Verwarnungsgeld wegen Bagatellunfall?
habe letztens eine leichten Auffahrunfall gehabt.
Bin einem anderen Auto leicht aufgefahren, kein großartiger Schaden.
In einem Tunnel war ein Stau und ich bin die Senke in den Tunnel rein und hab durch den Hell Dunkel Unterschied einfach zu spät gesehen das der Verkehr stand.
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering und sonst auch nix.
Trotzdem bekomm ich ein Verwarnungsgeld über 35 E wegen "Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" .
Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lexinger
habe letztens eine leichten Auffahrunfall gehabt.
Bin einem anderen Auto leicht aufgefahren, kein großartiger Schaden.
In einem Tunnel war ein Stau und ich bin die Senke in den Tunnel rein und hab durch den Hell Dunkel Unterschied einfach zu spät gesehen das der Verkehr stand.
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering und sonst auch nix.
Trotzdem bekomm ich ein Verwarnungsgeld über 35 E wegen "Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" .
Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen ?
Wäre dem so gewesen, wäre ja nix passiert. Oder? Zahl diesen lächerlich kleinen Betrag bitte und gut is.
9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lexinger
habe letztens eine leichten Auffahrunfall gehabt.
Bin einem anderen Auto leicht aufgefahren, kein großartiger Schaden.
In einem Tunnel war ein Stau und ich bin die Senke in den Tunnel rein und hab durch den Hell Dunkel Unterschied einfach zu spät gesehen das der Verkehr stand.
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering und sonst auch nix.
Trotzdem bekomm ich ein Verwarnungsgeld über 35 E wegen "Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" .
Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen ?
Nein, ob du nun mit 200km/h jemden hinten hineingefahren bist oder in einer Spielstrasse mit Schrittgeschwindigkeit jemanden hinten reinfährst hast du in beiden Fällen die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen denn sonst wäre es ja nicht zu einem Unfall gekommen. Klingt nicht nur logisch ist es auch.
Du kannst natürlich aus rechtlicher Sicht Einspruch erheben nur wird es dann teurer, da du keine Begründung vorlegen kannst die dieser Behauptung widersprechen kann.
Zitat:
Original geschrieben von lexinger
...in den Tunnel rein und hab durch den Hell Dunkel Unterschied einfach zu spät gesehen das der Verkehr stand.
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering ...
Also warst du doch zu schnell, währest du aufmerksam unterwegs gewesen, also auch mit angemessener Geschwindigkeit währe ja wohl auch nichts passiert.
Aber es ist schon erschreckend, dass die bösen Tunnel so urplötzlich da sind und dann auch noch dunkel daherkommen.
Was hat das Ganze eigentlich mit LKW udn Nutzfahrzeugen zu tun?
Wie willst du den Einspruch denn bitte begründen? so wie du es hier geschrieben hast?
Zahle einfach, denn alles andere wird nur teurer.
Hmm, wegen 35€?
Wie hoch ist dein Stundenlohn? 10€ netto?
Wie lange denkst du dich damit beschäftigen zu müssen um erfolg zu haben?
Wenn du aufgefahren bist wirst du einen Fehler gemacht haben, welcher vermeidbar gewesen wäre.
Das es im Tunnel dunkler ist, ist keine seltenheit, auch lässt sich vorher gut erkennen wie Dunkel es im Tunnel ist.
Wenn du nun in einen Tunnel einfährst, wo du nicht hineingucken kannst, weil es draußen zu hell ist oder warum auch immer, hättest du langsamer hineinfahren müssen.
Sicherlich passiert es einfach, das man mal einen Fehler macht, daraus lernt man, und zahlt die 35€. Denn das ist ein Betrag bei dem ich mir bei einem Auffahrunfall -egal wie schlimm er ist- keine gedanken machen würde. Viel mehr würde ich mir darüber gedanken machen wie es dazu kommen konnte. nur ein paar zehntel sekunden später gebremst, und es hätte völlig anders ausgesehen...
Also wegen 35Euro würde ich nichts machen. Du musst ja immer dafür sorgen das Du zu jederzeit auf mind. Sichtweite anhalten kannst.
Des weiteren musst Du ja Deine Fahrweise den Strassen-, Sicht- u. Witterungsverhältnissen anspassen. THEORETISCH
Also bei uns in der Schweiz könnte es sogar sein, dass der Führerscheinentzug zum Thema wird. Bei Selbstunfall wird der Führerschein meist an Ort u. Stelle eingezogen! Bei Auffahrunfällen wird das genau Analysiert, soweit als möglich.
