Unterbodenschaden durch Tiefgaragenabfahrt

Eine Frage an die, die sich juristisch aufgeklärt fühlen.

Vorgestern bin ich mit einem normalen PKW (s. Sig) die TG Abfahrt unserer Wohnungsgenossenschaft rauf und beim passieren der "Böschung" mit dem Auspuff (Wagenmitte) an dem Wasserablauf (Metall U-Profil) der ganz leicht hochsteht hängengeblieben. (ca. €1.300,-- Schaden) Das Auto war mit Werkzeug ca. 100 kg beladen, also absolut im Rahmen. Die Auf- / Abfahrt fahre ich mit diesm PKW seit 3 Jahren ohne Probleme.

Worum geht's? Nun, eigentlkch wollte ich bei der Wohnungsgenossenschaft die Welle machen bevor mir einfiel, dass die evtl MICH haftbar machen für ihre, nun leicht verbogene Ablaufrinne.

Was meint Ihr?

14 Antworten

Klar die Ablaufrinne war vorher Jahrelang OK. Nun könnte man auf deine Kosten die besser machen. Sonst immer schräg rausgefahren? hat der Auspuff Schellen wo die Gewinde nach unten stehen?

Für mich gibt es zwei Seiten zu beleuchten:

Wurde kürzlich an der Ablaufrinne gearbeitet, sodass sie nicht mehr richtig saß und hochstand? Wenn ja, hättest Du Chancen.

Andererseits werden sich in den Jahren Federn und Dämpfer ausgeleiert haben und das Auto liegt mit dem zusätzlich Gewicht nun tiefer, jetzt hat es halt nicht mehr gereicht. Dann wäre das eher Dein Problem.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. März 2017 um 13:03:13 Uhr:


Für mich gibt es zwei Seiten zu beleuchten:

Wurde kürzlich an der Ablaufrinne gearbeitet, sodass sie nicht mehr richtig saß und hochstand? Wenn ja, hättest Du Chancen.

Soviel ich weiß nicht

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. März 2017 um 13:03:13 Uhr:


Andererseits werden sich in den Jahren Federn und Dämpfer ausgeleiert haben und das Auto liegt mit dem zusätzlich Gewicht nun tiefer, jetzt hat es halt nicht mehr gereicht. Dann wäre das eher Dein Problem.

Daran dachte ich auch schon. Allerdings habe ich Niveauausgleich und nach 3 Jahren / 60.000 km
sollten Federn & Dämpfer noch gut sein?

Melde den Schaden der Genossenschaft und verlange Ersatz. Damit machst Du erstmal nichts falsch. Solange dein Auto den Zulassungsvorschruften entspricht und dort vor Ort keine abweichende Warnung vorhanden ist, muss mit serienmäßigen Fahrzeugen die Passage ohne Schaden gelingen. Anderenfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor.

Ist das auf der "Rampe" selbst passiert, oder an der Stelle, wo die Rampe in die Straße übergeht? Bei vielen (steilen) TG-Abfahrten findet man ja beim Übergang von der Straße zur Rampe und/oder beim Übergang von der Rampe zum ebenen TG-Niveau mehr oder weniger ausgepräge "Knick"-Stellen, wo bestimmte Fahrzeugpartien (Schweller/Auspuff bei ersterem, Frontspoiler/Ölwanne bei letzterem) hochgradig gefährdet sind. Wenn da zusätzlich noch eine Ablaufrinne hochsteht, wird's ganz eng.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. März 2017 um 14:34:45 Uhr:


Melde den Schaden der Genossenschaft und verlange Ersatz. Damit machst Du erstmal nichts falsch. Solange dein Auto den Zulassungsvorschruften entspricht und dort vor Ort keine abweichende Warnung vorhanden ist, muss mit serienmäßigen Fahrzeugen die Passage ohne Schaden gelingen. Anderenfalls liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor.

Siehe oben - ich kenne mehrere TG-Einfahrten, wo ein (durchaus serienmäßiges) sportliches Fahrzeug keinesfalls reinfahren sollte. Muss die jeweilige Eigentümergemeinschaft dann tatsächlich ein Warnschild aufhängen, wenn sie sich im Zweifelsfall nicht schadenersatzpflichtig machen will? Falls das tatsächlich so ist, muss ich die schnellstens mal informieren.

Meine Meinung zu Deinem Schaden: wenn die Rinne nicht an einer solchen Knickstelle ist, sondern auf der Fläche einfach so hochsteht, dann sollte tatsächlich ein Fahrzeug mit normaler Bodenfreiheit auch bei etwas Beladung schadenfrei passieren können. Ich würde auch auf jeden Fall zu einem Kontakt mit der Hausverwaltung raten.

