tieferlegung ca.40mm mit 18 zoll felgen ein Problem?
Hallo Leute,
würde gerne meinen V50 ein wenig tiefer machen.
Gibt es da mit 18 Zoll Felgen Probleme?
Finde das Auto schrecklich hoch, gerade hinten!!
Habt ihr mit verschiedenen Herstellern Erfahrungen gemacht?
Würde gerne so 40- 50mm tieferlegen.
Gruß Marc
Beste Antwort im Thema
das problem beim sepp wird weniger die geringe tieferlegung von 20mm sein sondern das er laut signatur noch 25mm spurplatten pro seite dran hat ! und wenn vieleicht sogar nicht gebördelt ist MUSS es schleifen.sogar mit bördeln und ner ET 40 von den felgen kann das knapp werden....
@marc V50
federn und distanzscheiben müssen eingetragen werden !
Ähnliche Themen
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von brummbrummoderso
eingetragen werden müssen die nicht, liegt ne ABE bei
Nur weil ne ABE bei liegt, heißt das aber nicht, dass es nicht eingetragen werden muss.
In der Regel sind solche ABEs für Verwendung mit Serienrädern.
Macht man andere Räder drauf, wie in deinem Fall die 18 Zoll, wird normal doch eine Eintragung Pflicht. Schau mal in den Auflagen bzw unter dem Punkt KOmbinierbarkeit mit anderen Änderungen nach 😉
Habe es in letzter Zeit auch häufig mit Felgen so erlebt. Außen steht ne KBA Nr drauf und ABE hatte der Halter dabei. Was er nicht gesehen hat (oder der Händler ihm gesagt), dass die ABE für einige Fahrzeuge gilt und man immer noch den konkreten Verwendungsbereich und die Auflagen zu diesem Fahrzeug abchecken muss. Und siehe da, trotz dass es ne ABE war steht bei einigen Fahrzeugen die A01 (der vorschriftsmäßige Zustand ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer.... bescheinigen zu lassen = Änderungsabnahme).
Das wissen viele leider nicht.
Um was wetten wir, dass eure Heico Federn in Verbindung mit nicht-Serienfelgen doch eintragungspflichtig sind? 😁
prinzipiell hast du recht, im Normalfall wird aus der abe dann ein teilegutachten. hier aber ausnahmsweise nicht, da heico (so nehme ich mal an) davon ausgeht dass man auch heico Felgen drauf hat, die werden nämlich mit einer 225/40r18 bereifung angeboten, und da die heico Felgen ebenfalls eine abe (mit aufgeführten tieferlegungsfedern) haben ergänzt sich das gegenseitig- zumnd solange man nichts größeres als 225/40 drauf macht!
also deutsche gründlichkeit die niemand versteht und weiter bringt...
es giebt aber unsinnige eintragungen wo sich niemand stört und trotzdem technisch nicht mal machbar sind-im gegenteil,sogar bestraft werden könnten.da währe...8 sitzplätze...bedeutet das ich 8 sicherheitsgurte haben müßte und die sitze dazu. das geht aber technisch gar nicht.aber der polizist auf der straße könnte mir nen strick draus drehen - eben deutsche gründlichkeit.
wenn mir felgen gefallen und diese ohne einschränkungen der freigängigkeit und sicherheit passen,frag ich bestimmt keinen TÜV. ich brauch mich hier nur in meiner straße umschauen was da alles an den golfs usw. dran ist-ich mach mir da meine eigenen gedanken...
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von wolffi65
wenn mir felgen gefallen und diese ohne einschränkungen der freigängigkeit und sicherheit passen,frag ich bestimmt keinen TÜV.Andreas
du vielleicht nicht den TÜV, aber der TÜV dann dich wenn es drum geht bei der HU die Zulässigkeit nachzuweisen.
Mag sein, dass du meine obige Ausführung deutsche, schwachsinnige Bürokratie findest. Aber so ist nun mal die Rechtslage und als Prüfingenieur habe ich tagtäglich damit zu tun.
