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Trickbetrüger neue Masche

VW
Themenstarteram 18. April 2018 um 3:46

Hallo, ich brauche eure Hilfe.

Als blauäugiger verkaufe ich mein Auto von 1.Hand, kaufer kommt spät abends alleine von weit weg. Ohne Auto zu inspizieren wollen,( habe ihn aufgefordert dass er es richtig inspizieren soll) im auto wollte er vertrag abschließen.

Das Auto hatte vor 6 Jahren meines Erachtens einen leichten Schaden. Habe es als unfallfrei deklariert und auch fälschlicherweise ohne schaden angekreuzt. Unten aber angegeben dass frontspoiler und kotflügel ausgetauscht worden sind.

Er meinte das Scheinwerfer auch ausgetauscht worden sind.

Trotzdem hat er das auto gekauft.

Habe am nächsten ihm Nachricht geschickt falls es ein unfallwagen sein sollte, ich ihm anbiete den Wagen bei ihm abzuholen.

Er möchte es nicht abgeben, fordert 1500 Euro als wertminderung.

Zu ihm, seine Adresse ist falsch, seine aufenthaltstitel abgelaufen und noch vieles mehr, wo ich mir sicher bin dass er das professionell macht.

Was soll ich tun??

Beste Antwort im Thema

Er hat den Wagen abgemeldet? Dann sei mal froh drum. Wenn jemand keinen angemeldeten Wohnsitz in D hat, läuft die Versicherung bis zu einem Jahr weiter - auf Kosten des ehemaligen Halters. Hat er einen Wohnsitz, bzw. du kannst den richtigen Wohnsitz des Käufers angeben, ist auch ein angemeldetes Kfz kein Problem für den Verkäufer. Nach Mitteilung des Verkaufes an Zulassungsstelle und Versicherung läuft die Abmeldung von von Amts wegen von selbst.

Ansonsten - generell: wenn jemand kommt, sieht sich das Auto nicht an, will keine Probefahrt machen und nimmt das Auto so mit, ist es entweder für den Export oder für die Masche, die dir widerfahren ist. In jedem Fall ist das dann ein Profi.

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Hast Du das Geld? Ja = gut

Ist es echt? Ja = gut, nein = geh zur Polizei

Bedroht er Dich? Nein = gut, ja = geh zur Polizei

Zitat:

@Oliuhn schrieb am 18. April 2018 um 05:46:43 Uhr:

Zu ihm, seine Adresse ist falsch, seine aufenthaltstitel abgelaufen und noch vieles mehr,

Woher weisst Du das? Und weisst Du wo er sich aufhält? ...

Zitat:

Was soll ich tun??

... dann der Polizei mitteilen wo jemand lebt der keine Aufenthaltsgenehmigung hat und der Dich evtl. epresst. So wird er evtl. aus dem Verkehr gezogen. Wenn Du den gesamten kaufpreis bekommen hast, ist das Thema dann für Dich durch. Er kann Dich ja dann versuchen aus Aserbaidschan zu verklagen.

Themenstarteram 18. April 2018 um 19:24

Wie kann ich den Wagen abmelden, hab nur den kaufvertrag?

Du kannst den Wagen gar nicht abmelden, aber eine Kopie des Kaufvertrages vorsorglich an die Zulassungsstelle schicken, wenn Du nicht zur Polizei gehst.

Themenstarteram 19. April 2018 um 6:08

Was wenn er mich anzeigt wegen Betrug und wertminderung, auch wenn er für solche Fälle gerichtlich bekannt ist?

Er hat eiskalt meine Unwissenheit eines autoverkaufs ausgenutzt.

am 19. April 2018 um 9:45

"meines Erachtens einen leichten Schaden. Habe es als unfallfrei deklariert und auch fälschlicherweise ohne schaden angekreuzt."

Austausch des Kotflügels ist IMHO kein "leichter" Schaden.

Wenn dazu noch Scheinwerfer kommt (beim Auto aus der 1. Hand sollte man schon wissen, was gemacht worden ist.).

Wenn im Kaufvertrag unfallfrei deklariert ist, dann haftet man dafür, Austausch der Teile ist kein Hinweis auf einen Unfall (es kann u.a. Rostbefall etc. sein).

"Er hat eiskalt meine Unwissenheit eines autoverkaufs ausgenutzt."

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Warum verkaufen die Leute Ihre Autos privat, wenn sie keine Ahnung davon haben? Bin kein Autohändler, deswegen sichere ich mich entweder komplett ab, oder gebe das Fahrzeug bei einem Autohaus ab.

