Versicherung zahlt Gutachten und Schaden nicht

Hallo,

habe aktuell folgendes Problem:

Bei mir ist jemand bei gerader Strecke in die Seitenwand gefahren.

Sind dann rechts ran, haben die Polizei verständigt, der Schaden wurde auf der Unfallkarte nochmals aufgeschrieben und vom Verursacher bestätigt mit Unterschrift.

Auch habe ich einige Bilder gemacht von beiden Fahrzeugen.

Auf den Bildern sind die Schäden drauf, die Kennzeichen, der Verursacher und die Farbe des Fahrzeugs vom Verursacher auf meinem Fahrzeug etc. Also sehr deutlich eigentlich.

Später dann ein Gutachten machen lassen, das an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Monatelang keine Reaktion und nun die Antwort, dass man eine Nachbesichtigung machen möchte.

Weder der Schaden, noch das Gutachten würden bis dahin bezahlt werden.

Habe einen Anwalt beauftragt, der die Versicherung angeschrieben hat, das Ganze nun endlich zu bezahlen.

Wie kann ich hier weiter verfahren? Das Gutachten muss doch gezahlt werden?

Oder sollte ich das Gutachten selbst bezahlen und die Versicherung verklagen?

Um genau so ein Problem nicht zu haben, habe ich X Bilder gemacht, alles bestätigen lassen und trotzdem sowas. Ich könnte kotzen.

Beste Antwort im Thema

Allgemein: Ein Mahnbescheid kann man ohne Anwalt bei dafür festgelegten Gerichten beantragen. Kostet zunächst wenig an Gerichtsgebühren. Aber selbst der dümmste Gegner schafft das Kreuz, um Widerspruch einzulegen. Gegen eine Klage muss er jedoch richtig vorgehen. Also besser sofort die Klage durch einen Anwalt einreichen.

Ohnehin verstehe ich das Verhalten vieler Unfallopfer nicht. Auf der Gegenseite - bei der Versicherung - sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nichts anderes tun. Und mit denen will sich Otto-Normalverbraucher ohne Kenntnisse im Schadensrecht anlegen? Warum schließt man nicht als Verkehrsteilnehmer zumindest eine Verkehrs-RS ab? Kostet im Jahr so wenig, dass es nicht auffällt, hilft aber im Schadensfalle (auch bei Bußgeldverfahren). Schon in der ersten Instanz entstehen bei 10.000,- € Forderung über 4.000,.- € Verfahrenskosten - ohne Zeugen oder Gutachter. Davon bereits 723,- € bei Klageerhebung, und viele Anwälte möchten einen Kostenvorschuss.
Dann noch das Berufungsverfahren verlieren und statt 10.000,- € zu bekommen, zahlt man 10.000,- € - oder auch nicht, wenn man RS versichert ist.

18 weitere Antworten
18 Antworten

Allgemein: Ein Mahnbescheid kann man ohne Anwalt bei dafür festgelegten Gerichten beantragen. Kostet zunächst wenig an Gerichtsgebühren. Aber selbst der dümmste Gegner schafft das Kreuz, um Widerspruch einzulegen. Gegen eine Klage muss er jedoch richtig vorgehen. Also besser sofort die Klage durch einen Anwalt einreichen.

Ohnehin verstehe ich das Verhalten vieler Unfallopfer nicht. Auf der Gegenseite - bei der Versicherung - sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nichts anderes tun. Und mit denen will sich Otto-Normalverbraucher ohne Kenntnisse im Schadensrecht anlegen? Warum schließt man nicht als Verkehrsteilnehmer zumindest eine Verkehrs-RS ab? Kostet im Jahr so wenig, dass es nicht auffällt, hilft aber im Schadensfalle (auch bei Bußgeldverfahren). Schon in der ersten Instanz entstehen bei 10.000,- € Forderung über 4.000,.- € Verfahrenskosten - ohne Zeugen oder Gutachter. Davon bereits 723,- € bei Klageerhebung, und viele Anwälte möchten einen Kostenvorschuss.
Dann noch das Berufungsverfahren verlieren und statt 10.000,- € zu bekommen, zahlt man 10.000,- € - oder auch nicht, wenn man RS versichert ist.

Ihr habt Recht.

Wie gesagt, ich habe zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und eine Deckungszusage vorhin eingeholt.

Nun warten wir mal auf die Frist ab, die mein Anwalt gesetzt hat, danach unverzüglich Einreichung der Klage.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Februar 2015 um 09:39:20 Uhr:



Auf der Gegenseite - bei der Versicherung - sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nichts anderes tun. Und mit denen will sich Otto-Normalverbraucher ohne Kenntnisse im Schadensrecht anlegen? Warum schließt man nicht als Verkehrsteilnehmer zumindest eine Verkehrs-RS ab? Kostet im Jahr so wenig...

Guter Beitrag. Ich finde, dieser sollte gepinnt werden.

Verkehrs-RS ist mE genauso wichtig wie die Haftpflicht.

Grundsätzlich gilt. Wer jemanden beauftragt bekommt auch die Rechnung dafür. Stell Dir vor du würdest für jemanden etwas arbeiten und sollst anschl. warten weil jemand anderes zahlen soll.

Ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung hätte das ganze geklärt weil diese wohl von dem Unfall gar keine Kenntniss hatte. Der Gegner hat den Schaden scheinbar nicht gemeldet sonst hättest du schon etwas von der Versicherung nach spätestens 3 Tagen gehört.

Klar zahlt die gegnerische Versicherung. Dazu muss aber auf jeden Fall die Schuldfrage geklärt sein!!!

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen