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Threadsuche zum Thema mitführen von Diesel

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 20:59

Hy Folks,

trotz längerem Suchen habe ich den Thread in dem es darum ging wieviel man an Diesel mitnehmen kann ohne Gefahrgutschein nicht wieder gefunden. Ich weiß noch, daß die Kernaussage war, daß ich bis 1000 Liter Diesel in geeigneten Gefäßen mitführen darf, wenn ich sie a) nicht gewerblich durch die Gegend fahre und b) der mitgeführte Sprit sich in zulässigen Behältnissen (sprich: zB. der bekannte 20L Stahlkanister) befindet. Stichwort bis 1000 Punkte ohne ADR. Aber bei meiner Suche mit Google habe ich diesen Thread hier im MT nicht wieder gefunden und hoffe, daß mir jemand von euch weiterhelfen kann - wäre echt klasse!

Ich kann leider auch nicht mehr sagen in welchem Bereich ich es gelesen hatte, denke aber, daß ich im Sicherheitsforum am ehesten jemanden finde, der mir weiterhelfen kann.

Danke euch schon mal im voraus und wünsche allen schon jetzt einen guten Rutsch ( aber nehmt es bitte nicht wörtlich :) )

Koyota

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13 Antworten

Öhem... ja wenn ich wüsste, was Du eigentlich wissen willst....?

Aber ich denke mal, dass dir das auch hilft: ;)

http://komnet.nrw.de/.../details_dr.xp?...

Für die Regelerotiker *fg*: GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR

Oder um was gehts genau?

am 30. Dezember 2006 um 11:50

Soweit ich wß, darf man in D Kraftstoffe grundsätzlich nur bis 20 in Gefäßen mit entsprechenden UN-Nummern transportieren. Da ist es egal, ob du harmlosen Diesel transportierst oder feuergefährliches Benzin.

Im Ausland darfst du zT nur 10 Liter oder gar nichts zusätzlich transportieren.

Es gibt aber die Möglichkeit, sich einen vollwertigen Tank nach zu rüsten.

Das hat ein Kollege mal mit seinem Geländewagen mal gemacht um fernab der Straßen weit genug zu kommen.

am 30. Dezember 2006 um 11:53

Vom ADAC kopiert.

Zitat:

Vorschriften in Deutschland

Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen will, muss in Deutschland folgendes beachten:

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen.

Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.

Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !

Zitat:

Zollrechtliche Fragen

Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in bzw. der Ausreise aus Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, verzollt werden.

Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.

Nix für ungut, Patti, aber mehr und genauer als in der genannten GGVSE und der ADR gehts nicht. Und die gilt, sonst nix ;)

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Nix für ungut, Patti, aber mehr und genauer als in der genannten GGVSE und der ADR gehts nicht. Und die gilt, sonst nix ;)

sollten wir dann nicht lieber "privat" und "gewerblich" trennen?

In dem Link ist ausdrücklich von "Privatmann" die Rede. Und in den meisten Punkten unterscheidet die ADR und GGVSE nicht dazwischen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

In dem Link ist ausdrücklich von "Privatmann" die Rede. Und in den meisten Punkten unterscheidet die ADR und GGVSE nicht dazwischen.

Gruß Meik

sorry!

mein fehler....meine ständigen touren nach luxemburg in der letzten zeit hamn mich da etwas verwirrt.....bzgl. der spritmenge :D

Themenstarteram 1. Januar 2007 um 21:16

Hy Folks,

der Link vom Tec-Doc hilft mir schon mal eine Ecke weiter, Hoffe, daß die Jungs in silber-weiß es nicht besser wissen von wegen der Unterbringung in 20L-Kanistern... Hatte letzte Woche die Freude als ich Diesel für unseren Schlepper geholt habe, daß mich einer an der Tankstelle angezählz hat, ich dürfe da keine 140l in solchen Kannistern mitnehmen, da dies ein Gefahrguttransport wäre. Nun hatte ich den Thread hier im MT im Kopf und sagte dem guten Mann, daß ich dies sehr wohl dürfe, da unter 1000L und in zulässigen Gefäßen. Daraufhin war er der Meinung, daß er sich da schlau machen wollte. Daraufhin hatte ich eigentlich von dem Thread asugehend mich weiter informieren wollen. Aber ich denke, ich komme da jetzt schon mal weiter. Danke an alle für die Infos und Gedanken und ein gutes Jahr 2007.

