Unfähige Ansprechpartnerin / nach Unfall

Hallo, wie einige wissen hatte ich einen Unfall mit meinem Mercedes Firmenangehörigen Leasing Fahrzeug (C200K Bj 2009)!

Nun habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen um meine Kontodaten durchzugeben (Nutzungsausfall + Pauschalbetrag für Telefon) jedoch war die Frau sehr unfreundlich. Sie sagte mir: Sie werden ihre Forderungen schriftlich geltend machen. Daraufhin sagte ich: Wieso, ich habe mit dem Fahrzeug nichts mehr zu tun da es Mercedes gehört und mein Leasingvertrag ist seit dem Schaden gekündigt. Ich habe gefragt wie lange das alles dauern würde, war die Antwort: Einen Augenblick...! Damit meinte Sie das sie es nicht sagen könne.

Ich weiß dass das Gutachten ziemlich hoch ist und der Nutzungsausfall sprich Reperaturzeit 12Tage sind.

Ich habe echt keine Ahnung wie ich mich jetzt weiterhin zu verhalten habe da die Frau ziemlich unfreundlich war und sehr genervt klang.

Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen? Ich steh echt auf dem Schlauch....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saftnase2000


Schon mal was von AKB gehört ? Allgemeine und besondere Kraftfahrtbedingungen.

Du weißt aber was AKB bedeutet? 😕

Beim Haftpflichtschaden (!!!) gibt es keine AKB sondern das Pflichtversicherungsgesetz und Co. das die Regelungen festlegt, die AKB gelten nur bei der Abwicklung von Kaskoschäden.

Bezüglich Mietwagen: Festgelegt wird vom Gutachter der Nutzungsausfall. Beim Leihwagen/Mietwagen wird eine Klasse niedriger akzeptiert. Theoretisch hat man Anspruch auf einen gleichwertigen Leihwagen für die Ausfallzeit, aber da in der Zeit das eigene Auto nicht gefahren wird und damit geschont wird müsste man entsprechend dafür einen Abzug für den geldwerten Vorteil der Nichtnutzung des eigenen Autos zahlen. Vereinfacht wird das üblich einfach über einen Leihwagen eine Klasse niedriger abgegolten.

Hier gilt aber auch die Schadenminderungspflicht. Wenn erkennbar ist dass ein Taxi die deutlich billigere Variante ist muss man das nutzen. Man kann aber auch einfach den Nutzungsausfall geltend machen und sich dann selber um die weitere Mobilität kümmern.

Auch wenn hier wieder ein Aufschrei durch die Reihen geht: Als Geschädigter werde ich einmal am Telefon so unfreundlich und unkooperativ behandelt, dann wäre mein nächster Weg der zum - nein, nicht am Wald 😁 - Rechtsverdreher.

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von saftnase2000


Und auch die Höhe das Nutzungsausfalls Variiert. Bei uns z.B. für den aktuellen Fall 79 Euro/ Tag.
Hab gerade mal bei einer andern Gesellschaft geschaut, da sind es 67 Euro/ Tag.
Will sagen: Jede Versicherung kocht Ihr eigenes Süppchen, die Grenzen sind aber in den Besonderen Bedingungen klar definiert.
 
Gruß
Michael

Michael, langsam wird es aber peinlich hier........🙁

Seit wann kocht der Versicherer im KH Schadenfall sein "eingenes Süppchen"

Hast du schon mal etwas von der Nutzungsausfalltabelle und deren Einstufung gehöhrt...🙄

Was schreibst du denn hier für ein Unfug von "Bedingungen im KH Schaden". Da gibt es Schadenersatz und der definiert sich  nach dem §249 des BGB und nicht nach dem was dein Arbeitgeber oder wen du sonst auch immer meinst, bereit ist zu bezahlen.

Wir reden hier von Schadenersatz und nicht von Vertragrecht.

Gruß

Delle

Manchmal geht MT mir auf die Nerven......Ist es nicht einmal möglich seinen Beitrag zu bearbeiten ohne das daraus ein Dopelpost gemacht wird.......😠

Saftladen hier........😠

😁

@Delle

wir sind ja nur selten einer Meinung, aber

Zitat:

Michael, langsam wird es aber peinlich hier........

da kann ich Dir nur zustimmen

@Michael
ich gebe es jetzt auf, Dir hier Nachhilfe im Schadensersatzrecht zu geben. Nur bei einem sei Dir sicher ich weis wovon ich hier rede bzw. schreibe.

@Delle
wenn Du jetzt noch Tabelle Sanden Danner Küppersbusch geschrieben hättest verstünde er noch weniger.

Leute schön und gut aber könnte man hier bitte weiterhin auf meine Fragen eingehen. Ich habe echt kein Problem mit offtopic aber meine Fragen sind zwischen 1000Wörtern....