Der TE hat zwar unfallfrei angekreuzt, aber auch in den Vertrag Vorschäden mit aufgenommen. Damit kann man sich beim ankreuzen immernoch auf Irrtum berufen und würde wahrscheinlich sogar mit durchkommen.

Außerdem hat der TE dem Käufer ja die Rücknahme des Fahrzeugs angeboten. Auf eine nachträgliche Wertminderung, vor allem in Höhe von 1500€ muss er sich nicht einlassen. Denn immerhin steht nur eine Wertminderung mit dem Bezug zum Scheinwerfer im Raum. Und die beträgt keine 1500€. Die restlichen Schäden wurden ja angegeben.

am 19. April 2018 um 10:51

"Der TE hat zwar unfallfrei angekreuzt, aber auch in den Vertrag Vorschäden mit aufgenommen. "

Jetzt kommts drauf an, was es für Vorschäden waren. Mündliche Nebenabreden gelten nicht, das ist das A und O bei Verträgen. Es kann nämlich auch sein, dass der Verkäufer den Käufer getäuscht hat, um den Wagen loszuwerden. Wir hören ja schließlich nur 1 Partei.

Fakt ist, dass der Verkäufer selbst erklärt, dass er beim VErtrag nicht alles richtig gemacht hat, bzw. Falschangaben im Vertrag sind. Daher ist für mich ein VK, der Falschangaben macht - unseriös.

Ich finde es schon ziemlich seltsam, dass beim Verkauf der Käufer nicht störte, sobald es Probleme gibt - **** Ausländer, Aufenthalt abgelaufen etc.

Drehen wir mal den Spieß um - du kaufst ein Auto - der VK schreibt in den Kaufvertrag "unfallfrei" rein, kleiner Zusatz, Kotflügel wurde getauscht - warum auch immer, z.B. Rost - (da der Unfall vor über 6 Jahren stattfand ist der Wagen nicht mehr ganz frisch, kann sein, dass es ein Produktionsfehler oder sonst was gewesen ist). Du stellst aber im Nachhinein fest, dass es ein Unfall war.

"Er möchte es nicht abgeben, fordert 1500 Euro als wertminderung"

Was möchte er nicht abgeben? Ihn, also den Wagen, oder welches "es"??

Wenn ich dem Käufer sofort eine SMS schreibe, dass ich den Wagen zurücknehmen kann - das ist seltsam, wenn wir es gaaanz vorsichtig ausdrücken.

Nüchtern betrachtet hat der Verkäufer großen Mist gebaut, den er jetzt ausbaden muss.

Und eine Nachverhandlung ist bei diesem Vertrag durchaus gerechtfertigt.

Zu der großen Preisfrage werde ich mich nicht äußern, aber wenn der Wagen 35 Tsd gekostet hat wären 1500 angebracht, sogar etwas zu wenig.

Wenn der Wagen 10 Tsd gekostet hat - kann man sich mit dem Käufer sicherlich auf die Hälfte des Betrages einigen. Eine Forderung ist nicht gleich Erpressung.

Und da passt noch mehr nicht zusammen - Kotflügel, Spoiler, Scheinwerfer - bei einem fast Neuwagen (wenn ich den TE richtig verstanden habe) - ist keine Bagatelle. Da war definitiv mehr.

Themenstarteram 21. April 2018 um 7:16

Der Wagen 10 Jahre alt.

Kaufpreis 6000 Euro.

Er hat den Wagen abgemeldet.

Was wenn er es an seinen Freund weiterverkauft, kann der neue Besitzer mich verklagen?

Zitat:

@Oliuhn schrieb am 21. April 2018 um 09:16:22 Uhr:

Der Wagen 10 Jahre alt.

Kaufpreis 6000 Euro.

Er hat den Wagen abgemeldet.

Was wenn er es an seinen Freund weiterverkauft, kann der neue Besitzer mich verklagen?

Nein. Mit dem hast du ja nichts zu schaffen und auch kein Vertragsverhältnis.

Er hat den Wagen abgemeldet? Dann sei mal froh drum. Wenn jemand keinen angemeldeten Wohnsitz in D hat, läuft die Versicherung bis zu einem Jahr weiter - auf Kosten des ehemaligen Halters. Hat er einen Wohnsitz, bzw. du kannst den richtigen Wohnsitz des Käufers angeben, ist auch ein angemeldetes Kfz kein Problem für den Verkäufer. Nach Mitteilung des Verkaufes an Zulassungsstelle und Versicherung läuft die Abmeldung von von Amts wegen von selbst.

Ansonsten - generell: wenn jemand kommt, sieht sich das Auto nicht an, will keine Probefahrt machen und nimmt das Auto so mit, ist es entweder für den Export oder für die Masche, die dir widerfahren ist. In jedem Fall ist das dann ein Profi.

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