Was bedeutet die Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens für zukünftige Schäden?

Es geht um einen 22 Jahre alten A3. Ob eine Kaskoversicherung hier sinnvoll ist, ist ein anderes Thema 😉

Der Audi hatte einen Wildschaden. Der Schaden wurde mit der TK als wirtschaftlicher Totalschaden reguliert. Es wurde die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, abzüglich der SB ausgezahlt, da ich den Schaden selber repariere.

Das ist mein erster Kaskoschaden. Daher bin ich was die Folgen angeht etwas ratlos.

1. Was bedeutet die Regulierung als Totalschaden für künftige Schäden? Wenn ich den Schaden angenommen so repariere, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt ist, hätte der Vorschaden dann dennoch negative Auswirkungen auf die Regulierung eines künftigen Schadens?

2. Kann eine TK unmittelbar nach einer Schadensregulierung gekündigt werden?

20 Antworten

Ich glaube, wir diskutieren hier wieder an der eigentlichen Fragestellung vorbei.
Diese war:
Was bedeutet die Regulierung als Totalschaden für künftige Schäden?
und
Kann eine TK unmittelbar nach einer Schadensregulierung gekündigt werden?

1. wurde beantwortet
2. wurde beantwortet

Auszug aus der hier allseits geschätzen gelben Versicherung aus Coburg:

A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1 Was ist versichert?

Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs • Personen verletzt oder getötet werden, • Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, • reine Vermögensschäden verursacht werden und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend ge -macht werden. Wir regulieren auf Grund der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts legen fest, in welchen Fällen Haftung für den Schaden besteht und in welchen Fällen nicht. Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug eine andere Person oder fremdes Hab und Gut schädigt, kann ein versichertes Schadener-eignis sein. Mögliche Ursachen eines Verkehrsunfalls sind: • Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. • Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel. • Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen. • Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs. Begriffe: • Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen. • Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Perso-nen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusam-menhängen. Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet? Dann zahlen wir an Ihrer Stelle. Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie unbegründet? Oder zu hoch? Dann wehren wir sie für Sie ab. Auf unsere Kosten. Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder abwehren. Wir dürfen dabei alle Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben, die uns zweckmäßig erscheinen. Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversiche-rungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.

Die Kosten des Feuerwehreinsatzes sind ein Vermögensschaden.

Da ja check24 schon verlinkt wurde (und zum Thema Einsatkosten der Feuerwehr nichts beiträgt), hier noch ein Link zu verifox.

@Hannes1971 ich weiß jetzt nicht, was ein brennender Bagger mit Fahrzeugversicherungen zu tun hat, vermutlich gar nichts, da der keine eigene Haftpflichtversicherung hat und sicher als Selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Gewerbehaftpflichtversicherung des Eigentümers mitversichert ist. Wie da aber die Bedingungen sind, weiß ich nicht.

Wenn alles beantwortet ist,
warum Diskotieren wir über Sachen die vielleicht, eventuell man Passieren könnten?????
Wollen wir den TN eine Versicherung verkaufen???

Du bist nach dem Band deines GL hier im Versicherungsforum aufgetaucht und willst uns jetzt sagen, was wir hier schreiben dürfen und was nicht? 😕

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Zitat:

und sicher als Selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Gewerbehaftpflichtversicherung des Eigentümers mitversichert ist.

Was ist ein Bagger?? Alles gut bei dir, remarque4711?

Es wird nicht richtiger durch Wiederholung. Der TE meinte, er brauche bei dem alten Auto keine TK und ich wendete ein, dass eine TK auch dann sinnvoll ist, weil z. B. Löschkosten des eigenen Autos bei Brand von dieser übernommen werden. Dabei ist natürlich bedeutsam, dass es keine Fremdschäden sind, von denen wir reden.

Beispiel: Auto brennt plötzlich von allein, keiner sonst wird gefährdet oder geschädigt, Feuerwehr kommt, z. B. 2000 DM Löschkosten, -> Teilkasko zahlt, nicht Haftpflicht.

remarque4711, darum ging es, zumindest mir, denn ich hatte diesen Fall vor vielen Jahren, direkt an einer Ampel. Wir standen alle daneben und sahen letztlich zu, bis die Feuerwehr kam. Die TK zahlte den Einsatz und in der Folge auch den Brandschaden am Motorraum.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Oktober 2024 um 18:00:36 Uhr:


1. wurde beantwortet
2. wurde beantwortet

Alles weitere ist dann wohl eher überflüssige Nebenschleife zur Stimmungmache.

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