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Urlaub

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 14:46

Jungs ich brauch eure Hilfe,

Binn jetzt in Winterpause,

Sonst binn ich über den Winter Stempeln, dieses Jahr muss ich mein Urlaub nehmen weilk es vieleicht in Januar wieder Weiter geht mit der Arbeit Baustellenvehrkehr.

Darf der Schef zwichen den Urlaub mich für ein paar stunden holen oder erst nach dem Urlaub?

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Es geht mir drum wegen Versicherung wenn mir was pasiert (Unfall )

Wann der Urlaub verbei ist?

Hoffe ihr könnt mir Helfen.

P.s Denn spruch kenn ich schon wer geld will mus Arbeiten.

Beste Antwort im Thema

Ich versteh das Problem nicht. Du hast z.B. 3 Wochen Urlaub (15 Urlaubstage). In Woche 2 ruft Dein Chef Dich an und sagt, du sollst von Mittwoch bis Freitag arbeiten. Dann sind Mittwoch bis Freitag für Dich 3 Arbeitstage. Du verbrauchst also nur 12 Urlaubstage. Die anderen 3 Urlaubstage hast Du dann immer noch gut.

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Wenn du deinen Urlaub unterbrichst dann ist das alles legetim....

Wenn du allerdings offiziel urlaub hast und trotzdem arbeitest weiß ich nicht wie es aussieht...

Aber sollang du für die Gehaltsliste anwesend bist und deinen Urlaub unterbrichst kann dir eigentlich dochnix passieren

lg

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 15:14

Was heist heißt Urlaub

Plicht Urlaub bis halt wieder Die Arbeit los geht oder Meine Urlaubstage weg sind das sioll er mich lieber stepeln schicken.

Mein Freund meint halt das ich mich strafbar mach wenn ich in Urlaub Arbeite auch wenn es der chef will für bar stunden

Urlaub ist Urlaub. hab halt Angst wen ich dann nicht geh das er mich rausschmeist und ich gleich eine andere Firma suchen kann.

Ich versteh das Problem nicht. Du hast z.B. 3 Wochen Urlaub (15 Urlaubstage). In Woche 2 ruft Dein Chef Dich an und sagt, du sollst von Mittwoch bis Freitag arbeiten. Dann sind Mittwoch bis Freitag für Dich 3 Arbeitstage. Du verbrauchst also nur 12 Urlaubstage. Die anderen 3 Urlaubstage hast Du dann immer noch gut.

genau so!

Kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?

Grundregel: Nein, aber.

Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs.

ABER: Der Arbeitgeber muss hierbei die folgenden Regeln beachten:

* Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)

* Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG)

* Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)

Kann der Arbeitgeber bereits zugesagten Urlaub widerrufen?

Grundregel: Nein, aber.

Hat der Arbeitgeber den Urlaub für einen bestimmten Zeitpunkt zugesagt, so ist er hieran grundsätzlich gebunden.

Bundesarbeitsgericht:

# Ein Rückruf aus dem (bereits angetretenen) Urlaub ist unzulässig.

# Eine Rückruf-Vereinbarung ist unwirksam.

Anders kann es sein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub noch nicht angetreten hat.

Ein solcher Widerruf des zugesagten (aber noch nicht angetretenen) Urlaubs kann (in Ausnahmefällen) zulässig sein bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.

# Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.05.06

# Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 24.06.04

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?

Grundregel: Ja, aber.

Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig,

sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. (§ 8 BUrlG)

Und hier der Link zum BundesUrlaubsGesetz

 

und meine 5 Cent dazu, hat der Chef dich in Urlaub geschickt kann er dich mal kreuzweise weil du ja sonstwo sein kannst, sagt er du sollst auf Abruf bereit stehen ist das kein Urlaub sondern Rufbereitschaft und Schlechtwetter. Urlaub auf unbestimmte Zeit gibts nicht.

Will er dich jetzt Bar für ein paar Stunden an einem urlaubstag entlohnen hat er Dreck am Stecken und du machst unter Umständen Schwarzarbeit auch wenn du sonst gemeldet bist.

