ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Umzug -> KFZ-Ummeldung -> Versicherung wird automatisch informiert?

Umzug -> KFZ-Ummeldung -> Versicherung wird automatisch informiert?

Hallo, ich habe mal ne allgemeine Verständnisfrage zu der ich noch nichts im Netz gefunden habe:

Mal angenommen man zieht in ein anderes Bundesland.

Nun gehts ja nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt weiter zur Zulassungsstelle um das KFZ umzumelden.

Meine Frage: Wird die KFZ-Versicherung automatisch von der Ummeldung informiert? Es könnte sich ja auch die Prämie ändern wegen der Regionalklasse. Oder muss man da selbst aktiv werden?

Beste Antwort im Thema

Das ist leider alles falsch, denn hier handelt es sich um eine Kennzeichen - Mitnahme

Seit dem 01.01.2015 kann bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Kennzeichenschild des Fahrzeuges beibehalten werden.

Sie sparen die Kosten für neue Kennzeichenschilder.

Beispiel

Sie ziehen von Bayern nach NRW und nehmen Ihren PKW mit. Sie müssen dann lediglich bei der neuen Straßenverkehrsbehörde mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Eine neue Versicherungs-Bestätigung (eVB-Nr.) ist nicht erforderlich.

Für die Kfz.-Steuer ist das bisherige Hauptzollamt zuständig.

Das Kennzeichen kann bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Halterin/einen anderen Halter behalten werden.

PS: künftig solltest du solche Fragen direkt mit der zuständigen Zulasungsstelle und/oder der Versicherung klären

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Das war ja nicht die Frage. In dem Zusammenhang sollte man nicht vergessen, dass die Korrespondenzadresse nichts mit der Halteradresse zu tun.

  • Bekomme ich einen VN-Adresswechsel auf den Tisch, ändere ich auch nur die Adresse des VN, nicht die des Halter, auch wenn VN und Halter eine Personalunion bilden.
  • Bekomme ich eine Halter-Adresswechsel auf den Tisch, ändere ich auch nur die Adresse des Halters, nicht die des VN, auch wenn VN und Halter eine Personalunion bilden.

Ich interpretiere also nichts in die Adressänderung hinein. Möglicherweise ist die neue Adresse ja nur sein neuer Erstwohnsitz und er möchte die Post weiterhin an die bisherige Adresse haben, oder oder oder...

Gemäß GDV-AKB

Zitat:

Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.

Wenn der VN sein Fahrzeug nicht ummeldet, handelt er ordnungswidrig, das berechtigt jedoch den Versicherer nicht die Halteradresse zu ändern.

Wenn man der Versicherung die neue Adresse mitteilt wohin die Rechnung gehen soll werden Sie dann schon selbst schauen ob sich die Prämie ändert, dazu braucht es nicht mal die Zulassungsstelle.

Ganz bestimmt nicht!

Ohne Ummeldung auch keine Prämienänderung.

Ich kann nun bestätigen, das durch die Ummeldung des KFZ an die neue Adresse die Versicherung automatisch informiert wird und eine entsprechende Änderungsmitteilung von der Versicherung an den Halter versendet wird mit evtl angepaßtem Betrag durch geänderte Regionalklasse.

Umgedreht passiert dies nicht dadurch, das man der Versicherung eine neue Meldeadresse mitteilt.

Ich hänge mich hier mal dran, denn das kommt im Juli auf mich zu.

Ich ziehe in ein anderes Bundesland und möchte meine Schilder behalten. Nun zu meiner Frage:

Ich müsste doch die Kennzeichen bei der Ummeldung mitbringen, damit der neue Landkreis seine "Wappen" da draufpappen kann. Aber ein Fahrzeug ohne Kennzeichen im öffentlichen Strassenverkehr parken ist. Janun nicht erlaubt. Wie vorgehen?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Für die paar Stunden vor der Zulassungs-/Meldestelle wird schon keiner die Presse anwerfen. Parken ohne Zulassung ist eher ein Problem. Die hast Du ja. Nur die Schilder sind dann grade in Bearbeitung. Mach Dir damit keinen Stress.

Ich habe das bereits gemacht, da wird kein Kennzeichen benötigt und kein neues Siegel geklebt, sondern nur die Adresse im Schein geändert.

Auch hier gilt der beste Tipp, bei der zuständigen Zulassungsstelle anzurufen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. Juni 2017 um 15:00:13 Uhr:

Auch hier gilt der beste Tipp, bei der zuständigen Zulassungsstelle anzurufen.

Ich hab mal eine Mail geschrieben und gefeagt. Antwort steht noch aus.

Du wirst an dem Gang zur Zulassungsstelle nicht vorbei kommen. Ebenfalls wirst du neue Nummernschilder haben müssen für deinen neuen Zulassungsbezirk/ Stadt.

@Trullyman:

Das erste stimmt, das zweite nicht mehr: Seit einiger Zeit kann man beim Ummelden die Kennzeichen des alten Bezirks behalten und muss erst bei Anmelden eines Nachfolgers die Kennzeichen des neuen Bezirks nehmen.

Es gibt auch Einwohnermeldeämter die bei der Ummeldung des Wohnsitzes,

auch den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung ändern.

Somit entfällt der Gang zum STVA.

Zitat:

@Trullyman schrieb am 25. Juni 2017 um 16:30:44 Uhr:

Du wirst an dem Gang zur Zulassungsstelle nicht vorbei kommen. Ebenfalls wirst du neue Nummernschilder haben müssen für deinen neuen Zulassungsbezirk/ Stadt.

Das ich da hin muss ist doch klar, habe ich auch nicht dran gezweifelt. Und nein, ich muss keine neuen Nummernschilder haben, es istseit ein paar Jahren erlaubt, die alten zu behalten. Die Frage war, ob ich die Numnernschilder auch zur Ummeldung mitbringen muss, weil die die Wappen umbappen wollen. Und da ich zur Ummeldung in den nächsten Ort muss, ist es halt doof, wenn ein Auto ohne Nummernschilder irgendwo parkt, denn das ist ja nun verboten. Natürlich kann ich Glück haben und es nimmt keiner Anstoss daran, nur verlassen mlchte ich mich darauf nicht.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 25. Juni 2017 um 18:13:55 Uhr:

Es gibt auch Einwohnermeldeämter die bei der Ummeldung des Wohnsitzes,

auch den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung ändern.

Somit entfällt der Gang zum STVA.

Eben das ging bei mir nicht, muss in einen anderen Ort.

Ob die Schilder "umgewappnet" werden müssen, weiß ich nicht.

Wenn Du aber Dein Fahrzeug in der Nähe der Zulassungsstelle mit einem Hinweis auf die Ummeldung hinter der Windschutzscheibe abstellst, dürfte es kein Problem darstellen, das Fahrzeug kurz dort ohne Kennzeichen zu parken.

Bei uns hat die Zulassungsstelle sogar einen eigenen Parkplatz :D.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Umzug -> KFZ-Ummeldung -> Versicherung wird automatisch informiert?