Überführungskennzeichen

Opel Kadett E

Hallo,

also ich hätte da mal ne frage zum Roten Überführungskennzeichen. Ich wollte mir nen Kadett E vom Schrottplatz oder so holen und da muss ich den irgerngtwie Überführen. Und braucht der Kadett Tüv ? bzw. wie lange nach tüvablauf darf ich denn mit nem Roten Kennzeichen fahren ?

vielen dank !

18 Antworten

Hallo !

Ein rotes Kennzeichen wirst Du als Privatperson wohl nicht bekommen. Das sind die 06er-Kennzeichen, "Kennzeichen zur wiederkehrenden Benutzung" für Betriebe des Kfz.-Gewerbes.

Für Dich als Privatperson kommen nur die maximal 5 Tage gültigen 04er-Kurzzeitkennzeichen in Betracht.

Das Fahrzeug kann mit beiden ohne HU und AU bewegt werden, muss allerdings verkehrssicher sein.

Beide dürfen auch nicht für Spazierfahrten genutzt werden, sondern nur für Probe- und Überführungs-Fahrten.

ich meine doch die weißen kennzeichen mit den Roten buchstaben !

das ist schon klar welches du meintest. Aber eben dieses weisse kennzeichen mit den roten ziffern bekommst du als privatperson nicht. das bekommen nur werkstätten und autohändler...

Als Privatperson hast du wohl nur eine möglichkeit:

Geh zu deiner Autoversicherung und besorg dir dort eine deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen.
Mit dieser Karte gehst du zur Zulassungsstelle und beantragst die Kurzzeitkennzeichen. Kostet so um die 10Euro beim amt und halt die schilder an sich, die kosten wohl auch so um die 10, weis ich nich genau.

du bekommst dann diese Kurzzeitkennzeichen und einen roten fahrzeugschein. den schein füllst DU aus bevor du mit dem wagn losfährst und schraubst die schilder ans auto.
Die schilder gelten 5 tage ab Ausstellungsdatum der schilder.

Wenn du jemanden in deinem Bekantenkreis hast, der ein Auto mit Anhängerkupplung hat, leih dir lieber nen Anhänger, das ist wesentlich Billiger!!!

Diese 5 Tageszulassungen sind tierisch Teuer!!!

Versicherung für die 5 Tage 90€
Schilder ca. 12€ & die Gebühren auch ca. 12€

MfG,
Speedfreak

@speedfreak: Wo haste denn desmit den 90€ für die 5 tage her?
meine versicherung hat das so gemacht...der wagen sollte auch bei denen versichert werden, also ham mer des über nen bestehenden vertrag gemacht, ging ohne probs...
und die gebühren können natürlich unterschiedlich sein, beimir hier sinds 6€

Es gibt auch Versicherungen, die verschicken die Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen nur gegen Nachnahme bzw. Aushändigung beim Vertreter nur gegen Vorkasse ... mir war da nur was von 60 Euronen zu Ohren gekommen.

Und wenn kurz danach ein Vertrag auf das betreffende Fahrzeug zustande kommt, wird der Betrag angerechnet.

Wird überall unterschiedlcih gehandhabt,

Also ich wollte letzten Monat meinen Kadett vom Privatgundstück zum Schrottplatz fahren, und da wurde mir erzählt das ein Kurzzeitkennzeichen 90€ an Versicherung kostet, egal welche. Wenn ich das fahrzeug bei der Versicherung wieder angemeldet hätte wäre es verrechnet worden aber sonst viel zu teuer !!!

Wie ist das, wenn man das Fahrzeug abschleppt (z.B. vom Schrottplatz zum Grundstück oder umgekehrt) - braucht das da Kennzeichen bzw. muß es auf nen Anhänger?

Für so nen Anhänger (2-Achser) braucht man ja auch Führerscheinklasse 2 - wie ist das eigentlich bei den Euroführerscheinen jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von MAX MAD


Für so nen Anhänger (2-Achser) braucht man ja auch Führerscheinklasse 2 - wie ist das eigentlich bei den Euroführerscheinen jetzt?

Mumpitz.

Für die alte Klasse III (3) gilt:
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

Die neuen Klassen habe ich mir (noch) nicht vollständig gemerkt, aber die C1E ist auf jeden Fall ausreichend-

Zitat:

Original geschrieben von MAX MAD


Wie ist das, wenn man das Fahrzeug abschleppt (z.B. vom Schrottplatz zum Grundstück oder umgekehrt) - braucht das da Kennzeichen bzw. muß es auf nen Anhänger?

Es gibt auch einen Unterschied zwischen

ABSCHLEPPEN

und

SCHLEPPEN

!

ABSCHLEPPEN

Abschleppen ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

* Behebung der Betriebsunfähigkeit
* Verwertung des Fahrzeuges
* Vernichtung des Fahrzeuges.

Betriebsunfähigkeit liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann.

Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen nur zu bestimmten Zielorten zulässig ist, Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof.