Über deine Zeit im Urlaub kannst du frei verfügen, da brauchst du nicht ans Telefon zu gehen und dich auch nicht für irgendwas rechtfertigen. Nicht umsonst heist es Erholungsurlaub, der ist zum Erholen, mehr nicht

"Urlaub angetreten" kann man auch schlicht so auslegen dass man im Nachbarort auf der Wiese campt oder bei der Freundin relaxt

Und generell musst du immer deinen Urlaub im laufenden Jahr nehmen und auch dann gewährt werden, Übernahme ins nächste Jahr nur nach Absprache

§8 sagt im Endeffekt aus dass du, so es eine genehmigte Nebentätigkeit ist, zum Beispiel im Urlaub Blumen züchten darfst wenn es dich von deinem Hauptjob des Fahrens weiterhin erholen lässt

Nachtrag: Urlaub angetreten bedeutet aber anscheinend schon generell Urlaubsstarttermin erreicht und nicht auf Arbeit erschienen egal ob in Honululu ooder zu Hause anwesend

das man aus einem Urlaub geholt werden kann, ist durchaus möglich, bei gebuchtem Urlaub fallen dann die Kosten allerdings dem Arbeitgeber theoretisch zu.

Wenn ich hier das Problem aber richtig verstehe, dann hast Du Urlaub, sollst aber für barauftatze einige Tage fahren. Das allerdings ist so eine Sache für sich. Versichert bist Du in jedem falle, wenn es ein Auftrag Deines Chefs ist.Theoretisch muß Dein Chef dann dieses Geld auf Deiner Lohnabrechnung für die Lohnsteuerkarte mit eintragen. Das Problem scheint aber zu sein, das das der Chef nicht will, er kann Dich zwar als Aushilfe verbuchen aber dann müßtest Du diese Einkünfte eigentlich bei der Steuer mit angeben. Das Problem wird noch etwas größer, wenn man da auch sieht, das auch Sozialabgaben eigentlich zu zahlen sind. Ich vermute mal, das Dein Boss die Urlaubstage weg haben will, denn sonst würde er keinen Film von machen, Dich bitten einige Tage den Urlaub zu unterbrechen, den dann gelegentlich andere Tage nachholen kannst.

Nordjoe

Halbfalschrichtig

Rückruf aus dem Urlaub nur in Notsituation erlaubt

28.07.2006, 12:43 Uhr

Ein Arbeitnehmer muss sich in seinem Urlaub nicht vom Arbeitgeber anrufen lassen. Und zurückkommen muss er nur bei einem echten Notfall.

Ein Arbeitnehmer kann von seinem Chef im Urlaub nicht dazu verpflichtet werden, auf Abruf bereit zu stehen oder das Handy regelmäßig anzuschalten, um mögliche Anfragen aus der Firma zu beantworten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Mitarbeiter nicht nur das Recht auf Erholungsurlaub, sondern auch, seine ihm zustehende Freizeit so zu nutzen wie er möchte.

Auch die kurzfristige Absage des bereits bewilligten Urlaubs kommt nur in absoluten Ausnahmesituationen in Frage. Und dazu gehören beispielsweise nicht die Akquise eines Neukunden oder Probleme bei einem bestehenden Projekt. Eine Notsituation, die einen solchen Urlaubs-Rückzieher rechtfertigt, wäre beispielsweise die Verwüstung des Bürogebäudes durch Feuer oder Wasser.

 

 

 

und dann entstehen natürlich die genannten Schadensersatzansprüche

@ AndyRe:

Danke, daß Du mal die ganzen Fakten zusammengetragen hast. So wie ich das verstehe ist der Threadsteller mit den paar Tagen Arbeit einverstanden, somit ist das ganze eigentlich OK, drum heißt es ja, der Urlaub "SOLLTE" zusammenhängend genommen werden.

Dann muss aber eine Abrechnung im Sinne von meinem oben genannten Beispiel stattfinden. Wer bei mir in der Fa. fest angestellt ist, den kann ich nicht gleichzeitig als Aushilfe verbuchen.

MFG Sven

Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 18:44

Danke für die Antworten schon mal

mir geht es nicht um das verbuchen

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Wenn ich jetzt urlaub beantrage und bekomme kann mich der chef nicht holen das ist klar

ich bin jetzt seit 1 Woche in Pflichturlaub weil er keine Aufträge hat geht wie oben schon gesagt erst wieder ende Januar vielleicht weiter.