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Zitat:

Original geschrieben von KSV


@Delle
wir sind ja nur selten einer Meinung, aber

Zitat:

Original geschrieben von KSV



Zitat:

Michael, langsam wird es aber peinlich hier........

da kann ich Dir nur zustimmen

@KSV: Da möchte  ich mich gerne anschließen, denn das gilt für uns beide ja auch😁

@Michael: Es wäre -für die Kollegen, die tatsächlich mit der Regulierung von KH und Kasko-Schäden betraut sind, schön, wenn Du klarstellen würdest, dass Du doch eher eine andere Aufgabe wahrnimmst.

Das ist nämlich wirklich sowas von grottenfalsch, dass es kein gutes Licht auf unsere Zunft wirft...

@TE: Die Dauer des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem vom Sachverständigen ermittelten Zeitraum für die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffung UND der jeweils einschlägigen Abrechnungsmodalität.

Wird der Schaden auf Totalschadensbasis abgerechnet und ist der Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, so wird auf die Wiederbeschaffungsdauer abgestellt.

Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, welche konkreten Hindernisse Dir im Wege stehen (sonst würde wohl jeder Geschädigte 100 gute Gründe haben, warum er drei Monate gebraucht hat, um ein neues Auto zu bekommen😉).

Es wird abgestellt, wie ein vergleichbares Fahrzeug am Markt verfügbar ist. Das dürfte bei einer C Klasse recht einfach sein, bei einem SLS AMG wird´s schwerer...

Die hier immer wieder angesprochenen Urteile mit den 172 Tagen sind exotisch, weil es dort um spezielle Sachverhalte ging (Versicherer hat monatelang nicht bezahlt und Geschädigter konnte nachweislich keinen Ersatz beschaffen).

Wird der Schaden auf Basis fiktiver Reparaturkosten abgerechnet, ist der konkrete Ausfall für die Instandsetzung nachzuweisen. Wird tatsächlich nicht repariert, kommen an dieser Stelle Probleme auf Dich zu...

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von KSV  
@Delle
wenn Du jetzt noch Tabelle Sanden Danner Küppersbusch geschrieben hättest verstünde er noch weniger.

deswegen hab ich das ja auch vermieden....😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545 Wird der Schaden auf Basis fiktiver Reparaturkosten abgerechnet, ist der konkrete Ausfall für die Instandsetzung nachzuweisen. Wird tatsächlich nicht repariert, kommen an dieser Stelle Probleme auf Dich zu...
 
Gruß
Hafi

So sehe ich das auch. Aber es wäre doch denkbar, dass er beim Nachweis eines Neuersatz die fiktive Reparaturdauer beanspruchen könnte, oder steht da deiner Meinung nach etwas dageben?

Gruß

Delle

Ja, das wäre denkbar. Ich selbst hätte damit auch wenig Probleme. Aber andere könnten das auch anders sehen.

Moin,

jetzt muss ich nochmal bei den Spezies nachfragen:

Bei Daimlers wird das Auto nicht repariert, sondern unrepariert verkauft. Dem TE "gehört" das Auto nicht, so dass er darauf ja garkeinen Einfluss hat. Wie müsste er denn jetzt seinen Anspruch nachweisen?

Mein Gedanke:

Bestätigung bzw. Nachweis von Daimler, dass das Auto unrepariert verkauft wurde und dann mal nachhorchen, was die Versicherung als Nutzungsausfall zahlt - ich denke, die werden, je nachdem, was für den KH-VR günstiger ist, die Rep.-Dauer laut Gutachten oder die Wiederbeschaffungszeit ansetzen...

Gibt's da Urteile zu, was dem TE zusteht?

Gruß vom Sause

So, habe heute einen Brief von Daimler bekommen... heute ist es offiziell der Leasingvertrag ist gekündigt habe eben den Brief erhalten. Sprich, ich kann erst ab jetzt mir ein neues Auto zulegen und werde in der nächsten Woche mich darum kümmern...! Offiziell weiß ich erst ab jetzt das ich das Auto nicht mehr wiederbekomme...!

Ist es ok wenn ich nun einen Brief schreibe das ich Nutzungsausfall geltend machen möchte und HEUTE eine kündigung des Leasingvertrages ankam?

Ich meine vorher hatte ich ja nicht die Möglichkeit mir eins zu bestellen da ich auf den Breif warten musste damit es offiziell gekündigt ist!

Bitte antwortet doch mal. Ist es ok wenn ich an die gegn. Versicherung einen Brief schreibe: Nutzungsausfall geltend machen, Kündigung am 26.06 bekommen...?

Warum machst du es nicht einfach? Die werden dir schon antworten.

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