Tempolimits-sind wir da bereits überreguliert!
Seitens einem Teil der Politik wird ja seit langem ein Tempolimit von 130km/h aus vielfachen Gründen gefordert.
Ich bin heute von Nürnberg an die Landesgrenze nach Salzburg gefahren und habe insgesamt 36 manuelle oder elektronisch geregelte Tempolimits mit 120 km/h und weniger gezählt. Auf der gesamten Fahrstrecke waren etwa 75% auf dieses Tempo oder weniger reguliert. Gründe hierzu, es nieselt, Fahrbahn trocken, Regenzeichen und 100km/h, ein Parkplatz wird errichtet, kein Baustellenverkehr zur Autobahn, 80km/h reguliert, Anzeige 80km/h bei München wegen dichten Verkehr, obwohl alle 4! Fahrbahnen ruhig laufen, Baustelle kommt in 8km, jetzt bereits 60km/h bis zur Baustelle in 8km Entfernung!
Mein Schnitt lag auf diesen 300km bei 111,1 km/h, obwohl ich auf den freien Abschnitten sehr ambitioniert unterwegs war, also ist ein Tempolimit von 130km/h ja völlig irrelevant, da dies heute nicht mehr ansatzweise erzielt werden kann. Ich weiß, dass hier unsere Umweltschützer auch noch die letzten 5km regulieren möchten.
Wie erlebt ihr diesen Regulierungswahn auf unseren Autobahnen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harald335i schrieb am 8. September 2015 um 00:03:49 Uhr:
… Anzeige 80km/h bei München wegen dichten Verkehr, obwohl alle 4! Fahrbahnen ruhig laufen, Baustelle kommt in 8km, jetzt bereits 60km/h bis zur Baustelle in 8km Entfernung! …
Genau diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ja der Grund, warum es trotz dichtem Verkehr flüssig läuft! Wenn es bei dichtem Verkehr kein Beschränkung gibt, führt das ruckzuck zum Stau. Auch das frühzeitige Herausnehmen der Geschwindigkeit vor Baustellen führt zu flüssigem Verkehr, weil sonst jeder erst kurz vor der Baustelle abbremst und dadurch der Stau entsteht. Dass das Otto Normalautofahrer nicht begreifen will oder kann, ist eines der größten Probleme im Straßenverkehr.
110 Antworten
Danke,
trotz deiner Argumente halte ich die Richtgeschwindigkeit weiterhin für ein Erfolgsmodell.
Der Sinn ist ja gerade nicht das ungestrafte Vollgasfahren, sondern ein möglichst gleichmäßiges Vorankommen zu sichern. Das heist, bei entsprechenden Bedingungen, sollte jeder versuchen sich an den 130 zu orientieren und möglichst wenig davon abzuweichen. Diese 130 richten sich somit in ihrer eigentlichen Fassung an Schleicher wie auch an Raser gleichermaßen.
Wobei mittlerweile ja im Prinzip Raserei, also das deutliche übertreten schon Ahndungswürdig ist, zwar nur wenn was passiert, aber es ist die Tendenz zu erkennen:
Zitat:
§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeit
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen .......
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
Was also noch fehlt wäre dieser Zusatz:
Zitat:
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen .......
nicht langsamer als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
Wie
hierzu lesen wird ja derzeit erst gestraft, wenn was passiert.
Warum also nicht die Buse ändern? Z.Bsp. könnte man die berüchtigten 20km/h Abweichung straffrei stellen, nach Unten wie nach Oben. Grössere Abweichungen könnten dann aber streng nach Bußgeldkatalog geahndet werden, jedoch immer nur in Verbindung mit einer Gefährdung, dann aber mit voller Geldbuße.
Die Beweisführung wäre ja auch kein Problem. Provida und Filmen von Brücken sind ja Heute schon gängige Praxis.
Um mal einen typischen Fall zu nennen:
Rechts ein LKW, der Nachfolgende Fahrer A möchte überholen, Blinkt und zieht mit 100km/h raus. Auf der Überholspur befindet sich aber Fahrzeug B mit:
-130km/h und muss unnötig abbremsen um nicht aufzufahren = Fahrer A 80 €/1Punkt/1 Monat Fahrverbot
-160km/h, muss abbremsen, fährt nicht dicht auf = Fahrer A 80 €/1Punkt/1 Monat Fahrverbot
-160km/h, muss abbremsen, fährt 3/10 des halben Tachowertes dicht auf = Fahrer A 80 €/1Punkt/1 Monat Fahrverbot / Fahrer B 240€/2Punkt/1 Monat Fahrverbot
Im Umkehrschluss, bei freier Bahn und ohne Gefährdung können Beide völlig Straffrei ihre Geschwindigkeit frei wählen.
Das kannste knicken!
Zitat:
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bzw. Autostrassen gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, soweit eine solche nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet ist. Zwar dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen/Autostrassen nur von Kraftfahrzeugen bzw. Motorfahrzeugen benutzt werden, in Deutschland solche, welche die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene) "mehr als 60 km/h" nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO erfüllen, eine Vorgabe, wie schnell tatsächlich zu fahren sei, ist damit jedoch nicht verbunden.
Seien wir mal froh, dass das so ist.
Zitat:
eine Vorgabe, wie schnell tatsächlich zu fahren sei, ist damit jedoch nicht verbunden
Nun, das ergibt sich bei Richtgeschwindigkeit doch hieraus:
Zitat:
3.4.3
Behinderung ist die unzulässige und mehr als verkehrsübliche Beeinträchtigung der Verkehrsteilnahme eines anderen, der sich ordnungsgemäß verhält.
Die Behinderung oder Belästigung muss vermeidbar sein. Das ist der Fall, wenn dem Verkehrsteilnehmer ein anderesVerhalten zugemutet werden kann.
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Nach der Richtgeschwindikeit kann ich mich richten.
Wenn ich auf unbeschränkter AB von Füssen bis Flensburg rechts mit 100 fahre was dann?
Ich komm später an wie andere.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:47:24 Uhr:
Ich komm später an wie andere.
Und sparst eine gewaltige Menge Sprit, die den Zeitverlust locker wieder wegmacht, mit etwas Glück musst du nichtmal tanken und sparst somit auch immerhin 10 min.
Wobei 130 da evtl. die optimalere Geschwindigkeit wäre, bei absolut freier Bahn 😉