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Suche Motorversicherung nach Gasumrüstung

Themenstarteram 9. März 2008 um 8:32

Hi!

Ich hoffe, dass ich hier eine paar Infos bezüglich Versicherungsangebote bzw. Anbieter erhalte, welche einen etwaigen Motorschaden abdecken. Vetragslaufzeit sollte 2 Jahre betragen. Mein Fahrzeug (Nissan 1,8 P12) ist von 2003 und hat derzeit 58000 Km runter. Diese Zusatzversicherung sollte ohne wenn und aber einen Motorschaden unabhängig des Einbaus einer GAS-Anlage abwickeln. Eine Garantieversicherung, welche die Bedingungen eines Nachweises erfordern, wodurch der Schaden, also durch Gasanlage, Material etc.., entstanden ist, suche ich eigentlich nicht, weil ich dann eh im Schadensfall nur mit Problemen rechnen dürfte. Habe nämlich keine Lust erst beweisen zu müssen, wodurch der Schaden nun tatsächlich genau entstanden ist.

Wäre für Anregungen echt dankbar!

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16 Antworten

Ich kenne das nur von VW/Audi:

Hier kann man grundsätzlich eine Gebrauchtwagenversicherung abschließen wenn man in der Werkstatt, die die Versicherung verkauft ein DEKRA-Siegel machen läßt.

Ich habe mich vorab mal bei einem VW-Händler informiert, der meinte das müßte auch mit Gasumbau gehen. Da ich es noch nicht gemacht habe weiß ich allerdings nicht ob sich das dann im Ernstfall auch als wahr erweisen würde.

Ich bin von den Versicherungen ein bißchen weg, weil die eben mit zunehmendem Fahrzeugalter - zumindest bei VW/Audi - den Jahresbeitrag deutlich anziehen. Irgendwann verzichtet man dann daher auf die Verlängerung und genau dann passiert was.

Themenstarteram 9. März 2008 um 9:14

Na mein Grundgedanke war, dass ich mein Fahrzeug (Motor) einfach für 2 Jahre ab Gasumbau versichere und dann kurz vor Ablauf der Versicherung mein Fahrzeug auf irgendwelche Mängel am Motor durch den GAS-Betrieb checken lasse. Sollte sich dann ein einschleichender Schaden am Motor feststellen, wollte ich diesen sodann einfach auf Versicherungskosten vor dem Totalschaden des Motors reparieren lassen.

Da wird es aber schon schwierig fürchte ich:

Ich habe im Zusammenhang mit meinem Umbaus das Kleingedruckte aller möglichen Versicherungsverträge durchgelesen:

Das Problem ist ja, dass ein Motorschaden erst die Folge von zu hohem Verschleiß ist. So lange aber der Motor noch läuft wird dir keine Garantieversicherung für einen erhöhten Verschleiß bezahlen, die zahlen erst bei einem richtigen Crash.

am 9. März 2008 um 9:43

Auf Verdacht bezahlt keine Versicherung.

Auch bei einem Schaden wird sich wohl jede Versicherung irgendwie der Verantwortung entziehen wollen und die genauen Umstände des Schadens begutachten.

Wie ist der Schaden entstanden und was hat dazu geführt.

Da hat man als Versicherungsnehmer meistens die schlechteren Karten.

Themenstarteram 9. März 2008 um 9:49

Hast du solches Kleingedruckte mal irgendwo zur Hand? Habe bis jetzt immer nur gehört, dass die Versicherung für Motorschäden haftet. Ein zu hoher frühzeitiger Verschleiß von Ventilsitzen ist bereits in meinen Augen schon ein Motorschaden. Folglich muss nach meiner Auffassung sodann auch die Versicherung bereits schon zahlen. Ob der Motor dann noch zuckt oder nicht, dürfte doch egal sein. Für jede Werkstatt der Welt sind abgenutzte Ventilsitze oder der Gleichen doch auch zugleich auch immer Motorschäden. Motorschäden sind nuneinmal immer auch individuell. Mal schlimm und mal eben nicht so schlimm. In einem Vertrag zur Motorversicherung habe ich auch mal gelesen, dass da die Laufleistung ja auch logischerweise berücksichtig wird, sodass man dann einen Motor mit über 200.000 km beispielsweise auch garnicht erst mehr versichern kann.

Themenstarteram 9. März 2008 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Auf Verdacht bezahlt keine Versicherung.

Auch bei einem Schaden wird sich wohl jede Versicherung irgendwie der Verantwortung entziehen wollen und die genauen Umstände des Schadens begutachten.

Wie ist der Schaden entstanden und was hat dazu geführt.

Da hat man als Versicherungsnehmer meistens die schlechteren Karten.

Ne ein Verdacht wäre es ja nicht, wenn die Fachwerkstatt einen Schaden feststellt. Das sich eine Versicherung gerne sträubt, ist im allgemeinen ja auch bekannt, wenn gleich ich auch schon einmal bei einer Hausratversicherung vom Gegenteil positiv überzeugt werden konnte.

Das man als Versicherungsnehmer immer die schlechtenren Karten hat finde ich auch echt zum kotzen. Kunde ist König und solche Sprüche kann ich insbesondere in diesem Staat nun wirklich nicht mehr hören. Frage mich auch warum der zahlende Kunde immer alles Beweisen muss und die Versicherung nur aufgrund von Behauptungen und Unterstellungen Leistungen verweigern kann? Das das so ist liegt wohl auch sicher daran, dass die lieben Gestzgeber nicht selten finanziell in den Gesellschaften verstrickt sind. Aber sei es drumm ich will lieber eine Versicherung, damit ich im Fall der Fälle, dann auch wenigstens eine Adresse zum verklagen habe! Habe ja nicht umsonst auch eine Rechtsschutz! ***gggg***

Zitat:

Original geschrieben von harryGAS

Hast du solches Kleingedruckte mal irgendwo zur Hand?

Nur auf Papier.

Ich zitiere mal aus der CC, die ich beim Gebrauchtwagenkauf meines T5 mitbekommen habe: "... eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in §2 Ziff.1 genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfaßt. ... Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils."

Also: So lange kein unmittelbarer Verlust der Funktionsfähigkeit innerhalb der Laufzeit eintritt gibt es keinen Anspruch.

Bei Prins-Anlagen, die z.B. über Gunnar Adam Services GmbH

vertrieben werden, wird künftig eine "Basisversicherung"

-Ventile, V-sitze, V-Trieb und Zylinderkopfdichtung

enthalten sein.

Gegen Aufpreis kommen

-Motor, Kraftstoffanlage und Abgasanlage

hinzu.

Gültig ab 15.10.2007, für Prins-VSI

 

Diese Info stammt von einer Broschüre, die ich gestern bei einer

Gasveranstaltung in Wipperfürth mitgenommen habe.

 

 

Themenstarteram 9. März 2008 um 14:09

Will ja auch eine Prins einbauen lassen. Werde mal Montag dann gleich mal G.A.S zwecks der Versicherung anrufen.

Themenstarteram 10. März 2008 um 13:46

So habe heute angerufen und hatte Herrn Gunner Adam höchst persönlich am Telefon. Haben uns zirka 1 Stunde über alles mögliche unterhalten. Ist übrigens ein sehr netter Mensch!

So nun zum Thema:

Es stimmt tatsächlich, dass G.A.S mit der europ-assistance in Kontakt getreten ist, um eine günstigere Basisversicherung zu den Prinsanlagen anbieten zu können. Herr Adam möchte mit der Basisversicherung, nur die Motorteile absichern lassen, welche etwaig durch GAS-Betrieb in mitleidenschaft gezogen werden könnten. Zwar bieten viele GAS-Umrüster schon die Versicherung der europ-assistance an, allerdings ist diese teurer als die Basisversicherung von Gunnar Adam wohl sein wird. Wer will kann natürlich auch weitere Teile am Fahrzeug gegen einen Aufpreis mit versichern lassen. Wer allerdings "nur" Angst um die Ventilsachen oder Zylinder-Sachen des Motors hat, braucht sodann nicht gleich das bisherige Komplettpaket mit allem drum und darn versichern zu lassen.