Koyota

Mach es ganz einfach:

Druck dir die Seite aus dem Link aus. Das ist (wie man sehen kann) von BG und Hinz und Kunz ganz offiziell und die Auslegung so kaum noch angreifbar.

Hier findest Du die GGVSE in amtlicher Fassung:

http://www.bmvbs.de/.../GGVSE-Fassung-03.01.2005.pdf

und hier den passenden ADR Abschnitt:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_958529/ADR-2005-Teil-1.pdf

Da es ja heute nicht mehr so einfach ist, einen Gesetzestext richtig auszulegen, ist das BG Auslegungsblatt aus dem ersten Link "der Schlüssel" in Kombination mit den zwei amtlichen Blättern ;)

Ist schon erstaunlich wie viel Aufwand die Leute so betreiben um Billigdiesel zu verbrauchen.

Die spannende Frage aus meiner Sicht ist ja:

Willst Du das Zeug bis zum Verbrauch permanent durch durch Gegend chauffieren?

1.000 Liter Diesel wiegen ja gute 900 kg, hinzu kommt das Gewicht der Kanister.

Kommt das Zeug zu Hause in die Garage und was sagt die Gebäudeversicherung zu dieser Form der Gefahrgutlagerung?

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 9:56

Hy Madcruser,

das Zeug wird weder noch durch die Gegend geschüsselt, noch ist es für die Gebäudeversicherung relevant, da es sich bereits komplett im Tank der Fahrzeuge befindet, für die es bestimmt war (so ein 130l Tank faßt schon was und im Auto ist für 10 L auch immer mal wieder schnell Platz). Es ging mir auch nicht darum 1000L gesamt durch die Gegend zu fahren, dafür wäre a) der Aufwand an Treibstoff zu hoch (sprich: keine Einsparung unter dem Strich) und b) eine entsprechende Hoftankstelle sicher die optimalere Wahl, und bei Abnahme von 1000L oder gar mehr auf einen Sitz hat man auch nicht ganz den Preis von der Standardzapfsäule. Wenn aber unser Schlepper auch nicht soviel Durchsatz hat, daß sich dieser Aufwand lohnt, so lohnt sich eine Fahrt zur Tanke und einmal volltanken auf die Art schon. Ein Auto braucht nunmal doch erheblich weniger Sprit als ein Traktor und schneller ist es auch.

Ich hoffe, ich konnte Dir die Spannung aus der Frage nehmen ;-)

PS: 1000 L in 20 L-Kanistern wären 50 Kanister - da bräuchte man wahrscheinlich schon eine Garage für sich allein um die Dinger unter zu bringen und bis sich allein der Kaufpreis einer solchen Zahl an Kannistern amortisiert hat fahren wir wahrscheinlich eh alle mit Strom oder Alkohol und Rapsöl.

Grüße

Koyota

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 10:14

Hallo tec-doc,

 

danke nochmals für die weiteren Infos, werde mir das ganze in Ruhe durcharbeiten und mal schauen was bei dem Ganzen rauskommt. Aber dank der Infos von Dir habe ich auf jeden Fall was um mit zu arbeiten.

Grüße

Koyota

Ich habe meine Limo an Sylvester auch vollgetankt.

Macht 64 Liter Benzin und 95 Liter LPG in den beiden Tanks und reicht deutlich bis hinter Rom. ;)

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