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Vorschäden nach Unfall beseitigen

Themenstarteram 30. März 2013 um 11:00

Hallo,

um sicher zu sein, nach einer bestimmten Situation richtig handeln zu dürfen, frage ich mich, ob nach einem Verkehrsunfall es doch kein Versicherungsbetrug wäre, wenn man die vorhandenen Vorschäden am geschädigten Fahrzeug schnellst beseitigt, eher sich der Gutachter von der gegn. Versicherung in den nächsten Tagen den Schaden anschaut. Ich könnte mir vorstellen, dass sich bereits ein Vorschaden vorne am Fahrzeug befindet und dann hinten beschädigt wird.

Grüße

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13 Antworten

Hallo,

und wozu sollte das von Nutzen sein?

Einen nennenswerten Vorschaden zu verschweigen wäre nicht rechtens und der würde dem Sachverständigen wohl ohnehin auffallen, egal ob repariert oder nicht.

Nehmen wir mal an, Du hättest zuerst einen erheblichen Schaden vorne und bereits einen Termin zur Schadenbeseitigung in einer Werkstatt mit Gestellung eines Ersatzfahrzeugs vereinbart.

Auf der Fahrt zum Reparturtermin rollt an einer Ampel ein Fahrzeug ganz leicht auf das Heck deines stehenden Fahrzeugs und verursacht einige Lackkratzer an der Stoßstange.

Kein Mensch würde in dieser Situation von Dir verlangen, daß Du den Reparaturtermin absagst um zunächst den Bagatellschaden am Heck begutachten zu lassen.

Wenn Du unsicher bist, dann besprich das mit der Versicherung, wenn Du aber etwas illegales vorhast, dann wirst Du hier keine Antwort bekommen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 30. März 2013 um 15:27

Ich will doch nichts illegales machen, sondern mich nur über die Rechte erkundigen. Angenommen hat man bereits leichte Dellen vorne am Auto und ist man vielleicht zu faul oder hat keine Zeit sich um die Reparatur zu kümmern, warum auch immer. Dann fährt einer einige Zeit später hinten richtig heftig auf und verursacht damit Totalschaden. Bevor später das Gegengutachten nach Hause kommt fährt man direkt zur Hinterhofwerkstatt des Kumpels und bittet um schnellstmögliche Reparatur des Vorschadens vorne zum Freundschaftsspottpreis, damit bei der Besichtigung der Vorschaden nicht "abgezogen" wird. Den Frischschaden belässt man allerdings so. Die Frage ist:

Kann der Unfallgeschädigte seinen Kumpel überzeugen, dass die Handlung völlig legal ist?

Deshalb sagt man, nach einem Unfall schnellstmöglich die Unfallschäden zu beseitigen, sonst sieht man nach einem zweiten zufälligen gleichen Unfall (gleiche Unfallstelle z.B. am Heck) KEIN Geld, wenn man sich um Almosen für den Kumpel geizt.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Ich will doch nichts illegales machen

,,,

Hallo,

das sehe ich anders.

Wenn man einen provisorisch beseitigten Schaden verschweigt, dann ist das ein Täuschungsversuch.

Nehmen wir mal an, das Auto hätte zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls, in unfallfreiem Zustand, einen Zeitwert von 10.000 €.

Die fachgerechte Instandsetzung des ersten Schadens, beliefe sich ebenfalls auf 10.000 €.

Dann hätte das Fahrzeug vor dem zweiten Unfall, einen Zeitwert von null Euro, wenn der erste Schaden nicht ordnungsgemäß repariert wurde.

Durch eine provisorische Reparatur, die angenommene 1.000 € kostet, soll der Eindruck erweckt werden, das Auto habe aber einen Wert von 10.000 €.

Ergibt einen Betrugsgewinn von 9.000 €.

Liebe Grüße

Herbert

am 31. März 2013 um 0:05

Verstehe ich jetzt auch so.

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

eher sich der Gutachter von der gegn. Versicherung in den nächsten Tagen den Schaden anschaut.

Wenn du Geschädigter bist, hast du freie Gutachterwahl - den von der gegnerischen VS brauchst du erst mal so nicht an dein Töfftöff lassen.

am 31. März 2013 um 9:55

Zitat:

Angenommen hat man bereits leichte Dellen vorne am Auto und ist man vielleicht zu faul oder hat keine Zeit sich um die Reparatur zu kümmern, warum auch immer. [...] und bittet um schnellstmögliche Reparatur des Vorschadens vorne zum Freundschaftsspottpreis, damit bei der Besichtigung der Vorschaden nicht "abgezogen" wird.