Habe weil er heut ein Transport hatte gefahren. 4-6 h

Morgen hat er wieder nichts also geht der urlaub weiter.

Darum ist das zulässig. Bei der Krankenkasse habe ich schon nachgefragt das ist kein Problem ob Arbeit, oder Urlaub ich bin versichert.

Wie sieht das aber mit der Berufsgenossenschaft aus die zahlt ja wenn ja ein Unfall passieren sollte.

Keine Ahnung bei welcher ich bin.

Ich habe ja kein Problem wenn er ruft auf die Arbeit zukommen, möchte halt auch die Gesetze einhalten.

Danke

"Habe weil er heut ein Transport hatte gefahren. 4-6 h

Morgen hat er wieder nichts also geht der urlaub weiter."

durchaus grenzwertig und auslegbar, dein Urlaub steht ja irgendwo von x bis y auf Papier oder sollte das zumindest, entsprechend MUSS ein triftiger Grund vorliegen dass du den Urlaub, auch aus eigenen Stücken unterbrichst, denn der Urlaub ist möglichst am Stück zu nehmen und momentane Betriebsspitzen zählen nicht als Grund.

Aber wo kein Kläger da kein Richter heists ja immer, ist also alles auf deinem Lohnzettel in Ordnung und alles entsprechend gemeldet, machs halt weiter so.

würde sagen BGBau oder HGF sind für dich treffende Ansprechpartner

 

 

und Nachsatz: du machst den Scheiß deines Chefs mit wünschst dir jedoch dass er dich auf schlechtwetter schickt? du hast es in der Hand, lass ihn auflaufen!

da es im Gesetz keine Stratvorschriften gibt, denke ich mal das der Sinn des §8 darin zu suchen ist das im Urlaub nicht bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet wird.

der Sinn des Gesetzes ist ja ein Mindestschutz des Arbeitnehmers, wenn Du mit deinem Chef einig bist, und dein Chef die Arbeitstage abrechnet ist alles im grünen Bereich.

Hallo Fahren macht Spass,

nachdem dir das Fahren so viel Spass macht, dass Du sogar Deinen Urlaub dafür unterbrichst, kann ich Dich bezügl. der Berufsgenossenschaft beruhigen.

Sobald Du im Auftrag Deines Arbeitgebers unterwegs bist, muss dieser dafür sorgen, dass Du unfallversichert bist. Das sollte in deinem Fall ja kein Problem sein.

Falls der Unfall eintreten sollte, hattest Du an diesem Tag ja keinen Urlaub (sonst wärst Du ja nicht zur Abeit erschienen oder?) sondern warst ganz normal arbeiten.

Etwas anderes wäre es z.B. mit dem LKW der Firma deinen eigenen privaten Umzug machen würdest.

Im allgemeinen ist grundsätzlich der Arbeitgeber in diesem Fall in der Pflicht. Wir Arbeitnehmer sind da eigentlich ganz gut abgesichert.

Ich wünsche uns allen, dass wir die Berufsgenossenschaft nicht benötigen!

Grüsse

Sportline100

hai ich zitiere dich mal,

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

das spricht auf nebentätigkeiten an!

beisp.: du hast urlaub und fährst für eine andere Firma!

dann tritt dieses hier für dich in kraft §8!

aber hast du urlaub und dein chef fragt dich ob du fahren kannst an dem ein oder anderen tag ist das in ordnung,

auch nur für ein paar stunden (8std. oder so) ist es in ordnung, da du bei dieser firma ordnungs gemäß angemeldet bist!

§8 bezieht sich auf nebentätigkeiten im urlaub die du ja nicht hast!

gruß nobsch

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

hai ich zitiere dich mal,

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

das spricht auf nebentätigkeiten an!

beisp.: du hast urlaub und fährst für eine andere Firma!

dann tritt dieses hier für dich in kraft §8!

aber hast du urlaub und dein chef fragt dich ob du fahren kannst an dem ein oder anderen tag ist das in ordnung,

auch nur für ein paar stunden (8std. oder so) ist es in ordnung, da du bei dieser firma ordnungs gemäß angemeldet bist!

§8 bezieht sich auf nebentätigkeiten im urlaub die du ja nicht hast!

gruß nobsch

wow, war das mal was sinnvolles von mir? grins

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