Anekdote am Rande: ich hab mal einen Z4 probegefahren, und der BMW-Händler hatte die Fahrzeuge tatsächlich in einem Ausstellungsraum im 1. OG stehen. Runter auf den Hof ging es über eine relativ steile Rampe, und er hat mir kategorisch untersagt, diese Rampe herunter- oder nach der Probefahrt wieder hochzufahren. Grund: Man musste die Rampe in einem ganz speziellen Winkel und einer minimalen Geschwindigkeit anfahren, um den Z4 ohne Aufsetzen über die Rampe zu bringen. Sehr speziell 😁

Zitat:

@TTS8S schrieb am 30. März 2017 um 17:32:47 Uhr:


Ist das auf der "Rampe" selbst passiert, oder an der Stelle, wo die Rampe in die Straße übergeht? Bei vielen (steilen) TG-Abfahrten findet man ja beim Übergang von der Straße zur Rampe und/oder beim Übergang von der Rampe zum ebenen TG-Niveau mehr oder weniger ausgepräge "Knick"-Stellen, wo bestimmte Fahrzeugpartien (Schweller/Auspuff bei ersterem, Frontspoiler/Ölwanne bei letzterem) hochgradig gefährdet sind. Wenn da zusätzlich noch eine Ablaufrinne hochsteht, wird's ganz eng.

Richtig, genau an dieser Stelle, wobei "Hochstehen" auch interpretierbar ist. Die Rinne ist an derStelle, wo die Rampe in die Ebene übergeht, Richtung Straße ist grobes Pflaster, die Rinne steht an einer Stelle etwa 1 cm hoch.

Zitat:

@TTS8S schrieb am 30. März 2017 um 17:32:47 Uhr:


Siehe oben - ich kenne mehrere TG-Einfahrten, wo ein (durchaus serienmäßiges) sportliches Fahrzeug keinesfalls reinfahren sollte. Muss die jeweilige Eigentümergemeinschaft dann tatsächlich ein Warnschild aufhängen, wenn sie sich im Zweifelsfall nicht schadenersatzpflichtig machen will? Falls das tatsächlich so ist, muss ich die schnellstens mal informieren.

Genau, inwieweit eine TG Auf- / Abfahrt bestimmten Parametern entsprechen muss, sprich, soundsoviel Prozent an "normalen" PKW Genüge tun muss, würde mich interessieren.

Zumindest, müsste tatsächlich ein Schild aufgestellt sein, dass auf eigenes Risiko hinweist.

Zitat:

@TTS8S schrieb am 30. März 2017 um 17:32:47 Uhr:


..

Anekdote am Rande: ich hab mal einen Z4 probegefahren, und der BMW-Händler hatte die Fahrzeuge tatsächlich in einem Ausstellungsraum im 1. OG stehen. Runter auf den Hof ging es über eine relativ steile Rampe, und er hat mir kategorisch untersagt, diese Rampe herunter- oder nach der Probefahrt wieder hochzufahren. Grund: Man musste die Rampe in einem ganz speziellen Winkel und einer minimalen Geschwindigkeit anfahren, um den Z4 ohne Aufsetzen über die Rampe zu bringen. Sehr speziell 😁

:-)

Ein Bild würde der Diskussion gut tun.

Für mich greifen die Argumente wenig bis gar nicht. Wie ist denn zu erklären, dass der TE seit mehreren Jahren mit dem gleichen Auto diese Stelle schadlos passiert hat?

Somit sollte man zunächst ermitteln, welche Veränderungen sich in jüngster Zeit ergeben haben, die den Schadensfall ausgelöst haben. Wenn keine Änderungen an Auffahrt oder Ablauf vorgenommen wurden und
das Gitter nach einer möglichen Reinigung des Ablaufs wieder richtig eingesetzt wurde, sehe ich die Chancen einer Haftung durch die WEG als eher gering an.

Edit: Ob der Niveauausgleich nachlassenden Federn entgegen wirkt oder evtl. auch selbst etwas nachlassen kann, wäre noch zu prüfen.

Es gibt ja auch ne Eigenverantwortung, erst recht mit Zuladung.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 31. März 2017 um 11:42:55 Uhr:


Es gibt ja auch ne Eigenverantwortung, erst recht mit Zuladung.

Ja, je länger es sich setzt, werde ich die Verantwortung wohl bei mir suchen und finden müssen 🙁

THX all

Vielleicht trägt das hier zur zusätzlichen Verwirrung bei:
https://www.haufe.de/.../...d-tiefgaragen_idesk_PI17574_HI2263953.html

Danke, tut es natürlich, 😎, aber geht IMHO zu Lasten des Betreibers.
Ich schlafe noch einmal darüber.

Also wir sind hier in Deutschland, wo es genaueste Bauvorschriften gibt, wie niedrig und tief Treppenstufen mindestens sein müssen!

Und ich hab mal gehört, dass es auch bei Tiefgaragen-Einfahrten Vorschriften gibt, welchen maximalen Winkel etc. die haben dürfen. Würde also mal danach schauen.

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