Die Einstellung finde ich schon geil. Der Altschaden ist einem solange egal, bis einer mal Schadenersatz leisten muss. Da soll der jenige bitteschön für ein makelloses Auto blechen.

Zitat:

Kann der Unfallgeschädigte seinen Kumpel überzeugen, dass die Handlung völlig legal ist?

Völlig legal ist es nicht, da du nachträglich einen höheren Fahrzeugwert suggerierst, als er den zum Unfallzeitpunkt hatte. Praktisch so, als würdest du dir nach einem Totalschaden noch schnell kaputte Xenonscheinwerfer und Ledersitze vom Schrottplatz ins Auto einbauen, um höhere Ausstattung bezahlt zu bekommen.

Zitat:

Deshalb sagt man, nach einem Unfall schnellstmöglich die Unfallschäden zu beseitigen, sonst sieht man nach einem zweiten zufälligen gleichen Unfall (gleiche Unfallstelle z.B. am Heck) KEIN Geld, wenn man sich um Almosen für den Kumpel geizt.

Eben. Den Altschaden VOR dem neuen Unfall reparieren, nicht danach.

Zitat:

Original geschrieben von xspark

Zitat:

Kann der Unfallgeschädigte seinen Kumpel überzeugen, dass die Handlung völlig legal ist?

Völlig legal ist es nicht, da du nachträglich einen höheren Fahrzeugwert suggerierst, als er den zum Unfallzeitpunkt hatte.

Exakt das ist der Punkt: Der Schaden und damit der zu seiner Beseitigung erforderliche Aufwand entsteht nicht, wenn der Sachverständige kommt, sondern in der Sekunde, in der es knallt.

Alles was danach mit dem Wagen passiert, um den Zustand, der in eben dieser Sekunde bestand, zu verändern und damit den Sachverständigen zu falschen Feststellungen zu führen, ist natürlich nicht legal Du Träumer... 

:rolleyes:

am 31. März 2013 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Wenn du Geschädigter bist, hast du freie Gutachterwahl - den von der gegnerischen VS brauchst du erst mal so nicht an dein Töfftöff lassen.

Du hast aber auch die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Für den unreparierten Vorschaden ist ja meistens irgendjemand verantwortlich. Entweder der Besitzer (weil er den Vorschaden verursacht hat) oder ein anderer (dessen Versicherung dafür gerade stehen muss).

Mir ist ähnliches passiert. Mein Auto hatte einen noch nicht behobenen Heckschaden, wegen dem ich für einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt war. Zwei Tage später ist mir vorne einer reingefahren. Dann hat der Gutachter des jüngeren Schadens den älteren zum Abzug gebracht; der Gutachter des älteren Schadens hat den jüngeren Schaden nicht berücksichtigt, da zum Zeitpunkt des Unfalls der vordere noch nicht da war. In Summe haben beide Schäden zusammen den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Autos ergeben; es war also für die Versicherung des zweiten Verursachers etwas billiger; für den Verursacher des ersten änderte sich nichts und ich habe - da wirtschaftlicher Totalschaden - meinen Schaden in vollem Umfang ersetzt bekommen.

Hätte ich vor Erstellung des zweiten Gutachtens, den Hecksachden durch Anbau eines anderen Stoßfängers optisch beseitigt, dann hätte ich mich wohl so verhalten, wie Du es hypothetisch in den Raum gestellt hast.

Dann hätte ich aber gegen meine Schadensminderungspflicht verstoßen. Und fair gegenüber der Versichertengemeinschaft wäre das wohl auch nicht gewesen.

Themenstarteram 31. März 2013 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

Ich will doch nichts illegales machen

,,,

Hallo,

das sehe ich anders.

Wenn man einen provisorisch beseitigten Schaden verschweigt, dann ist das ein Täuschungsversuch.

Nehmen wir mal an, das Auto hätte zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls, in unfallfreiem Zustand, einen Zeitwert von 10.000 €.

Die fachgerechte Instandsetzung des ersten Schadens, beliefe sich ebenfalls auf 10.000 €.

Dann hätte das Fahrzeug vor dem zweiten Unfall, einen Zeitwert von null Euro, wenn der erste Schaden nicht ordnungsgemäß repariert wurde.

Durch eine provisorische Reparatur, die angenommene 1.000 € kostet, soll der Eindruck erweckt werden, das Auto habe aber einen Wert von 10.000 €.

Ergibt einen Betrugsgewinn von 9.000 €.