Es geht gar nicht um Auge zudrücken oder sowas, man muss bei Änderungen einfach gewisse Dinge beachten.
Und gerade sich gegenseitig beeinflussende Mehrfachänderungen (und da gehören Räder + Fahrwerk nun mal dazu), muss man immer BEIDE Gutachten/ABEs lesen, was die zu der jeweils anderen Änderung sagen.
Und wenn es per 19(3) nicht abzunehmen geht, gibt es immer noch den §21.
Ist alles gar nicht so schwer 😉
nun,ich hab das vielleicht nicht richtig-bzw. etwas unglücklich ausgedrückt. (es bleibt immer noch die sachen wie schicke räder erst nach dem fälligen TÜV zu montieren...)
ich hab immer wieder (sicher schon 4-5 mal) erlebt wie die rennleitung ssich bei kontrollen auf der straße an meinen originalen rädern aufgeilt,weil sie nicht in der zulassung stehen. das COK-papier wollten sie schon einziehen und das typschild an der türsäule ignorieren sie auch ständig-zeigt,das sie null ahnung haben.
aaaber,mein doppelendrohr (ohne ABE) interesiert sie überhaupt nicht. selbst der letzte TÜV hat es ohne zu zucken abgenommen. es sieht original aus,also war es eben von werk aus dran...so denken die.
das zeigt an nur einen auto/beispiel das es willkür ist.
am xsara das gleiche,einen zahn schärfer. die sommerräder (dotz-mugello mit reifen 195/50 R15) sind nach absprache mit dem händler gekauft wurden.mit ABE für den xsara...denkste,die stimmt nicht. nach 4 jahren(also 2xTÜV) wurde plötzlich festgestellt-halt mein lieber,du kriegst kein TÜV darauf...die richtige größe wäre 195/55 R15-wie kommt dann so eine ABE zu stande?
OOOOKK...wieso bekam ich aber 2x vorher von dem gleichen herrn den TÜV???
die bilden sich doch nicht etwa ein das ich deshalb reifen mit 60% weg werfe???
das was ich vertreten kann ,vertrete ich auch. dabei ist alles original,kein fahrwerk verbaut oder große räder ect. alles original...das zeigt das mit mehreren maßen gemessen wird.
Andreas
Da sind die Prüfer/die Prüforganisation aber fein raus. Mag es von ihrer Enstehung herrühren (Dampfkesselprüfung), man weis es nicht.....
Defacto isses aber so, daß der Prüfer (ganz gleich was er prüft, sei es ein Fahrzeug, eine ortsfeste elektrische Anlage, einen Drogie auf Abstinenz oder sogar noch heutzutage auch einen Dampfkessel) niemals bescheinigt "Prüfling einwandfrei", er sagt einfach "ich/wir konnten nach eingehender Prüfung (im vorgegebenen Umfang) nichts feststellen". Damit ist nicht ausgeschlossen, daß der Prüfling schon morgen ein Gebrechen erleidet, die Bremsen versagen, eine Klemmstelle abbrennt, der Junky voll drauf ist und Scheiße baut, der Kessel hochgeht. War halt im Rahmen seiner Prüfung nicht erkennbar oder wurde nicht erkannt, die Haftung bleibt immer beim Betreiber, der dann ja scheinbar die Wartung vernachlässigt haben muß....
Geht der Störfall aber auf einen in der Prüfung festgestellten Mangel zurück, handete der Betreiber (uU grob) fahrlässig.
Kann ich soweit auch nachvollziehen, solange hinreichende Bremswirkung vorhanden ist und der Schaluch gut aussieht, gibts nix zu bemängeln, auch wenn der morgen dann platzt.......
Also da is nix mit Haftung für Gutachten, einen Fehler zweimal übersehen zu haben, macht ihn im Ergebniss nicht wett - man kann zwar den Physiker mitunter überlisten, nie aber die Physik
Naja, ganz so raus sind wir Prüfer da nicht.
Es ist richtig (und steht sogar so im Gesetzestext), dass eine frische HU-Plakette besagt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung vorschriftsmäßig und verkehrssicher war.
