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Unfallverursacher meldet den Schaden nicht!!!

Hallo Leute,

am 1.8 ist mir einer leicht hinten drauf gefahren wobei meine Stoßstange hinten von meinem Seat Leon 1P kaputt gegangen ist.
Wir haben Adressen und Versicherungsnummer ausgetauscht und er wollte den Schaden seiner Versicherung melden.
Am nächsten Tag hab ich einen Kostenvoranschlag machen lassen den er auch gleich bei mir abgeholt hat.
Nach ein paar Wochen hab ich nochmal gefragt wie der Stand mit der Versicherung ist und er meint er hat seine Versicherun angerufen und ist alles in arbeit...
2 Wochen später habe ich selber bei seiner Versicherung angerufen und mir wurde gesagt es wurde nie ein Schaden gemeldet. Ich hab den Schaden dann selber gemelder und den KVA rüber gemailt. Die Versicherung hat dann die Schadensmeldung fertig gemacht und zu ihm geschickt. Das war vor gut 2 Wochen, aber bis heute ist nichts bei der Versicherung eingegangen....

Bleib ich jetzt auf meinem Schaden sitzen wenn er die Schadensmeldung nicht abgibt oder was kann ich jetzt machen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn der VN die Mahnung nicht beachtet, wird das Folgen für ihn haben.
Die welche wären?

Das steht in jedem Versicherungsvertrag unter "Obliegenheiten" bzw. deren Verletzung. In meinem z. B. auf S. 5 unter §7 V. (1) ff.

Selber nachlesen oder Schwiegereltern fragen.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Wenn der VN die Mahnung nicht beachtet, wird das Folgen für ihn haben.

Die welche wären?

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn der VN die Mahnung nicht beachtet, wird das Folgen für ihn haben.
Die welche wären?

Das steht in jedem Versicherungsvertrag unter "Obliegenheiten" bzw. deren Verletzung. In meinem z. B. auf S. 5 unter §7 V. (1) ff.

Selber nachlesen oder Schwiegereltern fragen.

Hallo,

wie schon im Titel steht, wer muss den Schaden melden?

Eigentlich würde ich sagen, beide. Aber was ist wenn der Geschädigte sich unsicher ist ob er dies überhaupt über die Versicherung abwickeln will, da der Schaden minimal ist?

Oder sollte der Schuldige sicherheitshalber seiner Versicherung Bescheid geben, wenn es der andere nicht tut, wird man ja nicht hochgestuft oder?

Gruß

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Schau in deine akb der Versicherung. Da steht drinnen wie man sich nach einem Schadens Ereignisse verhalten muss.

Wie kann eine Laie ausserdem entscheiden ob der Schaden minimal ist?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

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der Versicherungsnehmer muss der Versicherung im Rahmen seiner Anzeigepflicht einen [möglichen] Schaden (der durch die Versicherung zu bezahlen wäre) unverzüglich melden. Ansonsten verletzt er seine vertraglichen Obliegenheiten.

Im Haftpflichtbereich ist es - bedingt durch den gesetzlich kodifizierten Direktanspruch - eben jeder Zeit möglich, dass sich der Geschädigte direkt an die Gesellschaft wendet und nicht mehr mit dem Schädiger diskutiert.
Diese Möglichkeit impliziert m.E., dass ein Kfz-Haftpflichtschaden nach reiner Lehre immer zu melden ist.

gruß

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Zitat:

@AlienKopf schrieb am 10. Juni 2015 um 16:05:51 Uhr:


Hallo,

wie schon im Titel steht, wer muss den Schaden melden?

Eigentlich würde ich sagen, beide. Aber was ist wenn der Geschädigte sich unsicher ist ob er dies überhaupt über die Versicherung abwickeln will, da der Schaden minimal ist?

Oder sollte der Schuldige sicherheitshalber seiner Versicherung Bescheid geben, wenn es der andere nicht tut, wird man ja nicht hochgestuft oder?

Gruß

Da ich bisher immer nur Geschädigte war, ich habe den Schaden immer selbst bei der gegnerischen Versucherung gemeldet, einfach um Diskussionen mit dem Verursacher zu vermeiden, zumal nicht jeder bereit war, seine Versicherungsdaten zu geben. Einfach über den Zentralruf der Versicherung, mit dem KfZ Kennzeichen, dass reicht.

Wäre ich der Schuldige, würde ich das aber auch gleich meiner Versicherung melden.

Die Hochstufung ist unabhängig davon, wer den Schaden meldet. Bist du der Schuldige und deine Haftpflicht belastet, wirst du hochgestuft, auch wenn du den Schaden selbst gemeldet hast.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Als Geschädigter melde ich Schadenersatzansprüche bei dem Versicherer des Verursachers an.

Als Verursacher muß ich den Schaden bzw den Hergang (hilfreich mit Skizze/Fotos) melden (was manche Mitmenschen aber nicht machen wollen, da sie glauben, dass sie den Unfall nicht verursacht haben (wollen)).

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Juni 2015 um 16:06:59 Uhr:


Schau in deine akb der Versicherung. Da steht drinnen wie man sich nach einem Schadens Ereignisse verhalten muss.

Wie kann eine Laie ausserdem entscheiden ob der Schaden minimal ist?

Und wo wird in der AKB etwas über den Anspruch des Geschädigten ausgeführt???

Oder habe ich da was falsch verstanden?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Hallo ins Forum,

normal müsste in allen Bedingungen der Haftpflichtversicherungen drin, dass der Versicherungsnehmer unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) alle Sachverhalte melden muss, bei denen eine Eintrittspflicht der Versicherung möglich ist.

Somit muss der Schädiger (Schuldige) einen Schadenereignis melden. In der Praxis ist dies leider nicht immer unproblematisch, da einige Schädiger sich partout stummstellen. Du kannst auch als Geschädigter den Unfall melden (habe ich auch schon machen müssen), was aber nur bewirkt, dass die Versicherung den Schädiger zur Äußerung auffordert.

Viele Grüße

Peter

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Zitat:

@212059 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:12:51 Uhr:


... was aber nur bewirkt, dass die Versicherung den Schädiger zur Äußerung auffordert.

und diesen über die Rechtsfolgen einer falschen Stellungnahme beleehrt. Und schon sieht der Sachverhalt plötzlich anders aus ;-)

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

Der Verweis auf die AKB ist wichtig:

Üblicherweise gibt es eine Klausel, nach der eine Meldung durch den Versicherungsnehmer dann nicht erforderlich ist, wenn er einen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu regulieren beabsichtigt.

Wenn also der Schädiger die Sache selbst abwickeln will und der Schaden vermutlich die gesetzte Grenze nicht überschreitet, handelt er bei Unterlassung der Meldung nicht pflichtwidrig. Aber Achtung: Diese Grenze kann je nach Vertrag so gering sein, dass diese Regelung kaum je zum Tragen kommt!

Der Geschädigte muss keine Eile haben mit der Meldung. Er kann seine Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährung geltend machen. Er geht also kein Risiko ein, wenn er erstmal eine oder auch ein paar Wochen lang versucht, die Sache mit dem Schädiger "auf dem kleinen Dienstweg zu regeln".

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Muss der Geschädigte oder der Schuldige den Schaden melden?' überführt.]

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