau abgewendet habe, würde mich ja interessieren, was man gerade bei Regen machen kann, um die Ausleuchtung zu verbessern. Die teueren Lampen von Osram und Co. scheinen da ja keine große Hilfe zu sein.
es bestünde die möglichkeit die nebler rauszuwerfen und ein gescheites fernlicht-xenonset von hella zu installieren. das ist dann auch legal
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Habe den Thread gerade gefunden und ich kann mich der Meinung vom Threadstarter leider nicht anschließen.
Ich bin den Corsa OPC auch schon gefahren, auch im Dunkeln, ok, halt nicht im Regen, aber ich war mit der Ausleuchtung echt zufrieden.
Ich fahre ja einen Meriva und die Linsen sind identisch zum Denen vom Corsa OPC. Ich habe die vom Threadstarter als schlecht empfundenen Osram Nightbreaker in Abblendlicht UND Fernlicht drin und muss sagen, dass es das beste Halogen-Licht ist, was ich bisher in meinen ganzen Opels hatte !!! Da ist sowohl von der Lichtfarbe, als halt auch von der Ausleuchtung für MICH fast kein Unterschied mehr zu Xenon erkennbar. Ok, dafür sollen die Nightbreaker auch nur die Hälfte der Lebensdauer haben wie normale Leuchtmittel.
Die Wahl stand bei mir zwischen Xenon und AFL, als ich den Wagen neu bestellt habe. Ich bin Beides zur Probe gefahren und habe mich dann für die Variante mit Kurven- und Abbiegelicht entschieden, weil es in meinen Augen eine absolut ausreichende Ausleuchtung bringt.
Ok, besser geht immer, wäre sicherlich schon net schlecht, wenn Opel das Xenon auch in Verbindung mit AFL anbieten würde, aber das ist numal nicht der Fall und somit ist das Ganze wie von dir geplant nicht legal realisierbar.
Bist du denn auch sicher, dass deine Scheinwerfer richtig eingestellt sind ? Dann das war bei meinem Astra G auch schonmal so, als ich meine Front umgebaut habe. Da hatte ich die Scheinwerfer raus und die waren nach dem Wiedereinbau total verstellt. Da war die Ausleuchtung auch für´n Allerwertesten 😉
Zitat:
Original geschrieben von ronny0280
-so, also warum ältere Fahrzeuge so rumfahren dürfen, weiß ich nicht
Weil die 'ne Ausnahmegenehmigung haben, ist aber AFAIR nur ein BMW Modell.
Wie schon gesagt, die Betriebserlaubnis erlischt, die Polizei kann dadurch die Weiterfahrt untersagen bzw das Fahrzeug stillegen lassen (durch einen TüV Menschen).
Im Falle des Unfalles muss die Versicherung nicht zahlen!!!
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Im Falle des Unfalles muss die Versicherung nicht zahlen!!!
Naja, zahlen wird sie wahrscheinlich schon, aber Denjenigen dann wohl in Regress nehmen, oder ?
Ich weiß ja nicht, wie das Ganze da geregelt ist.
Das ist da ganz einfach:
- Eigenschaden muß selbst getragen werden. Vollkasko hin oder her.
- Fremdschäden werden übernommen, aber bis zu 5000€ je Schadensfall holt sich die Versicherung wieder.
Zitat:
Original geschrieben von meriva-cosmo
Naja, zahlen wird sie wahrscheinlich schon, aber Denjenigen dann wohl in Regress nehmen, oder ?Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Im Falle des Unfalles muss die Versicherung nicht zahlen!!!
Ich weiß ja nicht, wie das Ganze da geregelt ist.
Nö, wird sie nicht, denn die Versicherung ist nur gültig, wenn das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat...
Wenn du jetzt nachts einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug hast, hast DU ein ganz gewaltiges Problem, denn der gegenüber kann behaupten, das er von deiner illegalen Xenonfunzel geblendet wurde und schon ist dein Arsch auf grundeis...
Die Versicherung zahlt nicht, da dieser Unfall im Zusammenhang mit einer nicht erlaubten Modifikation steht...
Zitat:
Original geschrieben von OlafSt
- Fremdschäden werden übernommen, aber bis zu 5000€ je Schadensfall holt sich die Versicherung wieder.
Das stimmt nicht, schau mal
hier, da geht es zwar um eine Gasanlage, aber keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz!!
Kein Versicherungsschutz ist hier nicht wörtlich zu nehmen. Gerade im Straßenverkehr können Schadenssummen auftreten, die unmöglich zu begleichen sind (Stichwort Tanklaster in 18stöckiges Hochhaus und andere konstruierte Fälle).
Die HP-Versicherung wird leisten und muß dies auch - dies ist im Versicherungsgesetz so vorgeschrieben. Niemand wird mit einem 1-Mio-Schaden da alleingelassen. Es ist aber - und das ist das, was man als "kein Schutz" betrachtet - der Versicherung gestattet, sich das Geld wiederzuholen. Der Volksmund interpretiert daraus -> muß ich eh bezahlen, ergo keine Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von OlafSt
Kein Versicherungsschutz ist hier nicht wörtlich zu nehmen.
Doch, durchaus!
Zumindest in meinem Beispiel, wo die Modifikation im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht, ist die Versicherung Leistungsfrei sprich muss nicht zahlen, auch die Haftpflicht nicht...
Bzw kann den gesamten Schaden vom Verursacher zurückfordern (und nicht nur 5000€)....
Die HP muss in Vorleistung treten und kann nachher den Versicherten in Regress nehmen, das ist ein bedeutender Unterschied zu dem was du gepostet hast!
Zitat:
Original geschrieben von corsa-opc-2008
Was kann einem passieren, wenn man ein Fahrzeug ohne automatische Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage für die Scheinwerfer mit Xenon ausrüstet ?
Dann hoffe ich für dich, das du gut zu Fuss bist, denn den Lappen beommst du aufgrund der Tatsache, das du ein Auto bewegen würdest, welches nicht strassentauglich wäre.
Junge, sei vernünftig und lass die Mist !!!