Tritt allerdings nach wenigen Tagen ein Fehler auf, wird schon geschaut ob ich den habe sehen müssen. Dein Beispiel mit dem Schlauch der okay aussieht und Bremsiwrkung ist da stimmt insonfern schon, da konnt ich nix erkennen. Aber es gibt auch Sachen, die man u.U. übersieht aber hätte sehen müssen und wo ausgeschlossen ist, dass das innerhalb 1 Tag oder so defekt geht.
Nur: damit wir für übersehenes haften oder gar in Bau gehen, muss man uns schon (grobe) Fahrlässigkeit nachweisen.
@Andreas: mag sein, dass es 2 Jahre übersehen wurde mit der ABE. Kommt vor, auch wenn es das nicht sollte.
Zu der Auspuffblende: wenn es so eine Schraubblende ist würd ich auch nix sagen. Warum? Ganz ehrlich, was geht davon für dich oder andere für eine Gefahr aus? Ändert da eine ABE irgendwas?
Bei Felgen sieht es schon anders aus. Da sollte die Festigkeit bei der Achslast usw nachgewiesen sein, denn es ist deine einzige Verbindugn zur Fahrbahn.
Es gibt auch für uns Prüfer genügend Vorschriften und Richtlinien. Aber wir haben auch unseren Sachverstand und dürfen schon beurteilen, ob und in welchem Maß von etwas eine Gefahr ausgeht. Da zähle ich so ne Auspuffblende nicht dazu, Reifen und Fahrwerk aber sehrwohl und da gehe ich dann auch keine Kompromisse ein.
Dazu kommt noch eine andere Tatsache: eine HU verjahrt nach spätestens 2 Jahren. Manche vielleicht übersehene Mängel können mir schon nach wenigen Monaten keinen Strick mehr drehen, da sie in der Zwischenzeit entstehen konnten.
Änderungsabnahmen jedoch bleiben ein Autoleben lang gültig. Bau ich da Sch***, kann ich dafür noch in 10, 15 oder 20 Jahren belangt werden.
Deswegen: immer Gedanken machen, wie geht davon ne Gefährdung aus, Gutachten lesen, abnehmen oder eben auch nicht.
Im Prinzip ist es nichts dramatisches.
Was die Polizei manchmal macht und der Unsinn dass in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch die kleinste serienmäßige Reifengröße steht, ist eine ganz andere Geschichte...
Ja, der Prüfer hat schon eine Sorgfaltspflicht und muß bestimmte Sachen auch nachweisen (Bremsenprüftstand, Auslese Fehlerspeicher bei OBD2-AU, Meßwerte bei AU "klassisch"😉. Aber die Prüfung ist eine zerstörungsfreie (abgesehen von der klassischen Diesel-AU), da können auch optisch einwandfreie und bei dieser Baureihe unauffällige, tragende Teile völlig marode sein und trotzdem ist alles "plaketti" und den Prüfer trifft idR dann auch keine Schuld.
Nebenbei find ich die "neuen" Zula 1&2 auch völlig daneben, wo "aus Platzgründen" wichtige Informationen einfach nicht vermerkt werden, obwohl sich das Format nicht geändert hat.
Der Freiraum für die ehemals vorhandenen "Bemerkungen" ist weiterhin vorhanden, aber idR völlig leer......
Ein Dank nach Brüssel (was schreiben andere Europäer da hin? Telefonnummern??)!
Wenn wirklich viele "Sondereintragungen" zu machen sind, dann reicht ob der dann an den Tag gelegten Ausführlichkeit der Platz ohnehin nicht aus, meine "Sonderräder" nehmen den halben Raum ein (die Eintragung verweist langatmig auf das Gutachten, was ich zusätzllich mitführen muß - hätte ich die Eintragung nicht übernehmen lassen und würde einfach so das Schriftstück mitführen, wäre auch alles in Butter).
Ich verstehe, daß ich nur geeignete Räder (um beim Beispiel zu bleiben) montieren darf, ich verstehe, daß dies begutachtet und dann dokumentiert werden muß.
