ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkauf über ebay...

Verkauf über ebay...

Themenstarteram 5. Mai 2009 um 11:15

Hallo, überlege, ein Fahrzeug über ebay zu verkaufen...

Wer hat das schon einmal gemacht?

Habt ihr die Übergabe dann lediglich quittiert?

Oder habt ihr "zusätzlich" einen Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen?

Ist das überhaupt rechtsgültig?

Denn eigentlich wird mit der Auktion ja schon der "Kaufvertrag" hergestellt?

so viele Fragen :)

Ähnliche Themen
19 Antworten

Also ich habe bis jetzt 2 Autos und 2 Motorräder über ebay versteigert.

Bei einem Auto musste ich mit dem Preis noch runtergehen, da 2 Radlager defekt

waren, ich das aber nicht wusste, bzw. im Auktionstext nicht angegeben hatte.

Ansonsten lief alles problemlos zu sehr sehr guten Preisen (für mich).

Hatte auch alle Fahrzeuge noch zugelassen übergeben.

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 16:05

Da ich ich mein Fahrzeug als Bastlerwagen mit Mängeln verkaufe (und die bedeutensten auflisten werde, ich bin aber kein Gutachter und mir wird sicher nicht jeder Detailmangel auffallen), werde ich keine Nachverhandlungen dulden, dafür wird natürlich auch der Kaufpreis geringer ausfallen...

Mit dem "zugelassen übergeben" werde ich lieber kein Risiko eingahen, das ist mir die Sache nicht wert.

Aber freut mich zu hören, dass ihr mit Verkäufen über ebay gute Erfahrungen habt (sonst liest man hier ja immer nur von den schlechten).

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Setze einfach in die Beschreibung:

Das Fahrzeug muß vom Höchstbieter innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende gegen Barzahlung abgeholt werden, anderenfalls erfolgt entweder Neueinstellung oder Angebot an Zweitbieter.

So würde ich da auch machen!

Da bei mir z.Zt ein Verkauf über ebay auch aktuell ist, würde ich Euch gerne fragen, worauf ich als Privatmann und Autolaie bei der Ebay Anzeige noch achten muss, um mich gegenüber Nachverhandlungen und späteren Reklamationen abzusichern. Im voraus vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Viele Grüße, Wolf

P.S. Tipps wie ich einen guten Preis erzielen kann bzw. welche Investitionen sich lohnen nehme ich auch gerne an.

Hallo!

Habe bislang 3 Motorräder und 2 Autos über Ebay verkauft. Die Abwicklung war bei 4 dieser Fälle problemlos.

Der 5. meldete trotz eindeutiger Vereinbarung, auch noch einmal schriftlich im zusätzlich abgeschlossenen KV niedergelegt, den Wagen 7 Monate lang nicht um. Die Polizei legte das Auto dann irgendwann still, auf den KfZ-Steuern für die Zeit blieb ich sitzen.

Die Preise waren durchweg o.k., für die Motorräder tendenziell sogar über Wert.

Zu beachten:

- die Auktion sollte an einem Sonntag Abend gegen 19 Uhr auslaufen.

- das Fahrzeug deutlich, vollständig und verständlich beschreiben. Alle bekannten Mängel wirklich aufführen.

- gute Photos aus allen Perspektiven.

- rechtlicher Hinweis "Durch eine erfolgreiche Versteigerung kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Bieten Sie nur, wenn Sie das Fahrzeug auch wirklich kaufen wollen und bezahlen können. Das Fahrzeug wird von mir als Privatperson ohne jedwede Garantie oder Sachmängelhaftung verkauft. Kein Rückgaberecht, keine Nachverandlungen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Probefahrt vorab. Fahrzeug wird abgemeldet mit KfZ-Brief und x Schlüsseln übergeben. Kümmern Sie sich bitte selbst um Kurzzeitkennzeichen oder Anhänger".

- ein erfolgreiches Gebot entspricht einem rechtsgültigen Kaufvertrag. Das dürfte mittlerweile unstrittig sein. Das Kaufobjekt muss jedoch seinen Eigenschaften entsprechend beschrieben sein, sonst hat der erfolgreiche Bieter kein Problem, vom KV zurückzutreten.

Der Bieter kann dann natürlich noch eine Probefahrt machen, am rechtlichen Status der Sache ändert das aber zunächst nichts.

Man sollte als Zusammenfassung ruhig nochmal einen gesonderten KV niederschreiben. Gültig ist, was die beiden Parteien miteinander vereinbaren. Das kann ggf. auch die Vereinbarung aus E-Bay "brechen". Immerhin haben wir Vertragsfreiheit in Deutschland.

- das Fahrzeug immer (!!!!) abgemeldet übergeben.

- im Text kein ewiges Gelaber, sondern eine klare, saubere Beschreibung des Fahrzeuges.

- Vor dem Photographieren allen Müll aus dem Auto räumen, es gründlich innen und aussen reinigen und dann gute(!!) Photos machen.

- ich würde ein Fahrzeug, welches ich als verkehrssicher und mit TÜV verkaufe, auch wirklich in sicherem zustand übergeben. Die ganz Schlauen erwähnen zwar in Schriftgröße 4, dass ein Reifen innen bis auf die Karkasse abgefahren ist und wähnen sich damit auf der sicheren Seite, allerdings würde ich immer damit rechnen, dass ein Fahranfänger ohne technisches Wissen der Höchstbieter sein könnte. Willst Du diesen wegen 300 Eur hin oder her in den Tod schicken?

Lasse also entweder alle sicherheitsrelevanten Mängel beseitigen, oder verkaufe das Fahrzeug ohne den TÜV-Bericht und als nicht verkehrssicher.

Das halte ich persönlich für fair und damit kommt man am Weitesten. Ein Freund von mir hatte wegen eines solchen vermeintlich tollen Deals mal die Eltern eines 16-Jährigen vor der Tür, der mit dem von ihm verkauften Roller schwer verunglückte. Das Gefährt war eigentlich Schrott, aber der Junge hat das nicht erkannt. "TÜV neu" sagt sowieso kaum etwas aus und so kam es dann wie es kommen musste. Zum Glück ist der Bursche nach ein paar Wochen ohne bleibende Schäden aus dem Krankenhaus gekommen. Klage wurde keine geführt, mein Freund hat dem Jungen einen fast neuen Roller vor die Tür gestellt, als er aus dem KH kam.

Das hat zwar die Eltern auch nicht begeistert, aber so waren dann am Ende alle einigermassen zufrieden.

Gruß,

M.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen