Stützlast AHK Fahrradträger XC90 T8
Hallo zusammen,
Habe den XC90 T8 MJ2019 mit der semielektrischen AHK und seit dem WE einen Thule Fahrradträger.
Der Tröger erlaubt 60kg Zuadung (3 Räder) und wiegt selbst 23kg.
Laut Fahrzeugschein und Handbuch ist die max. Stützlast meines Autos bei 110kg.
Im hinteren Teil des Handbuchs wird bei Fahrradträger aber beschrieben dass nur max. 75kg Stützlast zulässig ist wenn ein Fahrradträger verwendet wird.
Frage: wieso soll die maximale Stützlast bei Verwendung eines Fahrradträgers geringer sein als die im Fahrzeugschein ausgewiesene (= 110kg)? Wenn ich einen richtigen Anhänger dranpacke dann sind ja wieder die 110kg Stützlast erlaubt.
Mit voller 60kg Fahrradzuladung und 23kg Eigengewicht des Fahrradträgers wäre ich in Summe ja schon bei 83kg, also über den im Handbuch ausgewiesenen 75kg bei Fahrradträgerbetrieb.
Allerdings sind die 83kg ja noch weit von dem im Fahrzeugschein erlaubten 110kg entfernt.
Welche (sinnvollen) Gründe sollte es denn geben dass Volvo hier die Stützlast auf 75kg einschränkt? Eine Hebelwirkung als Grund kann ich mir nicht erklären, die vertikal wirkende Stützlast an der AHK bei voller Fahrradzuladung sind ja trotzdem nur 83kg, mehr Masse ist ja nicht da.
16 Antworten
Hallo,
ich hänge mich mal hier ran.
Im Handbuch unseres XC90 B5 steht sinngemäss drin dass im Anhängerbetrieb das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs um die Stützlast ( 110 Kg ) erhöht werden darf.
Leider steht das nicht in den Zulassungspapieren, die Homolgationsabteilung von Volvo hat mir hierzu eine Absage erteilt dies einzutragen. Vielmehr soll dieser Hinweis aus den Unterlagen entfernt werden.
Gerade als Camper zählt jedes Kilo Zuladung 🙂
Kann jemand dazu etwas sinnvolles beitragen?
Für die Rennleitung sowie für den Halter zählt das, was in Zulassungsbescheinigung Teil I steht bzw. in der entsprechenden UNECE-Regelung Nr. 55 (Typengenehmigung) der AHK. Das Handbuch ist hierbei keine verbindliche Aussage.