Ich verstehe nicht, daß vom Hersteller ab Werk verbaute Räder nicht in den Papieren auftauchen und somit evtl ein 100% serienmäßiges Fahrzeug beanstandet werden kann, weil der freundliche Polizist nicht bei allen Fahrzeugen genau im Bilde ist (wie auch, der gute ist eben kein Sachverständiger, sonst stünde was anderes auf seiner Jacke - und im Ernst: Das ist - zurecht - auch nicht sein Job! Sein Job beinhaltet aber, Rechtmäßigkeit nachzuvollziehen und das wirkungsvollste Werkzeug ist ihm genommen worden (aus Platzgründen, vermutlich weils so unordentlich aussah und soviel Text will doch auch niemand...))
Was die Polizei betrifft gebe ich dir vollkommen Recht. Woher sollen die das wissen?
Theoretisch hat jeder Halter zu seinem Fahrzeug (vorausgesetzt es ist eines mit EG-Typgenehmigung) das CoC Papier, das könnte man mitführen und bei der Kontrolle vorzeigen, denn darin stehn die Reifengrößen ja noch. Einfacher wäre natürlich es stünde nachwievor in der ZB1.
Hatte auch schon den Fall, dass ein Kunde mit Mängelkarte zu mir kam, wo in einer Polizeikontrolle seine Rückleuchten als nicht bauartgenehmigt beanstandet wurden. (Die Polizisten haben das E-Zeichen nicht gefunden).
Für mich genügte ein Blick und siehe da, stand doch alles drauf!?! Aber das nur am Rand, ist ja Off-Topic 😉
Was uns Prüfer angeht, ist das mit der ZB1 kein Grund. Wir haben ein wunderbares System wo wir anhand der Schlüsselnummern uns alles anzeigen lassen können, was Serie ist.
Also ein Prüfer der wegen Serienrädern ans Bein pinkelt sollte mal ne Fortbildung bezüglich seiner zur Verfügung stehenden EDV-Systeme besuchen 😁
...ich schrieb aber schon,das man mir das CoC-papier auf der straße abnehmen wollte. zitat der polizei - das dürfen nur autohändler besitzen- zitat ende... SIE HÖREN VON UNS , seit 1 jahr warte ich drauf.
als nächstes,die schwarze plakette am türrahmen unterm türschloß-das ist die plakette wo der auslieferungszustand drauf steht. als erstes stehen die räder-bei mir klar und deutlich 235/45 R17.
besagt also das er originale felgen mit 235 reifen drauf hat -zitat des kontrollierenden polizisten - das kann jeder dahin kleben - ich zu ihm - gehen sie nach polen kontrollieren,da können sie solche anschuldigungen machen -
wir sind deutsche staatsbürger und müssen uns wie ausländer behandeln lassen,weil wir so DUMM sind und diese regierung gewählt haben...
sorry,gehört hier nicht hin,hier gehts um räder und eintragungen. aber,das zeigt wie weittragend eine regierung einfluß auf ein auto und dessen besitzer nehmen kann.
aber mal zum thema.mir ist aufgefallen das der TE unbedingt die 40iger platten drauf machen will....das kommt doch immer noch auf die einpreßtiefe an (ich weiß immer noch nicht das verhältnis zu gringere tiefe= weiter raus? oder wars anders rum? egal)
was passiert wenn ich auf meine originalen rad/reifen nun 20 mm platten pro achse mache...es giebt doch eine 2% regelung. muß das eingetragen werden? GTC-Sport , das ist doch deine linie als prüfer ?
Andreas
Hallo Andreas,
einen Satz noch zu der Polizei: das CoC Papier gehört zum Fahrzeug und damit nicht dem Händler, sondern dem Halter. --> unfähige Polizisten in deinem Fall!
jetzt zu den Spurplatten:
du kannst selbstverständlich auf deine Serienfelgen 20mm Platten machen (meinst du also 10mm pro Rad oder 20mm pro Rad?).
Eingetragen werden muss es, sofern ein Teilegutachten beliegt, haben die eine ABE und eine eingeprägte KBA-Nr, sind sie nicht eintragungspflichtig. Die 2% sind kein Freifahrtschein dass keine Eintragung nötig wäre.
