Tüv für Schlingerkuplung

Hallo hab da mal eine Frage. Muß eine nachträglich angebaute Schlingerkuplung von Westfalia  die ich selber  an unserem Wohnwagen gebaut habe Tüv abgenommen werden.
Mfg Gerhold

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde, wie hier die Regelung im Ausland ist.

Sprich wenn ich mit einer 100er Zulassung nach Kroatien fahren:

Durch Österreich, Slowenien, Kroatien

oder in Italien.

Gibts da eine Aufstellung, wo ich mit meiner Zulassung auch 100 fahren darf und wo ich nur 80 fahren darf oder gilt das "100" in ganz Europa?

Danke & Ciao, Ralf

Gibt es, hab ich sogar!

Vielleicht bist Du beim ADAC, der hat sowas.

Ansosten hilft mit Sicherheit googlen.

Nix mit Ausland, es gelten nur die dortigen Bestimmungen! Ist Ja auch bei uns nur eine "Versuchs-" oder Ausnahmeregelung.

diese 100´er zulassung gilt selbstverständlich nur für deutschland!

was in anderen ländern gefahren werden darf, legt das land selber fest (in frankreich auf autobahnen: 130 km/h hat aber mit der deutschen gesetzgebung nichts zu tun). dazu noch ein link zu den geschwindigkeiten -klick mich-

Hallo.

Auch noch meinen "Senf" dazugebe.

Also ich habe eine 100 km/h Zulassung ohne Schlingerkupplung bzw. die ist so alt, dass nur aufgrund der Kupplung man keine 100 kmm/h Zulassung bekommt.

Ausschliesslich der WW wurde begutachtet und in die Papiere des WW wurde alles eingetragen, wie schwer das Zugfahrzeug sein muss, Reifen nicht älter als 6 Jahre, Stossdämpfer etc.

Was ich dann davorhänge, ist mein Problem, ist das falsche Zufgahrzeug davor, erlischt automatisch die 100er Zulassung.

Eine Bindung an ein Zugfahrzeug gibt es definitiv nicht mehr.

-----

Zu 100 km/h in anderen Ländern. Klar kann man in Frankreich 130 fahren, nur wenn du das tust und einen Unfall baust, zahlt deine deutsche Versicherung gar nichts, denn dein Gespann ist auf 100 zugelassen, nicht auf 130.

Viele Grüsse,

Markus

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Zitat:

Original geschrieben von Marki67


...
Zu 100 km/h in anderen Ländern. Klar kann man in Frankreich 130 fahren, nur wenn du das tust und einen Unfall baust, zahlt deine deutsche Versicherung gar nichts, denn dein Gespann ist auf 100 zugelassen, nicht auf 130.

Viele Grüsse,

Markus

Deshalb auch der link zu der entsprechenden seite in meiner vorgehenden antwort!

und auch das hab ich schon mehrfach geäußert: eintragung nur in ww-papiere, da ww vom zugfahrzeug entkoppelt wurde! aber nochmal: es gibt gutachter, die wollen unbedingt die zulassung vom zugfahrzeug sehen, denn wenn ich mit einem fiat panda einen hobby landhaus zum tüv ziehe bekomme ich mit 99prozentiger warscheinlichkeit keine 100´er zulassung, da die voraussetzung des gewichtsverhältnis nicht gegben ist! 😉
und nocheinmal die links:TÜV-INFO
und TEMPO IN EUROPA

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