Warum bekomme ich einen Fragebogen der eigenen Haftpflichtversicherung bei schuldlosen Unfall?
Hallo zusammen!
Ich blick grad überhaupt nicht durch... vielleicht könnt ihr mir helfen?
Nach einem Unfall an dem ich definitiv nicht Schuld bin, habe ich jetzt einen Fragebogen meiner eigenen Haftpflichtversicherung bekommen.
Beteiligt waren 3 Fahrzeuge. Ein bei Regen schleuderndes Fahrzeug schleuderte direkt vor mein Auto. Ich war mit etwa 90 auf der BAB (rechte Spur) unterwegs. Gegen den Fahrer des schleudernden Fahrzeuges wurde von der Polizei Anzeige gestellt. Die Kollision des 3. Fahrzeuges mit dem schleudernden KFZ habe ich nicht gesehen. Der Anwalt des 3. Fahrzeuges hat nun über den Zentralruf der Versicherungen die Daten MEINER Versicherung angefordert! Deshalb habe ich lt. Auskunft meiner Versicherung den Fragebogen bekommen
Kann mir irgendjemand erklären, was dass soll?
Gruß vom Wuschelklaus
Beste Antwort im Thema
Moin,
Deine Haftpflicht ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig - schildere Ihnen genau was passiert ist und bedanke dich im Voraus, dass Sie diese unberechtigten Ansprüche für dich abwehren...
Sause
9 Antworten
Moin,
Deine Haftpflicht ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig - schildere Ihnen genau was passiert ist und bedanke dich im Voraus, dass Sie diese unberechtigten Ansprüche für dich abwehren...
Sause
Zitat:
Original geschrieben von Wuschelklaus
Kann mir irgendjemand erklären, was dass soll?
Es steht jedem frei Ansprüche gegen Dich bzw. Deine Versicherung zu stellen - ob diese berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Wuschelklaus
Hallo zusammen!Ich blick grad überhaupt nicht durch... vielleicht könnt ihr mir helfen?
Nach einem Unfall an dem ich definitiv nicht Schuld bin, habe ich jetzt einen Fragebogen meiner eigenen Haftpflichtversicherung bekommen.
Beteiligt waren 3 Fahrzeuge. Ein bei Regen schleuderndes Fahrzeug schleuderte direkt vor mein Auto. Ich war mit etwa 90 auf der BAB (rechte Spur) unterwegs. Gegen den Fahrer des schleudernden Fahrzeuges wurde von der Polizei Anzeige gestellt. Die Kollision des 3. Fahrzeuges mit dem schleudernden KFZ habe ich nicht gesehen. Der Anwalt des 3. Fahrzeuges hat nun über den Zentralruf der Versicherungen die Daten MEINER Versicherung angefordert! Deshalb habe ich lt. Auskunft meiner Versicherung den Fragebogen bekommen
Kann mir irgendjemand erklären, was dass soll?
Gruß vom Wuschelklaus
Da gibt es noch einen weiteren "wunden Punkt", das ist die sogen. Gefährdungshaftung.
Allein aus der Tatsache heraus, dass Du ein Fahrzeug bewegst, geht von Dir/durch Dich eine Gefährdung aus.
Auch wenn Du nach der STVO schuldlos sein solltest, bedeutet dies nicht, dass Dir über diese Gefährdungshaftung, nicht doch eine Mitschuld zugesprochen werden könnte.
Böse Zungen behaupten sogar, dass sogen. Billigversicherer ihre Versicherten in einem solchen Fall ihrem Kunden, - vornehmlich bei Bagatellfällen -, eine Mitverschuldung einräumen. Am Schaden wird sich dann mitbeteiligt und der Kunde zahlt über Jahre eine höhere Prämie wegen der schadenbedingten Hochstufung.
Das müssen nicht nur böse Zungen, sondern auch Zungen ohne Hirnanbindung sein.
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Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Das müssen nicht nur böse Zungen, sondern auch Zungen ohne Hirnanbindung sein.
Da kannst Du vielleicht noch etwas mehr zu sagen?
Bist nicht etwa in der Sache selbst befangen?
Bin sicher, Du kannst da weiterhelfen.
Was ich weiß ist, dass in der Branche jede Chance genutzt wird, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Richtig, nur wenn man die Sache zu Ende denkt, dann kommt man drauf, dass es keinesfalls ein Wettbewerbsvorteil für das eigene Unternehmen ist.
Eine Schadenzahlung des Unternehmens von sagen wir 500 Euro (25 % Mitschuld am 2000 Euro Schaden) führt zu einer Hochstufung.