Mit dieser 2%-Regel hat es folgendes auf sich: Eintragungsfähig sind nur Spurplatten (oder auch andere Felgen mit geänderter ET) durch die sich die Spurweite nur innerhalb 2% der Serienspurweite ändert. Das hat fahrdynamische Gründe.
Durch Spurplatten änderst du deinen Lenkrollhalbmesser, das ist der Abstand vom Durchstoßpunkt der Lenkdrehachse (vereinfacht die Verlängerung des Federbeins, auch wenn das nicht immer automatisch 100% die Lenkdrehachse bildet) in der Farbahn zur Senkrechten der Radmittelebene. (Hoffe man versteht das ohne Skizze^^).
Dieser Lenkrollhalbmesser ist u.a. für den Geradeauslauf, die selbsttätige Rückstellung der Lenkung und in gewissem Maß auch für die aufzubringenden Lenkkräfte verantwortlich.
Ändert man dieses Maß zu sehr, also Spurverbreiterung >2%, ist die Fahrstabilität nicht zwingend gegeben und auch für die Lenkkräfte gibt es gesetzliche Grenzwerte, die ggf. überschritten werden.
Daher diese Aussage im VDTÜV Merkblatt.
Ich weiß jetzt nicht, ob wenn du 20mm pro Rad drauf machen willst, sich das noch innerhalb der 2% bewegt. Wenn nein würd ich lieber auf 15er Platten gehen.
Du musst auch beachten, dass noch ausreichend Radabdeckung gegeben ist. Bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen muss das Rad, wenn du bei der Radmitte senkrecht hochgehst, nach vorn 30° und nach hinten 50° komplett angedeckt sein (nicht nur wie nach altem deutschen Recht die Lauffläche!).
LG Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von wolffi65
nun,ich hab das vielleicht nicht richtig-bzw. etwas unglücklich ausgedrückt. (es bleibt immer noch die sachen wie schicke räder erst nach dem fälligen TÜV zu montieren...)
ich hab immer wieder (sicher schon 4-5 mal) erlebt wie die rennleitung ssich bei kontrollen auf der straße an meinen originalen rädern aufgeilt,weil sie nicht in der zulassung stehen. das COK-papier wollten sie schon einziehen und das typschild an der türsäule ignorieren sie auch ständig-zeigt,das sie null ahnung haben.
aaaber,mein doppelendrohr (ohne ABE) interesiert sie überhaupt nicht. selbst der letzte TÜV hat es ohne zu zucken abgenommen. es sieht original aus,also war es eben von werk aus dran...so denken die.
das zeigt an nur einen auto/beispiel das es willkür ist.
am xsara das gleiche,einen zahn schärfer. die sommerräder (dotz-mugello mit reifen 195/50 R15) sind nach absprache mit dem händler gekauft wurden.mit ABE für den xsara...denkste,die stimmt nicht. nach 4 jahren(also 2xTÜV) wurde plötzlich festgestellt-halt mein lieber,du kriegst kein TÜV darauf...die richtige größe wäre 195/55 R15-wie kommt dann so eine ABE zu stande?
OOOOKK...wieso bekam ich aber 2x vorher von dem gleichen herrn den TÜV???
die bilden sich doch nicht etwa ein das ich deshalb reifen mit 60% weg werfe???das was ich vertreten kann ,vertrete ich auch. dabei ist alles original,kein fahrwerk verbaut oder große räder ect. alles original...das zeigt das mit mehreren maßen gemessen wird.
Andreas
Hallo Wolffi!
Ich habe bei un serem C70 die Originalfelgen für die WR genommen, die SR zieren jetzt Zubehörfelgen. ABE vorhanden, siehe Anhang.
Eintragung nicht der Rede wert, kostete mit Vorführung, Eintrag in Typenschein und Zulassungsschein 35,- Euro hier in Wien.
Da kriegst nicht mal eine Stange Zigaretten drum, aber man schläft ruhig 🙂
LG charles164