Der Führer des ziehenden Fahrzeugs benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse, der sein ziehendes Fahrzeug angehört. Gem. §§ 32, 32a StVZO handelt es sich nicht um einen Zug, daher ist nicht die Fahrerlaubnis der Klasse 2 (neu: CE) erforderlich.
Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen durch den Verkehr zu bringen, eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Das ergibt sich daraus, dass er kein Kraftfahrzeug führt. Zum Führen eines Kraftfahrzeuges gehört, dass man wesentliche Elemente des Kraftfahrzeuges bedient, um jenes fortzubewegen. Die Fortbewegung ist beim Abschleppen jedoch fremdgesteuert, nämlich durch den Führer des ziehenden Fahrzeuges. Alleine das Lenken und betätigen der Bremseinrichtungen genügt nicht zum Begriff des Führens. Die Person, die am Steuer des gezogenen Fahrzeuges sitzt, ist jedoch dennoch Verkehrsteilnehmer i.S.d. § 1 II StVO, also ein Fahrzeugführer.

SCHLEPPEN

Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO.

Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.

Nach altem Fahrerlaubnisrecht:

Der Fahrzeugführer des ziehenden Fahrzeuges benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse 2, wenn das gezogene Fahrzeug mehr als eine Achse hat. Ist das gezogene betriebsunfähige Fahrzeug ein einachsiger Anhänger oder rollt ein zweiachsiges Fahrzeug nur mit einer Achse auf der Fahrbahn, weil es am „Haken" hängt, dann reicht für den Führer des ziehenden Kfz die Fahrerlaubnisklasse, wenn das ziehende Kfz ein Kfz der Fahrerlaubnisklasse 3 ist.

Nach neuem Fahrerlaubnisrecht:

Die Fahrerlaubnis ist abhängig von der Fahrzeugklasse des ziehenden und dem Gewicht des gezogenen Fahrzeugs. In Betracht kommen: BE, C1E, CE, DE und D1E.

Der Lenker des geschleppten Fahrzeuges benötigt beim Schleppen mit Genehmigung die für das geschleppte Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis.

Für das Schleppen ohne Genehmigung gelten für den Führer des ziehenden Kfz die gleichen fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen wie für das Schleppen mit Genehmigung.

Der Fahrzeugführer des gezogenen Fahrzeugs benötigt keine Fahrerlaubnis, seine Geeignetheit genügt.

Gem. § 42 StVZO müssen die zulässigen Anhängelasten berücksichtigt werden.

Die roten Nummernschilder wirst du eher net kriegen, soweit ich weis gibts die auch nimmer. Wenn die autohändler und werkstätten die noch haben, dürfen die aber noch genutzt werden.

Wie gesagt, 5Tageszulassung kommt dann in frage.

Sowas hab ich auch vor, da ich meinen BMW gerade umbaue. Bei meiner Versicherung hab ich da schon nachgefragt. Die wollen 50Euro für die Versicherung und die Zulassungsstelle ne kleine Gebür und eben das Geld für die Nummernschilder.

Also ich wollt mein Kaddi auch abholen ohne das ich ihn angemeldet hatte und die deppen beim Amt haben mir 260€ dafür abknüpfen wollen....ich denke nach den beiträgen hier haben die wohl versucht mich übers ohr zu hauen......naja zum Glück hab ich ihn dann lieber erst angemeldet und ihn dann abgeholt....war um einiges günstiger zumal ich ihn ja eh anmelden wollte....aber kann mir vielleicht wer diese utopische Zahl von 260€ erklären????

mfg

@ BIPOLAR:

Noch einmal langsam zum Mitdenken:

Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe
http://www.kennzeichen.org/rot06.gif

  • Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
  • Nummer beginnt immer mit "06"
  • für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • auch für mehrfache Verwendung (keinem Fahrzeug fest zugeteilt)
  • nur für gewerbliche Zwecke (Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten etc.)
  • Voraussetzungen: Gewerbeschein, Bedarfsnachweis, Versicherungsnachweis, "Zuverlässigkeit" des Antragstellers

Rotes Oldtimer-Kennzeichen
http://www.kennzeichen.org/rot07.gif

  • Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
  • Nummer beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch "06"😉
  • Mindestalter des Kfz: 20 Jahre, Anerkennung als Oldtimer
  • für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch
  • Halter muß (für ganzjährige Nutzung des Schildes) ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister vorlegen
  • mit Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge gültig
  • Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen
http://www.kennzeichen.org/kurz.gif

  • blaue Stempelplakette, keine Prüfplakette, FE-Schrift, aber kein Euro-Feld
  • Nummer beginnt immer mit "04"
  • gelbes Feld: letzter Tag der Gültigkeit (hier: 21. November 2000)
  • Gültigkeit maximal 5 Tage
  • für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen (früher: rotes Kennzeichen zur einmaligen Verwendung)
  • Zulassungsstelle kann frei gewählt werden
  • Kennzeichenschild bleibt nach Ablauf der Gültigkeit beim Fahrzeughalter
  • eingeführt am 1. Mai 1998

Zitat:

Original geschrieben von Pokerface


deppen beim Amt haben mir 260€ dafür abknüpfen wollen

Hast du nach

roten Kennzeichen

gefragt?

Dann ist der Betrag in Ordnung.

Warum sollten die Dich übers Ohr hauen wollen? Der Verwaltungsfuzzy hat nichts von den Gebühren, und was bei der Kasse bezahlt wird, wird auch verbucht.

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