Mögliche Vorteile des Versicherers:
1. der zukünftige Beitrag steigt um 120 Euro im 1. Jahr - der Versicherer käme in ca. 5 Jahren ins Plus.
Mögliche Nachteile des Versicherers:
1. der Kunde ist verärgert über die Grundlose Schadenzahlung und wechselt den Versicherer -> Versicherer hatte den Schaden und keinen Mehrbeitrag - den hat dann ein anderer Versicherer.
2. der Kunde ist verärgert über die Grundlose Schadenzahlung und kauft den Schaden zurück, da er nach ca. 5 Jahren ins Minus käme. Er bleibt, oder wechselt den Versicherer -> Der Versicherer erhält keine erhöhten Beiträge oder verliert den Kunden.
Wenn man bedenkt wieviel Aufwand betrieben wird um einen neuen Kunden zu bekommen, wer sollte durch eine so einfältige Regulierungspraxis diese mühsam geworbenen Kunden so Grundlos vergraulen?
Aber vielleicht hast Du (und die bösen Zungen) trotzdem Recht, weil der Versicherer soweit gar nicht denkt - oder ich denke zu weit oder falsch.
Jedenfalls ist es leichter einen Kunden zurückzugewinnen, der wegen eines höheren Preises gegangen ist und dann enttäuscht wurde vom "Billigversicherer" als einen Kundne zurückzugewinnen den man wegen mangelnder Schadenbearbeitung verloren hat.
Dass ich befangen bin denke ich nicht, bei uns im Büro hängt ein Spruch: "die Billigversicherer werden immer die billigen sein". Leistung kostet nunmal Geld. Und Zufriedenheitsstudien sagen gar nichts aus, weil die meisten der befragten sind mit xy zufrieden, weil sie billig sind. Die Qualität zeigt sich bei Versicherungen für den Endkunden (wenn überhaupt) erst im Schadenfall.
Sorry, aber wie so oft wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Hier gab es einen Unfall mit mehreren Beteiligten. Irgendein Beteiligter erkundigt sich über den Zentralruf über den Versicherer des TE und der Zentralruf informiert natürlich den Versicherer über diese Anfrage.
Was soll nun der Versicherer mit dieser Information anfangen?
Wegschmeißen?
Natürlich nicht – man legt einen Schadenvorgang an und da man den Grund der Anfrage nicht kennt, erkundigt man sich darüber.
Aber bei wem?
Richtig, bei seinem eigenen Versicherungsnehmer und ist dieser nicht telefonisch erreichbar, erhält er einen Fragebogen.
Geht daraus hervor, dass der Versicherer des TE nicht leistungspflichtig ist, lehnt er sich zurück, wartet eine Weile, ob nicht irgendein Depp auf die Idee kommt, Ansprüche zu stellen.
Kommt nix, wird der Schaden vor Jahresende geschlossen.
Antwort auf @stopplelfreund
Zunächst einmal Danke für Deine Einschätzungen in diesem Themenbereich.
Tatsächlich ereignet sich in diesem Bereich manches derart hanebüchen und kontraproduktiv, dass es einem den Atem verschlagen möchte.
Allerdings findet auch einiges außerhalb der öffentlicher Wahrnehmung statt, was, wenn es denn allgemein bekannt wäre, großes Erstaunen hervorrufen würde.
Gut ein Dutzend der bei uns vertretenen KFZ-Versicherer arbeiten schon seit geraumer Zeit intern sehr eng miteinander und zusammen, tauschen ihr Kundenwissen untereinander aus und kooperieren aufs engste im Schadenbereich.
Dazu gehört u.a. die Übernahme der Schadenabwicklung von vermeintlich Geschädigten und Schädigern durch nur einen der beiden Versicherer.
Das spart beiden Zeit und Geld, denn die Kosten werden intern wieder verrechnet.
Hier treibt auch der "Keim" Gefährdungshaftung zu neuer Blüte, da dieser interne Deal in eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen höchst selten zur Sprache kommt.
Über die "gefühlte Wehrhaftigkeit" des Kunden, :"Da geh' ich zur anderen Versicherung." -,wird dort "chinesisch gelächelt".
Die Vertriebe, Kundenbetreuer, Außendienstmitarbeiter stehen zuweilen ratlos und mit Unverständnis, dem Handeln ihres Unternehmens gegenüber.
Logisch - sie haben eben nicht den Einblick in die inneren Zusammenhänge.
Danke für eure Antworten!
Ich hab meiner Versicherung den Unfall schriftlich geschildert. Letzten Fraitag rief ich nochmal an, bisher wurden keine Forderungen gestellt.
Vielleicht hat ja xAKBx recht...
Gruß vom Wuschelklaus