Verkehrsschild 116

Hallo community,

mal eine wichtige Frage.
Die Freundin meines Sohnes hat einen kleinen Unfall gebaut, bei dem ich mir nun auch mal die Beschilderung angesehen habe.

In einer Strasse wurde die Oberfläche mit Split wieder hergestellt. Split ist ja nun mal eine Gefahrenquelle und als einziges Schild kurz vor der Baumaßnahme steht das besagte Schild 116. Mehr nicht. Zulässige Höchstgeschwindigkeit dort ist 50 Km/h. Da die Strecke sehr kurvenreich ist, kommt mir das viel vor.

Jetzt habe ich gelesen, dass dieses Schild 116 seit 2009 "nur" noch ein Sinnbild darstellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, also zwingend nur in Verbindung mit einem weiteren Verkehrsschild genutzt werden darf. Zum Beispiel das Dreieck mit dem Ausrufezeichen in der Mitte.

Aber eben da bin ich mir unsicher. Hat da jemand gesicherte Informationen?
Auch bin ich mir nicht sicher, ob das Schild 116 in der Fahrschule überhaupt noch gelernt wird. Auch hier wäre ein Info super. In einem Fahrschulbogen meiner Tochter, gab es nur noch das Dreieck mit dem Ausrufezeichen und dem weissen "Achtung Split" Schild darunter.

Also wer mir helfen kann, bitte gerne.

In Anlage das Schild 116

Beste Antwort im Thema

Wird denn angepasste Geschwindigkeit heute in der Fahrschule nicht mehr gelernt? Und was erwartet die Lady im Winter? Da kann es glatt sein, ohne dass Schilder darauf hinweisen.

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Es ist völlig egal, was man an Fakten und Daten sammelt.
Man darf davon ausgehen, das keine Gemeinde freiwillig Geld rausrückt.
Desöfteren haben Kommunen auch gegen den gesunden Menschenverstand
darauf bestanden verklagt zu werden, nur um dann so richtig schön schuldig gesprochen zu werden.

Und man sollte sich das sehr gründlich überlegen,
denn es geht hier ja maximal um eine Teilschuld.
Wenn dann ein Gutachter noch schlußfolgert,
dass der Abflug auch ohne Split und/oder korrekter Beschilderung erfolgt wäre,
ist`s ganz vorbei.

Der Rechtsschutzversicherung die Frage stellen,
schadet aber nicht.

Da halte ich es aber lieber mit dem Spruch: Keine Angst vor grossen Tieren.
Das ist bei den Versicherungen hierzulande modernes Spielchen, erst mal langen Atem zu zeigen und abzulehnen in der Hoffnung, dass ein Geschädigter aufgibt.
Nicht mit allen Mitteln, aber Recht soll Recht bleiben.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. September 2017 um 22:25:17 Uhr:


Sogar das Schild auf dem Bild unten (StVO 1937) ist noch gültig. Zumindest ist die gefährliche Kurve immer noch da 🙂
Hier sieht man allerorten offiziell seit Jahrzehnten ungültige Schilder (z.B."Hänsel und Gretel"), dennoch ist es ratsam, sie zu beachten.

Bei dem antiken Stück ist es eigentlich egal, ob es noch gültig ist, da ist nix mehr zu erkennen, wenn man dran vorbei fährt. Die Löcher könnten noch von den Amis/Franzosen/Engländern sein, je nachdem, wer sich bei dir in der Gegend rumgetrieben hat 😉 BF42 live!

@onzlaught: Die Kommunen dürfen erst in der 2. Instanz Geld rausrücken. Haben wir nicht tolle Gesetze?

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 27. September 2017 um 21:18:18 Uhr:


[...] Die Löcher könnten noch von den Amis/Franzosen/Engländern sein, je nachdem, wer sich bei dir in der Gegend rumgetrieben hat 😉 [...]

Die Russen waren es oder der Volkssturm. Oder die nachtblinden Jäger im Havelland. 🙂

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