Wandlungschance bei einem verstecktem Mangel

Moin moin zusammen,

ich bin neu hier, weil mir jemand zu einem Beitrag hier geraten hat.
Ich schildere einfach mal was passiert ist und hoffe auf Hilfe...

Ich habe vor einem 3/4 Jahr ein Auto gekauft, dass die einen oder anderen Probleme wenige Wochen nach dem Kauf gemacht hat. Ich habe versucht Zeitnah die Mängel beheben zu lassen. Ein Mangel wurde aber auch nach 2-3 Reparaturen nicht besser. Nun habe ich dann die Faxen dicke gehabt und wollte das Auto schnell wieder verkaufen. Dabei stellte sich heraus, dass ich nicht annähernd den Preis, den ich zahlte wieder bekomme und das nach wenigen Monaten.... Nun habe ich versucht den Wagen in Zahlung zu geben. Dabei wurde das Auto vom TÜV bewertet. Ein Gutachter sagte mir dann, dass der Wagen an manchen stellen anfängt zu rosten (dieser Mangel war mir bereis bekannt). Der Grund ist aber, dass dort gespachtelt und neu lackiert wurde, so der Gutachter, es könne ebenfalls sein, dass der Wagen ein Unfall hatte (Im Kaufvertrag steht aber Unfallfrei). Mindesten aber handelt es sich um einen versteckter Mangel, der halt nicht angezeigt wurde beim Kauf. Laut Gutachter ein Grund eine Wandlung des Fahrzeuges vornehmen zu können.

Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen.. er sagte mir, dass ich den Unfall gehabt haben muss... habe ich natürlich nicht.

Jetzt frage ich mich, wenn ich Rechtliche Schritte einleite und der Verkäufer (Händler) einfach so behauptet , dass ich den Unfall hatte... kann er damit durchkommen? Der Sachverständige sagt "ja"... auf meine Frage ob man anhand der Korrosion den ungefähren Zeitpunkt dieses "Unfalls" feststellen könne, verneinte er.

Nun ja Recht haben und Recht bekommen ist ja das altbekannte Spiel... Was kann ich nun tun um doch recht zu bekommen? Hat jemand von euch mit so einer Geschichte schon Erfahrungen gemacht??

Kann mir jemand von euch einen Tipp geben, was ich tun kann?

Beste Antwort im Thema

Das kommt drauf an. Wenn er den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft hat, wird er Dir gerne Auskunft geben.

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Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Das kommt drauf an. Wenn er den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft hat, wird er Dir gerne Auskunft geben.

Ich werde wohl als erstes den Vorgänger mal kontaktieren.. vielleicht hat er ja etwas zu erzählen und dann mir ein Beratungsgespräch besorgen um ein paar Kröten geht es leider nicht... da der auch seinen Gewährleistungspflicht nicht nachkommt und versucht immer an Zeit zu gewinnen. Ich mag es gar nicht glauben, dass die Chancen doch so schlecht stehen....

Werde einfach mal o.g. Dinge probieren und berichte dann mal.. erst einmal vielen lieben Dank!

Ohne Rechtschutzversicherung ist das ein finanzieller Drahtseilakt.

@TE

Bist du denn die 2. Hand?

Und genau wegen solcher/jener Geschichten drückt man einem Dekramann 50€ in die Hand und man erlebt später nicht solche schlimmen Überraschungen. 🙂

Deine einzige Chance ist, dass dir der letzte Besitzer einen Unfall und den Verkauf als Unfallfahrzeug bezeugen könnte.

ot
@malle,
was is eig bei dir rausgekommen??

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