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Vater schrottet Auto - Zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 10:32

Hallo.

Gestern bin ich nach Hause gekommen und habe mein Auto ganz normal auf unserem Hof abgestellt. Ein paar Minuten später ist mein Vater nach draußen, mit seinem Auto aus der Garage raus rückwärts in mein Auto..

Zahlt das nun die Versicherung?

Auto 1: Versicherungsnehmer= Mein Vater(Teilkasko ohne SB, 40%)

Auto 2: Versicherungsnehmer= Meine Mutter + eingetragener Fahrer= Ich(Vollkasko mit 300 SB, 70%)

Ich wohne auch noch zu Hause(habe gehört, dass das ne Rolle spielt)

Wir haben die Versicherung auch schon angerufen und die meinten, dass die das zahlen. Haben auch schon einen Gutachter für morgen früh rausgeschickt und mir einen Leihwagen bestellt.

Ich möchte nun wissen, ob die auch zahlen müssen. Nicht, dass wir das Auto nach dem Gutachten in die Werkstatt geben und dann die Versicherung ankommt und sagt, wir haben gerade gesehen, dass wir doch nicht zahlen müssen...

Danke im Vorraus für die Hilfe...

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 13. Februar 2012 um 11:54

Das wäre mir neu, das KFZ Schäden innerhalb einer verwandtschaftlichen/ehelichen Beziehung reguliert werden.

Ich lass mich gern eines Besseren belehren.

KFZ- Schaden Mutter/Sohn wurde in meinem Fall nicht beglichen, Schädiger zahlte selbst.

 

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Die Versicherung juckt doch nicht was hier im Forum steht oder willst du einer möglichen "Nichtzahlung" sagen, die im Forum haben aber gesagt :confused:

Was die Versicherung muss, wird in keinem Forum entschieden...

Drück dir die Daumen, dass alles glatt läuft!!!

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 7:22

Wenn es, wie man im Link sehen kann, im Gesetz steht, hat das wohl kaum etwas mit diesem Forum zutun.

Gutachter war gerade eben da und meinte wohl auch, dass alles so über die Bühne geht.. :)

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 15:04

Hallo an alle.

Habe da nochmal eine ganz wichtige Frage.

Mir wurde von Dienstag bis einschließlich morgen ein Leihwagen über die Versicherung zur Verfügung gestellt. Der Gutachter war mittlerweile 2 mal da und hat auch immernoch nicht das vollständige Gutachten an die Werkstatt geschickt(beim ersten Gutachten wurden Teile vergessen). Die Verzögerung der ganzen Sache geht also nicht auf unsere Kappe.

Nun möchten wir gerne(sobald das Gutachten da ist), den Schaden "nach Gutachten abrechnen lassen". Bekannterweise steht mir dann ja kein Leihwagen mehr zu. Ich frage mich nun, ob ich den Leihwagen für diese 5 Tage trotzdem bezahlen muss(laut Rechnung 225€). Der Gutachter sagte, dass das Auto nicht fahrbereit ist. Und da der Gutachter schuld an der Verzögerung ist, kann die Versicherung mir den Leihwagen doch nicht in Rechnung stellen oder?

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