Unfall was nun ?verletzt

Mercedes E-Klasse W210

Hallo hatte vor kurzem einen Unfall mit meinem 210er. Eine Dame ist auf meine Seite draufgefahren.War ganz ordentlich.

Habe nun laut doc ein Schleudertrauma mit den üblichen Nebenwirkungen ua Schwindel usw

Bin nun etwas iritiert da der eine sagt ich soll das attest der gegnerischen Versicherung senden und der andere meint ich soll ein anwalt nehmen der alles regelt.Muss auch den Anwalt nichts zahlen.soll alles der Gegner übernehmen

Hab keinen blassen Schimmer

wer hat möglicherweise Erfahrungen???????????

16 Antworten

Ein KFZ- Gutachter stellt garantiert kein ärztliches Gutachten aus.
Das macht der behandelnde Arzt.
Möglicherweise wird die gegnerische Versicherung den Verletzten noch zu einem Arzt ihrer Wahl schicken.
Zumindest war es vor ca. 30 Jahren bei mir so.
Ich habe Fünfzehntausend D- Mark Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, die die gegnerische Versicherung auch bezahlt hat.
Ich war ein Jahr arbeitsunfähig.
Zusätzlich bekomme ich eine lebenslange Rente in Höhe von 550 Euro monatlich.
Das ganze wurde allerdings gerichtlich ausgehandelt.
Der Richter war der Bruder meines damaligen Rechtsanwalts. 😁

Tja, das war damals ein sehr schwerer Unfall an dem ich nicht schuld war.
Seitdem bin ich am Fuss leicht eingeschränkt.
Habe sogar 60% Gehbehinderung bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan


Auch hier irrt frucht999.

Auch hier schließt du von dir auf mich. Mir ist schon öfters aufgefallen, dass du gefährliches Halbwissen in dir trägst und es gerne und oft im Forum als das Wahrheitselixier verkaufst, sowie dich gerne an Leuten reibst, die dein Halbwissen berichtigen.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan


Sobald HWS und/oder andere Verletzungen beansprucht werden wird von der Versicherung eine Stellungnahme vom Gutachter eingefordert ob bei diesem Schaden diese Verletzung sein kann. Der Arzt kann viel bestätigen.

Du glaubst doch wirklich, dass die Mitarbeiter der Versicherungen auf dem Affenbrotbaum geboren sind und sich auf externe Quellen verlassen, sowie keine eigenen Sachverständigen haben.

Zum internen Ablauf bei der Versicherung:

Jedes KFZ-Gutachten wird von eigenen Sachverständigen geprüft. Die glauben nämlich (externen) KFZ-Sachverständigen kein Wort und prüfen Posten für Posten durch, ob das angefertigte KFZ-Gutachten korrekt ist. Im Falle eines Personenschadens, hier HWS, wird intern abgeklärt, ob der Unfallhergang und Aussagen (Unfallbericht u. Schadensmeldung) zu einem möglichen HWS passen. Falls ja, ist man bedingt gesprächsbereit, freut sich, wenn der Geschädigte kein RA genommen hat und speist ihnen mit nix oder wenig ab. Falls nein, lehnt man die Forderung ab und lässt es gerne auf einen Rechtsstreit drauf ankommen. Wegweisend für das Verhalten der Versicherung ist die interne Einschätzung der eigenen Sachverständigen und nicht das externe Gutachten, welches bestenfalls als Hinweisquelle dient.

Zitat:

Original geschrieben von toniausmannheim


Kurzer Feedback
Liegt alles beim Anwalt den übrigens die gegnerische Versicherung zahlt🙂
Sobald ich mehr weiss gebe ich bescheid.

Danke Toni! Ich hoffe, dass es gut für dich ausgeht. Mit dem RA bist du auf jeden Fall schon mal auf dem richtigen Weg. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen