Tausch Windschutzscheibe aufgrund Kratzern über VK möglich? VW Leasing

Hallo,

bei der Leasingrückgabe wurden zwei Kratzer auf der Windschutzscheibe festgestellt.

Auf Nachfrage bei der VW Leasing/Versicherung kann der Austausch der Scheibe durch die TK nicht übernommen werden, da es sich nicht um einen Riss oder Steinschlag handelt.

Müsste die VK nicht den Austausch übernehmen?

Vielen Dank und Gruß

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Nanana.... ist das hier Anstiftung zum Betrug?

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Und die Beiträge in der TK 😉

Nee - Nothammer geht gar nicht.

Ein Automatikkörner ergibt einen Stern, eine gehärtete Stahlkugel mit Bohrung und Gummiband ein sogenanntes Kuhauge, das ist der häufigste Steinschlagschaden.

Ich habe etwa 3 Scheiben verbraucht, um die Kniffe zu lernen, auf einer Scheibe gibt es Platz für etwa 50 - 60 Versuche. Die Chance, einen Steinschlag auf Anhieb zu simulieren, halte ich für sehr gering. Sonst hätte ich keine Details genannt.

Den von tomold genannten Automatik- oder Federkörner gibt's in recht kleiner Ausführung - entweder stiftähnlich oder als Schlüsselanhänger kombiniert mit einem Gurtschneider. Macht Spaß, damit Scheiben zu entglasen - aber da ich ja ein anständiger Mensch bin, mach ich das natürlich nur bei der Feuerwehr in Übungen und selten in Einsätzen.

Wobei eine Windschutzscheibe ein verdammt zähes Biest ist - da kann man mit der Glassäge schon ganz schön ins Schwitzen kommen. Da merkt man dann erst mal, wie stabil die Scheiben sind und wie viel Kraft so ein Steinschlag allein für einen Riss oder einen Stern nötig sind. Am imposantesten war die Scheibe eines neuen Opel Astra, den wir in Rüsselsheim "sezieren" durften, als die einen Schlag mit der Feuerwehraxt (mit dem Dorn) einfach mal abgeschüttelt hat.

Ist halt der Vor- oder auch Nachteil, dass die Frontscheiben heute tragende Teile und geklebt sind.

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Puh, da hab ich ja Glück. Ich fahre selten 140 km/h mit dem Smart. Auch mit unseren anderen Fahrzeugen fahre ich selten 140 km/h.

Ja, 140 ist ja schon kurz vor wahnwitzige Geschwindigkeit

Was will die Leasinggesellschaft denn in Abzug bringen?

Einen kompletten Ersatz kann sie eigentlich nicht verlangen, dann könnte man bei
Gebrauchsspuren am Lack auch verlangen, das ganz Auto oder Bereiche neu zu lackieren
oder diese Kostennote zu verrechnen.

Gebrauchsspuren sind Gebrauchsspuren.
Wenn es gravierender ist im Sinne von Steinschlag, dann müsste eine der beiden Vers. TK oder VK
doch zahlen.
Ansonsten müssen dies aber verdammt dumme gravierende und wirklich deutlich vermeidbare
Schrammen sein!
Vielleicht spielt auch hier eine Rolle, dass die Vers. und der Leasinggeber zu einem Konzern
gehört. Vielleicht ist das ein Beispiel, dass man dies nicht machen sollte, Vers. und Leasingvertrag
aus quasi einer Hand.

Teilkasko ist ja raus, die Werkstatt hat den Schaden dokumentiert. Bei Kratzer durch Wischerblätter oder Eiskratzer ist Vollkasko auch raus. Jetzt bleibt noch die Möglichkeit auf normale Gebrauchsspuren. Ist klar, das die Leasingfirma eine neue Scheibe haben möchte, aber hat diese bei leichten Kratzern auch ein Recht drauf?

Zitat:

@Spurverbreiterung49717 schrieb am 14. September 2018 um 16:05:00 Uhr:


Hallo,

bei der Leasingrückgabe wurden zwei Kratzer auf der Windschutzscheibe festgestellt.

Auf Nachfrage bei der VW Leasing/Versicherung kann der Austausch der Scheibe durch die TK nicht übernommen werden, da es sich nicht um einen Riss oder Steinschlag handelt.

Müsste die VK nicht den Austausch übernehmen?

Vielen Dank und Gruß

Das ist genau das, was mir nicht gefällt! Kratzer kommen mit der Zeit trotzdem. Z.b. man least einen Fahrzeug für 4 Jahre und dann kommt sowas. Es ist nicht vermeidbar. Kratzer kommen....ich verstehe das nicht warum man daraus eine Welle macht.
Da sind es meine Sorgen, wo ich unötig Geld verbrenne.

Grundsätzlich gilt: Bei der Rückgabe muss das Leasingfahrzeug nicht aussehen wie ein Neuwagen. Schließlich handelt es sich bei einem Auto um einen Gebrauchsgegenstand. Leichte Gebrauchsspuren und Verschleißmängel sind daher normal und müssen vom Leasingnehmer nicht übernommen werden. Nach § 538 BGB haften Sie als Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung des Autos. Das sind Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Bedeutet: kleinere Dellen oder Kratzer sind laut aktueller Rechtssprechung okay.

Und dafür kramst du einen 5 Jahre alten Beitrag raus?

Ja, ist aktuell

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