Unfall im Kreisverkehr

Hallo,
undzwar ware ich heute mit einem Freund unterwegs. Ich fuhr von Süden in den Kreisverkehr rein mit ca 30-40 Kmh und wollte an der 2. Ausfahrt also im Norden wieder rausfahren. Ich war im Kreisverkehr drin habe schon den Großteil der Strecke zuende gefahren und genau kurz vor dem Zebrastreifen bei der Ausfahrt ist mir ein Motorradfahrer von der 1. Ausfahrt also von Rechts reingefahren. Polizei und Krankenwagen wurden gerufen ich hatte einen Zeugen dabei der aber schon sofort weg musste aber Telefonnummer Name und Anschrift besitze ich. Der Motorradfahrer hatte auch eine Zeugin die auch dort blieb bis die Polizei eintraf. Ich habe auch Fotos vom Unfallort gemacht. Dem Motorradfahrer ist zum Glück nichts passiert und er wurde ins Krankenhaus gebracht. Das Motorrad hat auch öl verloren. Von der Stelle haben wir auch Fotos wo auch klar wird dass der Unfall kurz vor der Ausfahrt stattgefunden haben muss. Hier eine Skizze:
http://abload.de/img/2013-10-29-04999mpz4.jpg

Aufgrund der Lage der Ölspur ist es unumstritten, dass der Motorradfahrer uns in die Seite reingefahren ist und am Autos an der Seite sind schon starke sichtbare Unfallspuren. Auch an dem Zettel den mir der Polizist gab mit den Daten der beteiligten wurde die Seite meines Autos angekreuzt, also der Motorradfahrer wurde nicht von hinten oder so reingefahren und wir haben ihn auch nicht übersehen und sind zu schnell reingefahren. Da der Mann eine "unabhängige" Zeugin hatte die behauptet hat wir wären einfach so in den Kreisverkehr reingefahren sah es natürlich so aus als ob der Polizist im Recht ist. Trotz meiner Bemerkung, dass wir ihm nicht hinten aufgefahren sind, er uns in die Seite reingefahren ist und auch die Ölspuren darauf schließen lassen sagte er nur "Kann ja sein, ist ja egal, der Mann hat eine unabhängige Zeugin" Da ich und mein Beifahrer 20 bzw. 18 sind kam ich mir nicht ernst genommen vor der Polizei hat meinen Aussagen nichtmal richtig zugehört und kam für mich garnicht objektiv rüber als ob er schon seine Meinung gebildet hat. Ich habe ihm gesagt ich habe auch ein unabhängigen Zeugen, der leider weg musste und mir wurde gesagt ich soll ihn morgen an der Polizeiwache vorladen. Mein Wagen ist haftpflichtversichert und ich besitze kein Rechtsschutz.
Ich werde morgen ein Gutachten machen lassen soll ich auch zu einem Rechtsanwalt, obwohl ich kein Rechtsschutz besitze? Ich denke mir, dass ich zu 99% im Recht liege, da im schlimmsten Fall im Kreisverkehr wie Innerorts 50Kmh gelten und ich max mit 40 Kmh wenn nicht sogar weniger gefahren bin. Aufgrund der Ölspuren und dem Schaden meines Autos ist es fast schon erwiesen dass ich im Kreisverkehr so gut wie durch war und der Motorradfahrer mir in die Seite reingefahren ist also keine Vorfahrt gewährt hat.
Was würdet ihr in dieser Situation tun. Soll ich zum Anwalt trotz fehlendem Rechtsschutz? Glaubt ihr ich bin im Recht?
Und 2 Fragen habe ich noch.
1. Wenn ich im Unrecht liege was für Kosten kommen auf mich zu? Den Schaden meines Autos wird wohl nicht bezahlt. Wie hoch ist das Schmerzensgeld und der Sachschaden vom Motorrad müsste ein 50ccm Motorrad mit Totalschaden sein. Der Mann ist nicht gestorben, hat auch nicht geblutet. Er meinte nur er hätte Schmerzen in der Schulter, wir haben ihn vorsorglich nicht bewegt und auf dem Boden liegen gelassen bis der Krankenwagen da war, er war voll ansprechbar hat sogar mit seinem linken arm das handy rausgeholt und versucht seine Frau anzurufen.
2. Falls ich im Recht bin kommen keine Kosten auf mich zu? Die Rechte Seite meines VW Polos 75Ps TDI Baujahr 2004 ist stark mitgenommen, also angefangen unten an der Leiste und an der Tür ein Loch welches sich nicht so leicht beheben lässt, an dem ganzen Auto entlang Abschürfungen sogar am Fenster und an der B-Säule und 2 große Dellen eine Direkt neben der B-Säule also nicht an der Tür und eine Delle direkt neben dem Tankdeckel. Da diese Dinge schwer zu reparieren sind habe ich gehört das Auto wird als Totalschaden angegeben. Mit wie viel € kann ich dann rechnen. Ich bin zurzeit Student und studiere in 50Km Entfernung und da ist man ja öfters knapp bei Kasse.

