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Verbotsschilder mit Ausnahmen - was gilt für E-Roller (eKF)?

Hallo,

ich poste das mal hier, m. E. passt die Frage hier am besten hin.

Es geht um diese neuen Elektro-Kleinstfahrzeuge (eKF), also E-Tretroller und dergleichen. In der eKF-Verordnung steht festgeschrieben, dass man mit diesen Fahrzeugen zwingend den Radweg benutzen muss, sofern einer vorhanden ist. Allerdings sind in meiner Region viele Radwege nur inoffiziell mit dem kleinen weißen quadratischen Schild ausgewiesen (siehe Bild), nicht mit dem blauen runden.

Dürfte dieser asphaltierte Feldweg auch mit einem eKF befahren werden?

Zweite Frage betrifft die Ausnahmeregelung "Mofas frei", die man auch gelegentlich sieht. Darf auch hier mit einem eKF gefahren werden?

Danke für Infos :-)

Feldweg mit ausgewiesenem Radweg
Feldweg Mofas frei
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11 Antworten

Ich denke die eKF Verordnung regelt hauptsächlich die Nutzung in der Stadt, wo es verschiedene Verkehrswege gibt. Wenn es eh nur einen Weg gibt darf man natürlich drauf fahren, wenn es für Fahrräder erlaubt ist. Ob es Spaß macht mit den kleinen Rädern einen Feldweg zu fahren ist die andere Frage. "Mofa frei" sollte dazugehören.

Aber das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft.

M. W. dürfen die E-Scooter sowieso nur 20 km/h schnell sein und gelten somit als Leichtkrafträder. Somit dürfen sie auch auf Radwegen benutzt werden.

Pedelecs unterstützen ja auch bis zu 25 km/h mit Motorkraft und dürfen ebenfalls auf Radwegen gefahren werden

S-Pedelecs bzw. E-Bikes laufen bis zu 45 km/h mit Motorunterstützung und dürfen nicht auf Radwegen genutzt werden...es sei denn das o. g. Schild erlaubt dies.

Zitat:

@knolfi schrieb am 16. September 2020 um 10:13:06 Uhr:

M. W. dürfen die E-Scooter sowieso nur 20 km/h schnell sein und gelten somit als Leichtkrafträder. Somit dürfen sie auch auf Radwegen benutzt werden.

Pedelecs unterstützen ja auch bis zu 25 km/h mit Motorkraft und dürfen ebenfalls auf Radwegen gefahren werden

S-Pedelecs bzw. E-Bikes laufen bis zu 45 km/h mit Motorunterstützung und dürfen nicht auf Radwegen genutzt werden...es sei denn das o. g. Schild erlaubt dies.

Für S-Perdelec, Ebike mit 45 km/h max sind die Radwege mit dem Zusatzschild "Mofa frei" E-Bike mit max. 25km/h dürfen diese hingegen schon benutzen.Zum Nachlesen

Zitat:

@biwera04 schrieb am 16. September 2020 um 10:02:12 Uhr:

Ich denke die eKF Verordnung regelt hauptsächlich die Nutzung in der Stadt, wo es verschiedene Verkehrswege gibt. Wenn es eh nur einen Weg gibt darf man natürlich drauf fahren, wenn es für Fahrräder erlaubt ist. Ob es Spaß macht mit den kleinen Rädern einen Feldweg zu fahren ist die andere Frage. "Mofa frei" sollte dazugehören.

Aber das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft.

Danke für deine Antwort. Wie gesagt, diese Feldwege sind allesamt asphaltiert und führen außerhalb der Stadt meistens parallel zur Bundesstraße entlang. Das gibt es in meiner Gegend relativ oft. Sieht man auch auf diesem Bild recht gut (auch hier mit Zusatzschild "Mofas frei"):

Also rein vom Sachverständnis würde ich auch davon ausgehen, dass hier das Fahren mit einem eKF erlaubt oder zumindest geduldet ist, da die Fahrzeugklasse zu einem Mofa vergleichbar ist. "Mofa" setze ich mit v-max 25 km/h gleich, d. h. mit einem 45 km/h Roller dürfte man nach meinem Verständnis hier nicht mehr fahren; mit einem eKF dagegen schon.

Mich interessiert halt nun, ob diese Ansicht allgemein so geteilt wird.

Feldweg Mofas frei

Hier in dem Forum kriegts du sicherlich eine Menge Meinungen aber keine rechtsverbindliche Auskunft. Da musst du dich an Spezialisten wenden (Polizei, ADAC, ...)

Zitat:

@Ziachspieler schrieb am 16. September 2020 um 13:50:12 Uhr:

Zitat:

@knolfi schrieb am 16. September 2020 um 10:13:06 Uhr:

M. W. dürfen die E-Scooter sowieso nur 20 km/h schnell sein und gelten somit als Leichtkrafträder. Somit dürfen sie auch auf Radwegen benutzt werden.

Pedelecs unterstützen ja auch bis zu 25 km/h mit Motorkraft und dürfen ebenfalls auf Radwegen gefahren werden

S-Pedelecs bzw. E-Bikes laufen bis zu 45 km/h mit Motorunterstützung und dürfen nicht auf Radwegen genutzt werden...es sei denn das o. g. Schild erlaubt dies.

Für S-Perdelec, Ebike mit 45 km/h max sind die Radwege mit dem Zusatzschild "Mofa frei" E-Bike mit max. 25km/h dürfen diese hingegen schon benutzen.Zum Nachlesen

Nichts anderes habe ich geschrieben. ;)

Also Mofas gehen doch nur bis 25km/h, der Link hingegen beschreibt auch E-Bikes also bis 45km/h dann müsste es aber eigentlich Moped heißen?

S-Pedelec um genau zu sein....

Es wird nicht einfacher, gelernt habe ich dass es entweder E-Bikes gibt oder Pedelecs so ist noch die Formulierung auf der Wiki-Seite:

Zitat:

Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 4 kW) zwischen 25 km/h und 45 km/h fährt, ist ein Kleinkraftrad, kein Mofa.

Andererseits soll es jetzt ein neues Schild geben*, aber die Formulierung Mofa scheint wohl schon für die „S-Pedelecs“ zu gelten.Link ntv von 2016

 

Denke da sich für die Bevölkerung E-Bike als Überbegriff etablierte musste noch das S-... erfunden werden :confused: schlimmer geht’s kaum nimmer. :eek:

Dazu noch die Verwirrung zwischen Moped und Mofas das ist fast so schlimm wie jetzt aktuell bei den Balkon Kraftwerken. :facepalm:

 

* hab ich nirgends gefunden, der auch ziemlich Schwachsinn mit Stecker das würde ja für Ladepunkt Stehen. Andererseits wurde es so geschrieben (ntv Link):

Zitat:

Durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es für sie ab sofort ein eigenes Schild, das ein stilisiertes Fahrrad mit Ladekabel zeigt. Es lässt diese E-Bikes sowie E-Mopeds mit elektrischem Antrieb bis 25 km/h zu.

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 17. September 2020 um 11:09:54 Uhr:

Es wird nicht einfacher, gelernt habe ich dass es entweder E-Bikes gibt oder Pedelecs so ist noch die Formulierung auf der Wiki-Seite:

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 17. September 2020 um 11:09:54 Uhr:

Zitat:

Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 4 kW) zwischen 25 km/h und 45 km/h fährt, ist ein Kleinkraftrad, kein Mofa.

Andererseits soll es jetzt ein neues Schild geben*, aber die Formulierung Mofa scheint wohl schon für die „S-Pedelecs“ zu gelten.Link ntv von 2016

Denke da sich für die Bevölkerung E-Bike als Überbegriff etablierte musste noch das S-... erfunden werden :confused: schlimmer geht’s kaum nimmer. :eek:

Dazu noch die Verwirrung zwischen Moped und Mofas das ist fast so schlimm wie jetzt aktuell bei den Balkon Kraftwerken. :facepalm:

* hab ich nirgends gefunden, der auch ziemlich Schwachsinn mit Stecker das würde ja für Ladepunkt Stehen. Andererseits wurde es so geschrieben (ntv Link):

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 17. September 2020 um 11:09:54 Uhr:

Zitat:

Durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es für sie ab sofort ein eigenes Schild, das ein stilisiertes Fahrrad mit Ladekabel zeigt. Es lässt diese E-Bikes sowie E-Mopeds mit elektrischem Antrieb bis 25 km/h zu.

Es wird noch verwirrender, es gibt da nämlich auch noch diese Unterkategorie der sogenannten "Leichtmofas", die von der Helmpflicht befreit sind:

https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtmofa

Dazu zählen wiederum Pedelecs und diese neuen E-Tretroller, aber auch ältere Modelle mit Verbrennungsmotor wie die Hercules Saxonette. Leichtmofas dürfen grundsätzlich Radwege benutzen. Diese Fahrzeugkategorie gibt es im Ausland nicht bzw. es wird in anderen Ländern zumindest nicht als Kraftfahrzeug oder Kleinkraftrad eingestuft wie bei uns.

Das Thema ist zwar schon älter, aber vielleicht interessiert es noch jemanden, was die entsprechende Verordnung (ekF) tatsächlich dazu sagt. Den Text habe ich von www.gesetze-im-internet.de und der besseren Lesbarkeit wegen um einige Parenthesen bereinigt:

(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radweg, und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege, sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. [...]

(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege, sowie Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.

D.h. vereinfacht: wenn Radweg und dergleichen vorhanden --> Benutzungspflicht. Wenn nicht vorhanden --> Fahrbahn benutzen. Nicht Gehweg.

Die eKF definiert ganz genau, welche Arten von Kraftfahrzeugen in ihren Geltungsbereich fallen. Das weiter oben angezettelte Verwirrspiel mit Elektrofahrrädern mit verschiedenen bbH ist nicht notwendig.

Vielleicht hilft es ja noch jemandem.

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