Übernahme der Schadenfreiheitsklasse vom Bruder - DRINGEND
Möchte dieses Jahr noch eine knifflige Sache lösen.
Mein Bruder fährt aus gesundheitlichen Gründen seit April 2004 kein Auto mehr. Hatte zuletzt SF 17.
Ich habe dieses Jahr SF 5. Habe den Wagen meines Bruders auch tatsächlich bis April 2004 häufig selber gefahren.
Habe nun endlich eine Versicherung gefunden, die bereit wäre, auch unter Geschwistern ohne gleiche Wohnadresse die SF-Klasse zu übertragen (habe telefonische Zusage): ASSTEL
Gibt's da noch andere? Wie ist so ein Ablauf mit Übertragung der SF-Klasse?
PROBLEM: Im Online-Rechner wird gefragt: "Führerschein Ausstellungsdatum"
Ich hatte bis Januar 2002 den "Lappen" für 8 Monate weg. Nun also einen neuen mit Austellungsdatum Januar 2002. Bis auf diese Unterbrechnung habe ich die Fahrerlaubnis seit 1987. Damit zusammenhängend Mitte 2001 einen Haftpflichtschaden.
Kann das ein großes Problem werden? Erfährt ein Versicherer automatisch (z.B. vom Vorversicherer), wann der aktuelle Führerschein ausgestellt wurde???
Oder kriege ich alles locker durch, so wie ich mir das vorstelle?!
Bin Euch für alle Tipps zu meinem kniffligen Fall sehr, sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ach so, die Astell macht schon wieder Werbung, siehe mal in den Nutzungsbedingungen.
Die Antwort auf ein Fred von 2005 ist wohl etwas verspätet.
29 Antworten
SFR - Übertragungen werden in den Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherungen geregelt. Leider hat niemand auf die SFR - Anrechnung aus Verträgen Dritter einen klaren Rechtsanspruch.
Ganz wesentlich ist aber die Glaubhaftmachung der Richtigkeit der angegebenen Umstände. Um das Procedere zum Erfolg zu bringen, würde ich die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Versicherungsagenten, der mit seiner Gesellschaft gut und verbindlich kommunizieren kann, favorisieren. Das heißt, im Vorfeld abklären lassen.
Möglich ist dann viel. Oder, mit den Leuten halt reden.
So, es geht weiter:
Agentur der Altversicherung meines Bruders wußten mir nicht zu helfen.
Versicherungsbüro - wo ich noch mehr laufen habe (Gothaer) - hat einige interessante Ideen erbracht.
- Übertrag der SF-Klasse von meinem Bruder an ein Elternteil (haben beide Führerschein lange genug)
- Ein Elternteil "übernimmt" dann mein Auto als Versicherungsnehmer. Ich bin nur Halter. Hieße das, daß die Kfz-Steuer weiter über meinen Namen liefe, ich also noch Eigentümer meines Autos wäre?
Wäre ich damit trotzdem aus meinem Altvertrag automatisch entlassen? (also Eigentümer des Autos, jedoch auf andere Person versichert)
- Auf den normalen Betrag käme dann noch ein Aufschlag drauf, irgendwie wegen dem Wechsel oder Zweitwagen oder so. Wie ich später ausrechnete, wären das + 20% (aber immer noch deutlich billiger als meine SF-Klasse bei einem Billigversicherer). Ist das üblich nach einem SF-Übertrag?
Insgesamt schwierig nun, ob ich' s so machen möchte. Etwas kompliziert und die halbe Familie eingebunden ......
Vielleicht weiß noch jemand zu meinen 2 Fragen was.
Der Zuschlag ist für den abweichenden Halter / Versicherungsnehmer.
Ansonsten:
Gut um die Ecke gedacht, funktioniert auch so.
Nur Glauben, was schwarz auf weiß vereinbart wird.
Hallo MichaelXX,
sicher hast du deine Frage mittlerweile klären können, trotzdem möchte ich dieses Thema der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse noch etwas weiter beleuchten - sicher steht der ein oder andere auch heute wieder vor einer ähnlichen Fragestellung.
Die Übernahme der SF-Klasse ist grundsätzlich bei vielen Versicherungen möglich, so auch bei der Asstel. Jedoch gibt es einige Einschränkungen zu beachten.
Die Übernahme der SF-Klasse ist möglich von folgenden Personen:
- dem Ehepartner
- dem eingetragenen Lebenspartner
- dem mit dem VN (Versicherungsnehmer) in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
- einem Elternteil
- dem eigenen Kind
Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten die SF-Klasse zu übernehmen!
Eine Übernahme von SF-Klassen unter Geschwistern ist jedoch nicht möglich.
Der Gedanke des Gothaer Beraters aus dem Versicherungsbüro ist durchaus durchführbar.
(Die Asstel ist übrigens der Direktversicherer der Gothaer.)
Ein Elternteil könnte die SF-Klasse deines Bruders übernehmen.
Zu deiner Frage, welches Datum bei der Ausstellung des Führerscheins maßgeblich ist, so ist dies immer das Datum der Ausstellung des aktuellen Führerscheins.
Zur genauen Berechnung, welche SF-Klasse übernommen werden kann und welche Konstellation zu den günstigsten Konditionen führt, nutze am besten immer die Servicenummer der Versicherung.
Die Servicenummer der Asstel ist für den KFZ-Bereich folgende:
0221 - 9 677 577
Viele Grüße
Olaf
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Ach so, die Astell macht schon wieder Werbung, siehe mal in den Nutzungsbedingungen.