Beste Antwort im Thema

Und was macht der Anwalt beruflich? 😕

Wenn es kein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und kein Zeichen 215 (Kreisverkehr) gibt, gilt rechts vor links! 😠

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Ich habe vorerst zwei Rückfragen:

1. Auf der Skizze hat das Motorrad schon Öl verloren, bevor es zur Kollision gab. Das kann ich mir gerade nicht erklären.

2. Wie ist die Beschilderung da ganz konkret?

Es kann gut auch sein, dass du irgendwo zwischen Recht und unrecht liegst.

Nennt sich dann Quotelung.

@ichtyos

da das Motorrad uns angefahren hat und sogar hinten am Tankdeckel eine große beule war denke ich mir dass er uns gerammt hat und danach weitergeflogen ist da er ja von rechts kam ist er in die Richtung geflogen. Nachdem es geknallt hatte und er uns angefahren hat gingen erstmal einpaar sekunden vorbei bis wir überhaupt verstanden haben was passiert ist da waren wir schon einige Meter vom Kreisverkehr raus. Beim Kreisverkehr ist ja in der Mitte so eine Fußgängerinsel die beiden spuren trennt die Ölspur und der Mann waren direkt vor dieser Insel. Also ist der Fahrer nicht direkt nach dem Aufprall zu Boden gefallen sondern ist ca. 1m weiter in seine Fahrtrichtung geflogen.

@BerndMeier72
Ich denke mal bei einer Quotelung wird es nicht auf eine 50:50 Verteilung hinauslaufen sondern eher 80:20 für mich oder?

Das kann ich nicht beurteilen.

Aber wenn dem so ist, dann wirst du einen Teil deiner Anwaltskosten und sonstigen Kosten selber zahlen müssen.

Ohne Rechtsschutz würde ich nicht zum Anwalt gehen.

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Mir ist immer noch nicht klar, wo die Ölspur genau ist. Und die Frage zur Beschilderung ist auch noch offen.

Zitat:

Original geschrieben von raziel61


Ich habe auch Fotos vom Unfallort gemacht.

dann lade die mal hoch - am besten solche, das man sieht WIE der 'kreisverkehr' beschildert war!

Zitat:

Ich werde morgen ein Gutachten machen lassen...

das würde ich mir an deiner stelle erstmal sparen!

Zitat:

soll ich auch zu einem Rechtsanwalt, obwohl ich kein Rechtsschutz besitze?

bist du im adac?

wenn ja, dort kannst du dich kostenlos durch einen anwalt beraten lassen...

...ansonsten solltest du schleunigst deine versicherung informieren!

Zitat:

...also keine Vorfahrt gewährt hat.

hier wäre zunächst einmal die frage der beschilderung zu klären!

wenn der 'kreisverkehr' keine vorfahrt-gewähren schilder an den einfahrten hatte, gillt dort rechts vor links - und dann hast du dem motorradfahrer die vorfahrt genommen!

wer steht im unfallbericht an erster stelle? wurde dir von der polizei gesagt, das gegen dich wegen fahrlässiger körperverletzung ermittelt werden wird?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Mir ist immer noch nicht klar, wo die Ölspur genau ist. Und die Frage zur Beschilderung ist auch noch offen.

Ich denke nicht, dass dort eine Beschilderung war, aber trotzdem gilt wer ist Kreisverkehr ist hat Vorfahrt. So wird das in der Fahrschule gelehrt, der Gutachter und der Rechtsanwalt sagten das gleiche.

Da das Motorrad von Rechts kam und gegen uns geknallt ist und wir ja am weiterfahren waren, ist er eben an unserer Rechte Beifahrertür geknallt hat das Motorrad bis ganz nach hinten zum Tankdeckel hin geschleift und ist weiter in seine Richtung geflogen, sodass das Motorrad, die Ölspur und der Mann vom eigentlichen Unfall weiter links lagen.

@MagirusDeutzUlm
Wir haben uns nun beim Anwalt beraten lassen und der hat uns gesagt, so wie ihr das erzählt seid ihr im Recht. Ein Vorfahrt gewähren Schild gab es nicht, aber im Kreisverkehr gilt, der der im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt.

Und was macht der Anwalt beruflich? 😕

Wenn es kein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und kein Zeichen 215 (Kreisverkehr) gibt, gilt rechts vor links! 😠

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Und was macht der Anwalt beruflich? 😕

warscheinlich scheidungsrecht...

...das hat ja auch irgendwie mit

'verkehr'

zu tun 😁🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von raziel61


Ich denke nicht, dass dort eine Beschilderung war,

denkst du das, oder weißt du das?!