Liebe Grüße

Herbert

Vielleicht ist das so wenn es lediglich vor dem zweiten Unfall Totalschaden besteht. Aber nehmen wir mal an, vor dem zweiten Unfall haben wir einen Schaden von 1000 Euro und haben einer Werkstatt in den nächsten Tagen Raparatur in Auftrag gegeben und kurz davor passiert ein zweiter Unfall mit 2000 Euro Sachschaden. Dann ist es doch das gute Recht des Besitzers, den Vorschaden schnellstmöglich beseitigen zu lassen. Damit hätte das Auto um 1000 Euro höheren Restwert, den die Versicherung bezahlt hat, und deshalb würde der zweite Gutachter für den jungeren Schaden auch die 2000 Euro veranschlagen. Nur die Tatsache, dass man den Wagen selber oder in der Hinterhofwerkstatt zum Fünftel des veranschlagten Preises der Versicherung machen lässt und den Rest des Geldes einkassiert, ist gar nicht verkehrt.

Es ist doch nach dem Kostenvoranschlag so aufgestellt, dass der Wagen zum offiziellen Preis (veranschlagt) in der richtigen Vertragswerkstatt repariert wird.

Hier hätte man für den Erstschaden 800 € und für den Zweitschaden 1600 € Gewinn gemacht. Wäre damit die Reparatur nach dem Altschaden unterlassen, hatte man sich reintheoretisch die 800 € abschminken können.

Aber: Man hätte auch den Altschaden schon vorerst beseitigen können:rolleyes:!!

Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

 

Dann ist es doch das gute Recht des Besitzers, den Vorschaden schnellstmöglich beseitigen zu lassen.

Nochmal: Sobald die Aktion einen anderen Zustand als den, der im Unfallzeitpunkt herrschte, erzeugt, wird der Sachverständige getäuscht, denn er muss den Zustand des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt bewerten.

Im Normalfall wird sich das nicht auswirken.

Aber spätestens wenn ein Schaden hart an der Grenze zum Totalschaden ist, macht es einen erheblichen Unterschied, ob das Fahrzeug beim zweiten Unall einen unreparierten Altschaden oder einen reparierten Vorschaden hatte.

Und spätestens in so einem Fall wird wohl keiner mehr lang darüber nachdenken müssen, ob das wohl legal ist oder nicht...

Wer mit einem unreparierten Schaden herum fährt, riskiert immer, dass sich das bei einem Folgenfall negativ auswirkt.

Themenstarteram 31. März 2013 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Exakt das ist der Punkt: Der Schaden und damit der zu seiner Beseitigung erforderliche Aufwand entsteht nicht, wenn der Sachverständige kommt, sondern in der Sekunde, in der es knallt.

Alles was danach mit dem Wagen passiert, um den Zustand, der in eben dieser Sekunde bestand, zu verändern und damit den Sachverständigen zu falschen Feststellungen zu führen, ist natürlich nicht legal Du Träumer... 

:rolleyes:

Soll das jetzt heißen:

Wenn ich an meinem Auto am Restaurieren bin und baue mehrere Elemente z.B. Airbags, Verkleidungen, Sitze, Konsolen für eine Weile (vorübergehend) aus, um sie später wieder einzubauen und entscheide mich schnell kurzzeitig noch einkaufen zu gehen und in dem Moment rein zufällig kracht, dann ist doch der geschädigte Hobbybastler bestimmt nicht verpflichtet, das Auto im gegebenen desolaten Zustand zuerst dem Sachverständigen vorzuführen, und dann die entfernten Komponenten wieder einbauen zu dürfen, oder??

Natürlich darf ich zuerst im Auto staubsagen und klar darf ich die schäbigen Reserveräder entfernen die glänzenden Chromfelgen wieder dranmachen.:mad:

Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Auch wenn die Antwort nicht so ausfällt, wie du es gerne gehabt hättest, ist sie richtig.

 

Dein Beispiel passt nicht. Denn das Auto hatte in dem Fall ja die Sonderausstattung schon vor dem Unfall. Sie gehört also in die Wertermittlung hinein. Es wäre völlig anders, wenn du in deinem Beispiel noch schnell die alten Stoffsitze gegen Leder tauschen würdest, bevor der SV kommt.

 

Und so ist es eben auch, wenn man noch schnell einen Schaden beseitigt, der zum Unfallzeitpunkt noch vorhanden war. Damit steigt unter Umständen die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes, weil der Wert des Wagens sich verändert und das ist nunmal nicht legal.

 

Stell Dir vor, Dein Unfallgegner würde das machen und du müsstest es aus eigener Tasche zahlen. Das macht einem immer schnell klar, ob etwas ok ist oder nicht.

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