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Totalschaden beim Leasingfahrzeug

Hallo zusammen,

rein interessehalber ( bin nicht betroffen 😉)

Was ist eigentlich, wenn das Leasingfahrzeug während der Leasingdauer einen Totalschaden erleidet?

Zahle ich dann die Rate trotzdem bis zum Ende weiter?
Hängt es davon ab, wer den Totalschaden verursacht hat? ( ich oder ein anderer Verkehrsteilnehmer)

Beste Antwort im Thema

Und wenn du noch was daran verdienen willst, lässt du den Wagen klauen und lässt dir vom Dieb einen Anteil auszahlen... 😉

Also manche haben echt bescheuerte Betrugsideen. 🙄

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Bei einigen Leasinggebern ist eine GAP Deckung Pflicht, oder ist schon in den Leasingraten erhalten , da der LG im Falle eines Totalschadens sonst auf den Kosten sitzen bleiben könnte.

Zitat:

@digidoctor schrieb am 16. Januar 2020 um 20:32:47 Uhr:


Das heißt also, wenn ich mit der Anzahlung nahezu alle Leasingraten vorab zahle, brauche ich keine GAP. Bekomme aber auch bei einem frühen Totalschaden meine Anzahlung nicht zurück.

Wenn keine Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert am Schadentag den offenen Leasingraten + Restwert zum Ende des Leasings besteht brauchst Du keine GAP, richtig.

Sollte eine Anzahlung/Sonderzahlung gemacht worden sein und die Versicherungsleistung höher sein als die Summe, die der Leasinggesellschaft zusteht, muss das mit der Leasinggesellschaft geklärt werden. Die Versicherung zahlt die lt. Versicherungsvertrag versicherte Summe an den Eigentümer (Leasinggeber).

Abgesehen davon würde ich persönlich nie eine Anzahlung bei Leasing machen weil ja gerade das ein Vorteil ist, dass mein Kapital nicht gebunden ist.

Zitat:

@joese schrieb am 16. Januar 2020 um 08:57:22 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 16. Januar 2020 um 08:51:55 Uhr:


Du zahlst natürlich nicht weiter die Raten, denn der Vertrag endet. Die Lücke zwischen Restwert und noch offener Raten deckt die GAP-Versicherung. Es ist egal, wer den Schaden verursacht hat.....
Das widerum würde bedeuten: Wenn ich viele Kratzer und Schäden am Fahrzeug habe und somit absehbar ist, daß ich bei der Rückgabe ne Menge Geld nachschieben muss, dann kommt es deutlich günstiger, wenn ich einen Totalschaden provoziere...

Also möchtest du dein Leben riskieren um paar Euro zu sparen?

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 17. Januar 2020 um 11:20:41 Uhr:



Zitat:

@joese schrieb am 16. Januar 2020 um 08:57:22 Uhr:


Das widerum würde bedeuten: Wenn ich viele Kratzer und Schäden am Fahrzeug habe und somit absehbar ist, daß ich bei der Rückgabe ne Menge Geld nachschieben muss, dann kommt es deutlich günstiger, wenn ich einen Totalschaden provoziere...

Also möchtest du dein Leben riskieren um paar Euro zu sparen?

Stimme dir zu, aber das klingt doch ein bisschen sehr dramatisch 😁 Umbringen werden sie ihn nicht in Deutschland, er wird allenfalls in Haft kommen und finanziell nicht ganz so toll da stehen.

Zitat:

@BMW_Georg schrieb am 17. Januar 2020 um 12:01:20 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 17. Januar 2020 um 11:20:41 Uhr:


Also möchtest du dein Leben riskieren um paar Euro zu sparen?

Stimme dir zu, aber das klingt doch ein bisschen sehr dramatisch 😁 Umbringen werden sie ihn nicht in Deutschland, er wird allenfalls in Haft kommen und finanziell nicht ganz so toll da stehen.

Aber nur wenn er den Totalschaden überlebt, gesund und munter ist 😁

Ein Parkrempler reicht ja für einen Totalschaden nicht aus und man muss ja sicher gehen 😁

Wenn die Kiste wegen Vandalismus abbrennt, hat man auch einen Totalschaden, so ganz ohne Gefahr für den Eigentümer. Kommt allerdings raus, dass man sein eigenes Auto angezündet hat, wird es kritisch.
Bei Firmen gibt es dafür den Ausdruck der "warmen Sanierung" oder "aufgebrannt" statt abgebrannt.

Wenn diese Klientel keine Probleme hat, dann schafft sich sich selbst welche... 😁

Die BMW-Bank übernimmt die GAP bei Totalschaden oder Diebstahl, wenn man im Anschluß wieder ein Fahrzeug über sie least/finanziert. Kundenbindung... außer falls die eigene Kasko schon eine GAP beinhaltet, dann bringt einem die Zusage der BMW-Bank nichts, bindet einen aber auch nicht.
Was dann mit einer geleisteten Sonderzahlung passiert, steht allerdings nicht in den AGB. Schon erstaunlich, daß dieser Fall nicht explizit erwähnt wird, obwohl er doch häufig genug auftreten dürfte.

Ohne Sonderzahlung wird eine GAP typisch zu Beginn des Leasingzeitraums auftreten, wenn der hohe Anfangs-Wertverlust schon da ist, aber noch kaum Zahlungen geleistet wurden.
Ich habe aber gerade bei BMW den Eindruck, daß der Restwert im Vertrag (auch bei Kilometer-Leasing) unrealistisch hoch angesetzt ist, um die Raten zu senken. Also eine etwas versteckte Subvention für den Absatz.
Den Leasingnehmer muß es im Normalfall nicht kümmern, ob das Fahrzeug bei Vertragsende tatsächlich diesen Restwert hat oder nicht. Außer wiederum im Fall von Totalschaden oder Diebstahl - denn dann kann trotz einer anfänglichen hohen Sonderzahlung eine GAP entstehen, nur diesmal gegen Ende der Vertragsdauer, oder?

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