Verkehrszeichen 276 - Überholverbot
Hallo Gemeinde.
Bei uns in der Firma gab es heute eine Diskussion um das Vorschriftenzeichen 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
In dieser Debatte ging es darum, ob Zweiräder nach dem Passieren des Schildes überholt werden dürfen oder nicht.
Die eine Partei meinte, dass ein Zweirad einspurig ist und somit von dem Überholverbot nicht betroffen wäre.
Andere äußerten, dort dürfe grundsätzlich nicht überholt werden.
Ein weiterer gab kund, dass Mofas und Roller mit Versicherungskennzeichen überholt werden dürften, Motorräder jedoch nicht.
Weiß jemand, wie es sich dort verhält???
Um reichlich Antworten wird gebeten.
Obwohl: Eine korrekte, fundierte Antwort würde reichen!
LG Michael
15 Antworten
Okay: Das Schild bedeutet:
Kraftfahrzeuge dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
Und ein Motorrad mit Beiwagen ist und bleibt ein einspuriges Kfz.
MERKE: Ein Schwein bleibt ein Schwein, auch wenn es im PFerdestall geboren wurde!
Grüße von einem der es wissen muss