Zitat:

...aber trotzdem gilt wer ist Kreisverkehr ist hat Vorfahrt.

zunächst einmal solltest du klären ob/welche schilder da standen - denn nicht alles was umgangssprachlich als 'kreisverkehr' bezeichnet wird, ist auch einer! 😰

Zitat:

Ein Vorfahrt gewähren Schild gab es nicht,

kein vorfahrt gewähren schild = rechts v. links = motorradfahrer hatte vorfahrt = DU bist schuld!

Der Kreisverkehr wird erst durch Beschilderung zum Kreisverkehr!

Ich habe hier auch so ein unbeschilderdes Rondell in der Nähe, wo mir regelm. die Vorfahrt genommen wird. Begründung: wieso Rechts vor Links? Ist doch ein Kreisverkehr! Pustekuchen... 😠

Was die Frage des Verschuldens angeht, ist in vielen Threads vorher schon die alles entscheidene Frage gestellt worden:

Wie war die Beschilderung?

Steht vor der Einfahrt in den Kreisverkehr ein Vorfahrt Achten bzw. Stoppschild??

Weißt ein Schild an der Einfahrt in den Kreisel selbigen überhaupt als Kreisverkehr aus ? (s. Link von Brummdiesel).

Erst wenn das klar ist, kann man sich Gedanken darüber machen, wer grundsätzlich überhaupt Vorfahrt gehabt hätte. Ohne von den örtlichen Gegebenheiten nähere Infos zu haben, kann zur Frage des Verschuldens KEINE Aussage getroffen werden.

Unbestritten ist zusätzlich, dass davon auch abhängt, ob es Sinn macht, neben dem bereits eingetretenen Fahrzeugschaden (welcher ohne näheres zu Wissen nach deinen Beschreibungen schon einen wirtschaftlichen Totalschaden befürchten lässt) weitere Kosten zu produzieren.

Stelle Dir im schlechtesten Fall die Frage, ob DU diese Kosten bezahlen kannst (bzw. willst), solltest DU schuld am Unfall sein.

Ein Sachverständiger wird sicher zwischen 300 und 600 EUR für die Erstellung eines Gutachtens haben wollen (eventuell sogar mehr...).

Ein Rechtsanwalt will unabhängig vom Ausgang (der will auch bezahlt werden, wenn er abstinkt) auch nochmal 300-500 EUR haben.

Das heißt, mit den einfachen Beauftragung von Rechtsanwalt und Sachverständigen hast Du schonmal 1000 EUR Kosten produziert, ohne zu wissen, ob diese Dir überhaupt gezahlt werden.

Genauso solltest Du momentan genau überlegen, ob Du einen Mietwagen in Anspruch nimmst, auch hier würden Kosten von sicher 50-80 EUR täglich produziert.

Dein Auto wird vom Wert her vermutlich je nach Ausstattung und Kilometerleistung zwischen 3000-6000 EUR Wert sein (+/+ 1000 EUR), dass findest Du z.B. auf Verkaufsseiten wie autoscout oder mobile raus.

Was die Reparatur der aufgekommenen Beschädigungen angeht, würde ich Dir empfehlen, sich das mal jemanden anschauen zu lassen, der sich damit auskennt, also eine Werkstatt.

Wenn Du eine kennst, kann die Dir ja eventuell zumindest mal eine Himmelsrichtung geben - hierbei solltest Du die Werkstatt aber nicht festnageln, weil ggfls. noch Beschädigungen unterhalb der sichtbaren Karosserieteilen sind, die nicht mit berücksichtigt werden können.

Das ist hierbei nur DEIN Schaden.

Wenn die Haftungsfrage sich für Dich entscheiden sollte, kannst Du diese o.g. Kosten auch geltend machen. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte das Blatt sich zu Deinen Gusten wenden, kann das ja auf Anfrage noch vervollständigt werden.

Sollte die Schuldfrage allerdings zu Deinen Lasten ausgehen, hast Du aus eigener Tasche lediglich das zu bezahlen, was die Polizei gegebenenfalls von Dir fordern könnte (Bußgeld).

Die Schäden am Moped zahlt deine KFZ-Versicherung in diesem Fall, genau wie die Beseitigung der Ölspur (das macht auch keiner umsonst) und den Ausgleich der Personenschäden (Schmerzensgeld, Lohnausfall etc). All das zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung, wenn das Verschulden bei Dir liegt.

also dort ist ein Kreisverkehr und ein Vorfahrt gewähren Schild. Da ich noch nicht 21 Jahre alt bin kann ich den Rechtsschutz vom ADAC meines Vaters nutzen.

Okay. Du hattest zuerst was anderes geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von raziel61


@MagirusDeutzUlm
Wir haben uns nun beim Anwalt beraten lassen und der hat uns gesagt, so wie ihr das erzählt seid ihr im Recht. Ein Vorfahrt gewähren Schild gab es nicht, aber im Kreisverkehr gilt, der der im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt.

Dass bei dem Durcheinander keine vernünftige Antwort rauskommen kann, ist ja wohl logisch.

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