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Twingo gewonnen!

Themenstarteram 5. April 2009 um 14:09

Ich bekam gerade einen Anruf, am anderen Ende eine Computerstimme, die mir sagte, Guten Tag, spreche ich mit Familie **** (War nicht verständlich), ihre Nummer wurde per Zufallsprinzip ausgesucht und ich hätte einen Twingo oder 10000 Euro gewonnen und ich solle eine 0900 Nummer anrufen um die Daten abzugleichen, dann wurde die Nummer 3 mal wiederholt und schon mal zum gewinn geglückwünscht. Wat meint ihr, verarschung oder?

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2009 um 9:05

So Jungs, da anscheind keiner was unternimmt, hier mein Erfolg !

_______________________________________________

Ihre Nachricht vom: 27.04.2009

Unser Zeichen: .......................

 

Missbrauch von Rufnummern

Sehr geehrter .....................,

 

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 010 009 beworben.

 

Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet. Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 02.04.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

 

Darüber hinaus wurden acht weitere Rufnummern desselben Zuteilungsnehmers präventiv abgeschaltet, weil zu befürchten war, dass diese Rufnummern in Kürze in der gleichen Weise rechtswidrig genutzt würden.

 

Das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

 

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

 

Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:

Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

 

Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter <www.bundesnetzagentur.de> unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie (<http://www.bundesnetzagentur.de/.../...en_Rufnummernmissbrauc_1cg.html>).

 

Wir hoffen dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Bundesnetzagentur

46 weitere Antworten
46 Antworten

Nice-DJ, ich meinte lediglich, dass deine Ausführung nicht ganz einer korrekten juristischen Beurteilung entsprechen. So war das gemeint :) Es ging nicht darum, ob das juristisch einwandfrei ist, was diese Firmen machen ;)

Gruß Tecci

am 6. April 2009 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Tja, manche Leute haben so viel Glück und treten es mit den Beinen. ;)

Jetzt wirst du nie wissen, ob es gestimmt hat oder nicht.

Die paar € hätte ich bei einem so hohen Gewinn investiert. :)

Hab auch schon öfter Flugzeuge und Jachten gewonnen, da ich aber kein Geld für den Unterhalt hatte, habe ich die Gewinne nicht abgerufen, aber einen Twingo kann sich doch jeder leisten? ;)

auf solche wie dich warten die:D weil sie leben von dir und das recht gut. paar eure von dem und paar euro von dem. das in nem land mit 80 millionen einwohnern. :D da lohnt so was. wenn die nur 100.000 leute anrufen und davon auch nur 10.000 zurueckrufen fuer ca 3€ ist das nen geiles geschæft

 

gruss

am 27. April 2009 um 8:54

@ TE

Und was sagt die Bundesnetzagentur?

Ihr scheint ja nicht wirklich solche Nummern zu melden.

Deswegen wurde ich nun wohl auch voll gespamt !

Der Ansagetext wahr genau der gleiche.

Ich habe angerufen :eek:

Und da Ihr ihn alle nicht haben wolltet, steht er jetzt bei mir auf dem Hof :p

Ne Spaß bei Seite.

Anrufer war die Computerstimme Herr Meier/Meyer

Und folgendes habe ich dazu in der Datenbank gefunden und gemeldet.

0900 - 1 - 010009

 

Diensteanbieter:

 

W.T. Consulting Telephon-In

formationsgmbH & Co KG

Schottenring 16

1010 Wien

OESTERREICH

 

 

Datum der Zuteilung der Rufnummer:

27.2.2008 ; 13:24 Uhr

Themenstarteram 27. April 2009 um 13:54

Doch ich habe eine E-Mail an die Netzagentur geschrieben, ich bekam nach einigen Tagen eine E-Mail in der mir eine Vorgangsnummer mitgeteilt wurde, unter der der Fall bearbeitet wird, mal sehen was passiert.

