Türgriffe cleanen

Hallo,

ich habe mal gelesen,dass es mittlerweile unzuläsig sei die Türgriffe zu cleanen,sprich zu entfernen.
Ich habe mal angedacht,die Griffe der hinteren Türen zu entfernen,da ich erstens nie jemanden hinten mitnehme und zweitens auch nur sehr selten die Türen öffne 😁
Und wenn dann kann ich das ja immernoch von innen tun 🙂

Nun hab ich aber mal gelesen,dass ein solchen Vorhaben nur noch zu realieseren wäre,wenn man entweder klappbare Vordersitze einbaut,oder eben die hintere Sitzreihe austragen lässt.

ist das so?

Beste Antwort im Thema

Da gibt's zwei Möglichkeiten:

1. Kauf Dir 'nen Zweitürer, die Dinger sind hinten "clean".

2. Der Alfa 156 hat die hinteren Türgriffe als Entlüftungsschlitze getarnt.

Aber vermutlich kommt dann der Fred: Möchte, dass mein Auto wie ein Viertürer aussieht. Darf ich hinten Türgriffe ankleben....und womit macht man das am Besten 🙄

8 weitere Antworten
8 Antworten

Da gibt's zwei Möglichkeiten:

1. Kauf Dir 'nen Zweitürer, die Dinger sind hinten "clean".

2. Der Alfa 156 hat die hinteren Türgriffe als Entlüftungsschlitze getarnt.

Aber vermutlich kommt dann der Fred: Möchte, dass mein Auto wie ein Viertürer aussieht. Darf ich hinten Türgriffe ankleben....und womit macht man das am Besten 🙄

Zitat:

Original geschrieben von pappen


Da gibt's zwei Möglichkeiten:

1. Kauf Dir 'nen Zweitürer, die Dinger sind hinten "clean".

2. Der Alfa 156 hat die hinteren Türgriffe als Entlüftungsschlitze getarnt.

Aber vermutlich kommt dann der Fred: Möchte, dass mein Auto wie ein Viertürer aussieht. Darf ich hinten Türgriffe ankleben....und womit macht man das am Besten 🙄

Sag mal was hast du denn für ein Problem, Leute wie du hab ich richtig gerne.

Ich habe ganz sachlich eine Frage gestellt,wenn du mir darauf keine Antwort geben kannst oder willst-völlig gleich-,dann spar dir einfach deinen dummen Kommentare und hör auf Beiträge zu sammeln,oder was auch immer du hier im Forum so treibst.

Ich fahre mein Auto weil es mir gefällt,dennoch ist es ja wohl nicht verboten, es nach meinem Belieben und im Rahmen des vom Tüv vorgegebenen Spielraums zu verschönenern. und genau darum ging es mir in meiner Frage.

das ist ein thema da scheiden sich momentan (bzw. schon seit ein paar jahren) die geister!
die stvzo (bzw. die vorschriften die die stvzo zusammenfast) geben da nix wirklich handfestes her....
beim tüv gibts wohl eine interne anweisung keine gecleanten türen mehr einzutragen sofern nicht eine notentrieglung bzw. umklappbare vordersitze vorhanden sind....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


das ist ein thema da scheiden sich momentan (bzw. schon seit ein paar jahren) die geister!
die stvzo (bzw. die vorschriften die die stvzo zusammenfast) geben da nix wirklich handfestes her....
beim tüv gibts wohl eine interne anweisung keine gecleanten türen mehr einzutragen sofern nicht eine notentrieglung bzw. umklappbare vordersitze vorhanden sind....

Na das ist dochmal ne Aussagekräftige Antwort.

Vielen Dank hierfür.

Da werd ich am Montag am bestenmal beim Prüfer meines Vertrauens vorbeischaun.

Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89


Na das ist dochmal ne Aussagekräftige Antwort.

meine persönliche meinung dazu ist, das es legal möglich ist die hinteren türen zu cleanen wenn entweder die rücksitzbank ausgetragen wird oder eine mechanische notentriegelung vorhanden ist (so wie es bei den vorderen türen zutrifft) oder das fz über klappbare vordersitze verfügt........aber wie gesagt, hör da lieber selbst mal beim tüv nach....

Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89


Sag mal was hast du denn für ein Problem, Leute wie du hab ich richtig gerne.

Geht mir genau so.

Zitat:

und hör auf Beiträge zu sammeln,oder was auch immer du hier im Forum so treibst.

...sagt jemand, der sich ein Jahr später als ich hier angemeldet und fast die zehnfache Anzahl von Beiträgen gepostet hat. 🙄

Außerdem hab ich kein Problem, sondern Du. Nämlich mit den hinteren Türgriffen. Und da frag ich mich schlicht und ergreifend, warum man sich dann nicht gleich ein Auto mit nur zwei Türen, oder aber eines kauft, das quasi ab Werk die hinteren Türen gecleant hat.

(Außerdem frag ich mich, was der Thread mit "Sicherheit" zu tun hat.)

Zitat:

Original geschrieben von pappen


...sagt jemand, der sich ein Jahr später als ich hier angemeldet und fast die zehnfache Anzahl von Beiträgen gepostet hat. 🙄

es soll auch leute geben, die sinnvolle posts erstellen und damit ihren beitragszähler erhöhen........und deine antworten hier in dem thread zählen sicherlich NICHT zu den sinnvollen.....

da hättest du auch direkt "bratkartoffel" als antwort schreiben können, das wäre ähnlich sinnfrei gewesen!

und nun wieder btt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89


Na das ist dochmal ne Aussagekräftige Antwort.
meine persönliche meinung dazu ist, das es legal möglich ist die hinteren türen zu cleanen wenn entweder die rücksitzbank ausgetragen wird oder eine mechanische notentriegelung vorhanden ist (so wie es bei den vorderen türen zutrifft) oder das fz über klappbare vordersitze verfügt........aber wie gesagt, hör da lieber selbst mal beim tüv nach....

Ja, das deckt sich mit dem was ich bis jetzt so vom hören sagen kenne. Aber wie gesagt,ich frag einfach mal beim Tüv nach der wird mir da sicherlich ne Auskunft geben können.

Wenn ich das mache soll es auf jeden Fall eingetragen sein und das auf legalem Wege,von Gefälligkeitseintragungen halte ich nicht viel. Dann lass ichs lieber gleich, was auch die Frage beantworten dürfte,warum ich das ganze im Sicherheitsforum gepostet habe. Es geht letztenendes ja um nichts anderes als um die Sicherheit der Fondpassagiere. Die sollten bei einem Unfall ggf. ja schon von Rettungskräften aus dem Auto geholt werden können. Auch wenn denen auch andere Mittel zur Verfügung stünden,als die Türen an den Griffen aufzureißen.

Deine Antwort