Die Antwort auf ein Fred von 2005 ist wohl etwas verspätet.
Zitat:
Original geschrieben von Olaf von Asstel
Hallo MichaelXX,sicher hast du deine Frage mittlerweile klären können, trotzdem möchte ich dieses Thema der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse noch etwas weiter beleuchten - sicher steht der ein oder andere auch heute wieder vor einer ähnlichen Fragestellung.
Die Übernahme der SF-Klasse ist grundsätzlich bei vielen Versicherungen möglich, so auch bei der Asstel. Jedoch gibt es einige Einschränkungen zu beachten.
Die Übernahme der SF-Klasse ist möglich von folgenden Personen:
- dem Ehepartner
- dem eingetragenen Lebenspartner
- dem mit dem VN (Versicherungsnehmer) in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
- einem Elternteil
- dem eigenen KindEs gibt also zahlreiche Möglichkeiten die SF-Klasse zu übernehmen!
Eine Übernahme von SF-Klassen unter Geschwistern ist jedoch nicht möglich.Der Gedanke des Gothaer Beraters aus dem Versicherungsbüro ist durchaus durchführbar.
(Die Asstel ist übrigens der Direktversicherer der Gothaer.)Ein Elternteil könnte die SF-Klasse deines Bruders übernehmen.
Zu deiner Frage, welches Datum bei der Ausstellung des Führerscheins maßgeblich ist, so ist dies immer das Datum der Ausstellung des aktuellen Führerscheins.
Zur genauen Berechnung, welche SF-Klasse übernommen werden kann und welche Konstellation zu den günstigsten Konditionen führt, nutze am besten immer die Servicenummer der Versicherung.
Die Servicenummer der Asstel ist für den KFZ-Bereich folgende:
0221 - 9 677 577Viele Grüße
Olaf
und welche neuen Erkenntnisse kann man aus deinem Post gewinnen? Es ist alles genauso wie auch schon 2005, die Übertragung des Schadesfreiheitsrabatts ist im Prinzip nur an Verwandte ersten Grades möglich, der Bruder scheidet damit aus.
und warum immer diese ellenlangen vollzitate?
Und ich poste jetzt gleich noch die 30 anderen Varianten am Markt zum Thema SFR-Übertragung.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Und ich poste jetzt gleich noch die 30 anderen Varianten am Markt zum Thema SFR-Übertragung.
He Stoppel, bitte nicht.
Juhuuuui... ich grabe mal aus 😉
Ich hab sf 14 mit 30%
Zweit wagen, sf 1/2 mit 70%
Ich werde meine schadenfreiheitsklasse nicht abtreten aber bin am über legen, wenn’s möglich ist, die Hälfte an meinem Bruder anzudrücken! Er hat zwar länger Führerschein als ist, auch mehr Praxis als ich aber er sprang ständig von Auto zu Auto.... jetzt hat er den Salat und fängt bei mir mit Zweitwagen an bzw. Hat angefangen.
Meine Frage jetzt... kann man oder darf man die Hälfte oder bestimmte prozentual von seinem sf an Familie abdrücken?
Nein, geht nicht.
Zitat:
@Schikra2005 schrieb am 27. März 2021 um 07:44:34 Uhr:
Er hat zwar länger Führerschein als ist, auch mehr Praxis als ich aber er sprang ständig von Auto zu Auto.... jetzt hat er den Salat und fängt bei mir mit Zweitwagen an bzw. Hat angefangen.
Was heißt das denn, ist er bisher ohne Versicherungsschutz gefahren?
Sie Hälfte Deiner Jahre übernehmen geht nicht.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. März 2021 um 07:53:08 Uhr:
Zitat:
@Schikra2005 schrieb am 27. März 2021 um 07:44:34 Uhr:
Er hat zwar länger Führerschein als ist, auch mehr Praxis als ich aber er sprang ständig von Auto zu Auto.... jetzt hat er den Salat und fängt bei mir mit Zweitwagen an bzw. Hat angefangen.Was heißt das denn, ist er bisher ohne Versicherungsschutz gefahren?
Sie Hälfte Deiner Jahre übernehmen geht nicht.
Er wechselte ständig seine autos und Versicherer... hat nie an SF gedacht also mitnehmen, jetzt hat er den Salat. Wollte ihm jetzt einen Gefallen tun mit sf Verschenken... naja, hat Pech.
Danke für die schnelle Antworten umd schöne Wochenende ?????????
Da hast du dich aber schlecht im Vorfeld informiert, mit dem Zweitwagen fängt in deinem Fall i.d.R. mit SF4 an, wenn es keine Fahrer unter 23 gibt
Zitat:
@celica1992 schrieb am 27. März 2021 um 08:40:45 Uhr:
Da hast du dich aber schlecht im Vorfeld informiert, mit dem Zweitwagen fängt in deinem Fall i.d.R. mit SF4 an, wenn es keine Fahrer unter 23 gibt
Laut Google, zweit Fahrzeug Einstufung mit sf 1/2, das mit sf4 sagte mir auch eine von einem anderen Plattform
Vor einpaar min email für ein bestimmten Beitrag hier bekommen... bei verti und Admiral direckt kann man weitere Fahrzeuge zum gleichen Kondition wie das erstes Fahrzeug versichern, auch wenn das erst Fahrzeug wo anders versichert ist.
Eins ist aber klar! Nie wieder Da Direckt! Hab damals in Eile die genommen, komischerweise war ich bei Zweitwagen auch in Eile
Beide Fahrer sind ü30