Tüv wohnwagen. Aktuell
Hallo liebes Forum,
Was muss ich für den tüv beim Wohnwagen alles beachten ? Was muss alles funktionieren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:57:22 Uhr:
Dies stimmt nicht, egal wie oft es hier im Forum auch noch wiederholt wird. Für Wohnwagen besteht KEINE Pflicht zur Gasprüfung!
...
NoGolf
Das sehe ich nicht so.
Die Gasanlage muss auch im Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, wenn sie betrieben werden soll.
Das das bei der HU nicht geprüft wird liegt daran, dass das mit der Fahrsicherheit nichts zu tun hat.
Wenn aber jemand durch den Betrieb der Gasanlage zu Schaden kommt, dann wird eine fehlende gültige Gasprüfung sehr wahrscheinlich zum Problem.
http://www.gok-online.de/.../BI_G607_D_09.pdf
24 Antworten
Noch ein Tip für den Themenstarter.
Vor dem TÜV- Besuch ist es sinnvoll, die Bremsen einzufahren.
Drehe mit dem Wohnwagen eine größere Runde und fahre am besten bergab und lass die Auflaufbremse wirken.
Durch die lange Stehzeit ist in den Bremstrommeln alles verrostet und die Bremswirkung kann stark vermindert sein.
Durch das Bremsen wird der Rost abgetragen und die Bremse wirkt besser. Bei diesen Versuchen ist natürlich Vorsicht geboten und sicher nur eine sehr langsame Fahrweise angebracht, denn es kann sein, dass die Auflaufbremse nach dieser Zeit überhaupt nicht mehr greift. In diesem Falle gleich zum Fachmann.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:57:22 Uhr:
Dies stimmt nicht, egal wie oft es hier im Forum auch noch wiederholt wird. Für Wohnwagen besteht KEINE Pflicht zur Gasprüfung!
...
NoGolf
Das sehe ich nicht so.
Die Gasanlage muss auch im Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, wenn sie betrieben werden soll.
Das das bei der HU nicht geprüft wird liegt daran, dass das mit der Fahrsicherheit nichts zu tun hat.
Wenn aber jemand durch den Betrieb der Gasanlage zu Schaden kommt, dann wird eine fehlende gültige Gasprüfung sehr wahrscheinlich zum Problem.
http://www.gok-online.de/.../BI_G607_D_09.pdf
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2014 um 22:48:09 Uhr:
Das sehe ich nicht so.Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:57:22 Uhr:
Dies stimmt nicht, egal wie oft es hier im Forum auch noch wiederholt wird. Für Wohnwagen besteht KEINE Pflicht zur Gasprüfung!
...
NoGolf
Die Gasanlage muss auch im Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, wenn sie betrieben werden soll.
Das das bei der HU nicht geprüft wird liegt daran, dass das mit der Fahrsicherheit nichts zu tun hat.
Wenn aber jemand durch den Betrieb der Gasanlage zu Schaden kommt, dann wird eine fehlende gültige Gasprüfung sehr wahrscheinlich zum Problem.http://www.gok-online.de/.../BI_G607_D_09.pdf
Hallo
der Nogolf stellt einen Link (der Erste) ein der gleich dem widerspricht was er schreibt. Schon lustig!
Fakt ist ich bekomme TÜV mit dem Wohnwagen wenn ich keine Gasprüfung habe. Dies wird aber vermerkt im Prüfbericht. Da es aber eine gesetzliche Pflicht gibt nur geprüfte Anlagen in Betrieb zu nehmen gilt das mit den alle 2 Jahren oder wenn etwas verändert wurde. Bei einem Kaskoschaden der in Verbindung mit dem Betrieb der Gasanlage steht könnte die Versicherung auch die Vorlage der Prüfbescheinigung verlangen.
Hier in Deutschland musste ich schon bei der Anmeldung vom CP mit meiner Unterschrift bestätigen das ich eine gültige Gasprüfung habe.
Gruß Volker
"Errare humanum est"
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Ich kann bestätigen dass ich in D schon mehrfach bei Anreise nach einer gültigen Gasprüfung gefragt wurde und auch das gelbe Büchlein vorzeigen mußte.
Dass die Gasprüfung nicht TÜV relevant ist, stimmt. Heist auch ohne gültige Gasprüfung gibt es die Plakette.
Ich mache sie alleine aus "Gewissensgründen", ich möchte morgens nämlich noch aufwachen.
UNO
Also, wenn man sich die Ausgangsfrage des TE an sieht, ist die Antwort von @NoGolf völlig in Ordnung:
Für die TÜV-Prüfung des WoWa ist eine Gasprüfung nicht notwendig.
Dass die Gasprüfung aus anderen Gründen trotzdem gemacht werden muss, ist richtig, sollte man in diesen Fall auch unbedingt erwähnen, hat aber mit der Frage direkt nichts zu tun.
Zitat:
@navec schrieb am 1. Januar 2015 um 11:54:07 Uhr:
Also, wenn man sich die Ausgangsfrage des TE an sieht, ist die Antwort von @NoGolf völlig in Ordnung:Für die TÜV-Prüfung des WoWa ist eine Gasprüfung nicht notwendig.
...
Das Thema war schon weit über die Eingangsfrage hinaus.
Aspergius hatte geschrieben:
Wi oben erwähnt darf der TÜV die Gasprüfung nicht vorschreiben. Ich nehme es mit der Gasprüfung eh nicht so genau. In anderen Ländern wird keinerlei Gasprüfung vorgeschrieben. Es ist mein Risiko, das ich allerdings für extrem gering erachte auch wenn sich jetzt gleich welche melden werden, die die schönsten Katastrophen erlebt haben, weil keine Gasprüfung durchgeführt wurde.
Das hat meinen Widerspruch herausgefordert.
Gasprüfung ist keine Sache, die jeder nach seinem Gutdünken handhaben kann, nur weil das bei der WoWa-HU nicht Gegenstand der Prüfung ist.
HU - TÜV-Nord - 2014: 54,24 €
Gasprüfung - Fachbetrieb - 2014: 25,00 €
neues Prüfbuch, wenn das alte voll ist - Fachbetrieb - 2014: 7,50
Die Gasprüfung macht nicht jeder (TÜV - Dekra - KÜS - GTÜ usw.), der auch die HU macht.
Also vorher nachfragen.
Ohnehin lasse ich die Gasprüfung, unabhängig von der HU, seit einigen Jahren bei einem Gas-Fachbetrieb, z. B. diesem, machen.
Die haben echt Ahnung und wenn etwas zu reparieren ist, dann könnten die das i. d. R. auch gleich erledigen.