Nur nen Twingo ?! Du hast wohl bei dem falschen Gewinnspiel mitgemacht. :p

 

Bei mir rief mal ein Herr an und sagte mir, dass ich bei einem Ferrarigewinnspiel teilgenommen habe und ich einen Ferrari gewonnen hab (welcher ?, keine Ahnung)

Jedenfalls war ich überrascht und hab mich natürlich riesig gefreut (dies bemerkte der Herr am anderen Ende der Leitung)

Ich habe dann zu Ihm gesagt, dass wenn er meine Tel. Nr. kennt er dann auch meine Adresse kennen würde und bat den Herren meinen Gewinn vor die Haustüre zu stellen und die Schlüssel und Papiere in meinen Briefkasten zu werfen.

Darauf meinte der Anrufer, dass dies nicht ganz so einfach sei und ich solle unter einer Nr., welche er mir durchgab, zurückrufen.

ich antwortete Ihm dass er meinen Gewinn binnen 14 Tagen vor dem Haus abstellen, die Schlüssel und Papiere im Briefkasten deponieren soll und habe aufgelegt.

Jedoch besitze ich noch immer keinen Ferrari...

am 27. April 2009 um 17:42

Wenn mein Bekannter nicht eh schon soviel zutun hätte, würde ich es doch glatt mal drauf anlegen.

Themenstarteram 27. April 2009 um 18:10

Worauf anlegen? Meinst du den Gewinn einklagen?:D Das würde bestimmt ein langer steiniger Weg werden...

am 27. April 2009 um 18:17

Aber mit Erfolgschance :D

Wäre ja nicht der erste.

am 18. Mai 2009 um 9:05

So Jungs, da anscheind keiner was unternimmt, hier mein Erfolg !

_______________________________________________

Ihre Nachricht vom: 27.04.2009

Unser Zeichen: .......................

 

Missbrauch von Rufnummern

Sehr geehrter .....................,

 

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 010 009 beworben.

 

Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet. Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 02.04.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

 

Darüber hinaus wurden acht weitere Rufnummern desselben Zuteilungsnehmers präventiv abgeschaltet, weil zu befürchten war, dass diese Rufnummern in Kürze in der gleichen Weise rechtswidrig genutzt würden.

 

Das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

 

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

 

Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:

Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

 

Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter <www.bundesnetzagentur.de> unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie (<http://www.bundesnetzagentur.de/.../...en_Rufnummernmissbrauc_1cg.html>).

 

Wir hoffen dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Bundesnetzagentur

Bleibt mir nur zu sagen: YES!!! Daumen hoch!

am 18. Mai 2009 um 9:32

Schon interessant, das solche Leute, wie auch bei Postfächern gleich mehrere Nummern haben.

Denn sollten die aber auch je einen anderen Text labbern :D

Ich habe mir schon vor langer Zeit vorgenommen, dieses immer zumelden.

Auch wenn viele sagen, den Jungs bei der Bundesnetzagentur interessiert es nicht, kann ich nur sagen, alle meine Anfragen wurden mit Erfolg bearbeitet.

Naja, aber das alles haben ja schon die "dummen" gezahlt, was da evtl. an Kosten auf die Betreiber kommt.

Also -> Keine Macht den "unseriösen Gewinnspielhotlines" :D

am 18. Mai 2009 um 10:02

Ich habe vorhin neue CD`s gekauft.

Von diesem Lied werde ich die Original Radio Edit in mein Anrufstbeantworter hauen :D

Themenstarteram 18. Mai 2009 um 10:38

Ich habe Heute auch diese E-Mail bekommen:

Ihre Nachricht vom: 05.04.2009

Unser Zeichen: EB189661

 

 

 

Missbrauch von Rufnummern

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 010 009 beworben.

 

Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet. Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 02.04.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

 

Darüber hinaus wurden acht weitere Rufnummern desselben Zuteilungsnehmers präventiv abgeschaltet, weil zu befürchten war, dass diese Rufnummern in Kürze in der gleichen Weise rechtswidrig genutzt würden.

 

Das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.

 

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

 

Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:

Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

Das nenn ich denn mal einen schönen Erfolg. :)

am 18. Mai 2009 um 13:14

Halloooh, wenn ihr die ganzen Nummern sperren lasst, wie soll ich dann den Twingo gewinnen? :(

Spässle gemacht.

Gute Aktion. Für alle die das durchgezogen haben: Daumen hoch.

Gruß

Frank, auch ohne Twingo glücklich.

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