Hier der Versicherungsanbieter mit welchem der Direkt-Importeur Gunner Adam in Kontakt steht

http://www.europ-assistance.de/.../Automotive.php#Ansprechpartner

Nach dem ich nun auch noch einmal die europ-assistance anrief, wird allerdings dieses Versicherungsprodukt auch noch ein paar Monate auf sich warten lassen.

Grundsätzlich mußt du bei den Versicherungen immer aufpassen, dass du nicht in erster Linie ein Kundenbindungssystem kaufst. Denn genau damit machen die Versicherer Werbung gegenüber den Umrüstern.

Das sieht dann so aus, dass die Versicherung nur dann gültig ist, wenn du pünktlich auch alle Inspektionen der Gasanlage bei dem Umrüster machst, der dir die Anlage und die Versicherung verkauft hat - und zwar nicht nur zu den Preisen die er eben nun mal verlangt sondern auch in den Intervallen die er vorschreibt. Da hat man schon manch haarsträubendes gelesen.

Auf der anderen Seite gibt es dann im Kleingedruckten wiederum so viele Einschränkungen oder Leistungsausschlüsse, dass das Ganze ggf. kaum einen Wert hat.

Themenstarteram 11. März 2008 um 6:12

Ja GalileoT5, dass mit den Intervallen hat mir Gunner Adam auch gesagt. So wäre der Nachweis darüber, dass insbesondere bei PKWs mit weichen Ventilsitzen Flashlube stets ordnungsgemäß nachgefüllt wäre, auch eine Bedingung für die Basisgarantie. Auch der Filterwechsel zu den angegebenen Intervallen wäre bei allen Fahrzeugen mit der Prins-Basisgaranrie zwingend. Aber das würde ich sowieso machen lassen, weshalb ich mit solchen Bedingungen leben könnte. Wenn mein Auto Herstellergarantie hat, dann muss ich ja auch die Servicezeiten einhalten, wenn die Garantie bestand haben soll.

Ja, gut, ich werde das mit dem Filter in der Garantiezeit auch machen lassen, die Intervalle sind bei mir aber realistisch groß, die Preise sicherlich adäquat und der erste Wechsel sowieso im Preis mit drin.

Nach der Garantiezeit wechsle ich den Filter dann voraussichtlich selber, man muss danach allerdings die Dichtheit prüfen.

Mit dem Nachweis der Flashlube-Nachfüllung fängst aber schon an. Das heißt doch im Klartext: Beim Umrüster kaufen und nachfüllen lassen. Abgesehen davon, dass man dann relativ oft hin muss: Was kostet das? Bei ebay zahlt man für 5 Liter 44,90 + 5,90. Für meinen Säufer wenn ich mit 20 l Verbrauch rechne komme ich für FL auf 20 Cent / 100km. Würde ich das Viertelliterweise in der Werkstatt nachfüllen lassen, dann könnte daraus schätzomativ schnell mal 50 Cent oder gar ein Euro werden, und so haben wir nicht gewettet, irgendwann ist der Spareffekt dahin.

Themenstarteram 11. März 2008 um 8:19

Ja GalileoT5, dass mit dem Nachweisen von Flashlube hat bei mir auch schon zur Nachdenklichkeit geführt! Nur werde ich mir Flashlube auch sicher bei eBay günstiger besorgen und, wenn der Umrüster das Zeug von mir nicht gratis reinfüllt, dann lasse ich dass eben von meiner Werkstatt hier gratis reinschütten oder diese zumindest dabei zugucken lassen. ***gggg***

Somit kann ich dann immer durch die unabhängige Werkstatt bestätigen lassen, dass das Zeug hineingekommen ist. Es wäre ja wettbewerbswidrig, wenn ich gezwungen sein würde, dieses Flashlube durch den Umrüster selbst gegen etwaig erhebliche Mehrkosten einfüllen zu lassen, zumal Flashlube weder ein Produkt des Umrüsters, noch ein Produkt des Anlagenherstellers ist. Auch ist das Nachfüllen des Zeugs ähnlich einfach, wie das Nachschütten von Kühlwasser und bedarf daher nicht einmal ein spezielles Fachwissen. Auch die etwaige Einstellung / Nachstellung der Tropfenmenge von wohl 12 Tropfen ist kein Problem.

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