Also wenn Dir das in der CH passiert wäre wären xxx Euro fällig u. evtl. Führerscheinentzug! Daher würde ich mich nicht wehren, so zumindest die Sichtweise eines CH's.
Des weiteren würde ich mich auch persönlich fragen, wie von DanielvanAalst beschrieben, ob sich das wegen 35Euro lohnt.
Wenn Du nur 3-4Std. Aufwand für Brief schreiben, vor Gericht erscheinen rechnest, was sicher zu wenig ist..... Das lohnt sich nie im Leben. Ob Du dann auch noch Recht bekommst, ist eine ganz andere Frage.
Sonst bleibst Du dann noch auf Verwaltungs- u. Anwaltskosten sitzen. Dann werden aus 35Euro gleich mal 1000 Euro......
Ein Anwalt bei uns hier will mind. 150Euro die Stunde, drunter kriegst Du niemand. Die meisten sonst höher als 150Euro die Stunde. Dann soll er ja noch vom Fach sein, das kostet sicher auch noch etwas......
Zahlen und Fertig. Du bist ja auch Schuld auch wenns nicht Absicht war, zumindest vor dem geradlinigen Gesetz.
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Jeder der einen Unfall verursacht muss erst mal ein Verwarnungsgeld zahlen.
nö!
der polizei ist es "freigestellt" das verwarngeld zu verhängen...sie
könnendas verwarngeld verhängen
müssenes aber nicht!
Zitat:
Original geschrieben von lexinger
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering und sonst auch nix.
so?!
wieso ist dann an dem anderen fahrzeug ein schaden entstanden?!
bist du dem anderen also absichtlich draufgefahren?! wenn du DAS als begründung angibst, biste deinen führerschein auf lange zeit erstmal los!
fakt ist, du hast nicht aufgepasst (der tunnel, ist ebenso wie die hell-dunkel-blindheit vorhersehbar!) als du in den tunnel bist und hast deine geschwindigkeit nicht verringert, ferner den abstand vergrößert......
Wenn man bei so einer Sache 35 Eurönchen direkt an Ort und Stelle bezahlt, ist das die billigste Variante und eigentlich schon als Entgegenkommen des Polizisten zu betrachten.
Wird die Verwarnung anerkannt und bezahlt, kann später nichts mehr nachkommen. (Üblicherweise - stirbt der Unfallkontrahent, ist die fahrlässige Totung allerdings nicht mit 35 Euro erledigt)
Geht das den Schriftweg, kommen meist höhere Beträge sowie Verwaltungskosten dazu - also mindestens 100 Euro.
Punkte für die Flensburgsammlung sind dann auch noch dabei.
Anwalt günstigstenfalls 150 Euro - eher so gegen 1500.
Rechtsschutzversicherung zahlt auch nicht ewig - ab einer gewissen Häufigkeit von Vorkommnissen kommt die Kündigung und dann dank brancheninternem Datenaustausch auch keine Chance mehr woanders eine zu bekommen. Also überlegen, ob man sich das nicht für einen wichtigeren Fall aufhebt.
Geht der ganze Spass vor Gericht, wird das ganze zu einem Lottospiel mit optimaler Verlustaussicht. Je nach Einkommenslage des Beschuldigten und Einstellung des Richters kann da ein Gewitter losbrechen ...
Richter sind nämlich auch nur Menschen und vielleicht war er selbst oder ihm Nahestehende auch schon mal Geschädigte(r) - was glaubst du wie nachsichtig und unbefangen dann das Urteil ausfallen wird?
Zitat:
Original geschrieben von lexinger
habe letztens eine leichten Auffahrunfall gehabt.
Bin einem anderen Auto leicht aufgefahren, kein großartiger Schaden.
In einem Tunnel war ein Stau und ich bin die Senke in den Tunnel rein und hab durch den Hell Dunkel Unterschied einfach zu spät gesehen das der Verkehr stand.
Ich war weder zu schnell noch war der Abstand zu gering und sonst auch nix.
Trotzdem bekomm ich ein Verwarnungsgeld über 35 E wegen "Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" .
Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen ?
Wäre dem so gewesen, wäre ja nix passiert. Oder? Zahl diesen lächerlich kleinen Betrag bitte und gut is.