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Strafzettel in der Schweiz

Themenstarteram 14. August 2010 um 14:43

Hallo Leute,

hab nen riesen Problem. Bin im Sommerurlaub durch die Schweiz gefahren (der größte Fehler meines Lebens) und hab gestern Post von den Beamten bekommen. Soll 200€ zahlen wegen Nichtbeachtung eines Lichtzeichens (hab als letzter der Kolonne ne rote Ampel überfahren).

Jetzt meine Frage:

Hab gelesen das wenn ich nicht zahl, können die mir trotzdem nichts, esseidenn ich reise mal wieder dort ein (das hab ich in meinem Leben nicht wieder vor).

 

Hat irgendjemand da schon Erfahrungen, bin um jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema

Und was kann die Schweiz dafür, das du über rote Ampeln fährst? :confused:

Und wenn über rote Ampeln fahren deine Definition von "penibel an die Regeln halten" ist, möchte ich gar nicht wissen wie du dich in den anderen 5 Ländern verhalten hast, oder wie du dich in Deutschland verhältst. :eek:

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am 16. August 2010 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von boxerfreund2009

Erst im November wird ein Vorschlag diskutiert, bei dem es um ein Abkommen (unter anderem auch mit der Schweiz) geht, nachdem Verkehrsverstöße geahndet werden können. Allerdings war Sie der Meinung das es nicht rückwirdkend zählen wird.

Gelernt hab ich aus der Sache. Wir waren in 6 Ländern unterwegs und haben uns nirgendwo so penibel an die Regeln gehalten wie in der Schweiz. Und was hats gebracht???? Damit hat´s dieses Land bei mir echt verzockt, ich komm nie wieder da hin. 

Rückwirkend darf eine Gesetzesänderung nicht wirksam werden. Da meint Deine Anwältin das schon richtig.

Das würde nämlich dem Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen.

 

In Deinem Fall hat die Schweiz es nicht "verzockt", sondern nur Du alleine.:cool:

Es ist einfach unfair, einen eigenen Fehler anderen in die Schuhe schieben zu wollen.

Was glaubst Du, welche Möglichkeiten Dir geblieben wären, wenn man Dich an Ort und Stelle angehalten hätte?

Außer dem Bezahlen wohl kaum eine.

Allerdings zwingt Dich ja auch keiner, in der nächsten Zeit in die Schweiz zu fahren.

Gruß.

@ boxerfreund2009

Dir ist schon klar, dass Du Dir mit Deiner Einstellung ("Schuld sind immer die anderen") hier nicht viele Freunde machst?

Fakt ist, dass Du einen Rotlichtverstoß begangen hast und dafür korrekterweise zur Kasse gebeten wirst. Ob nun in der Ch oder BRD ist dabei vollkommen egal.

Normale Menschen gestehen ihre Schuld ein und zahlen den Obulus. Du stellst Dich dagegen hin und hoffst hier auf Tips, wie man dies umgehen kann und wetterst zu guter letzt auch noch gegen die "böse Schweizer". Sorry, aber dafür habe ich echt keinerlei Verständnis!

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

- es gibt in der Schweiz keine Halterhaftung. Abstreiten, dass Du das da auf dem Foto bist (Für Urlaub an Freunde verliehen etc.). Zur Sicherheit 5 Jahre lang nicht in die Schweiz fahren, falls Du keine Nachricht über die Einstellung des Verfahrens bekommst.

- Es gibt mit der Schweiz kein Geldeintreibungsabkommen. wird es auch nicht geben, solange die nicht in der EU sind. Daher kann man das auch einfach ignorieren, wenn man ganz sicher nicht in den nächsten 5 Jahren durch die Schweiz muss.

Das stimmt so leider nicht. Ab Oktober kann für alle zukünftigen Verstößen auch in D eingetrieben werden und sie tun es dann auch. Das sieht ein bereits verabschiedetes Abkommen vor.

Einfach diesen Strafzettel nicht zahlen und dann eben nicht mehr einreisen b.a.w.

Naja, hoffentlich erwischen sie dich auch mal hier in Deutschland  bei einem Rotlichtverstoss und schicken dir ein Knöllchen.

Vieleicht fährst du ja dann auch aus Protest nicht mehr auf deutschen Strassen.

Dann leben wir alle ein wenig sicherer. ;)

 

Scheisse bauen und dem, der ihn erwischt hat die Schuld geben.

 

                                  Super!!!!!!!!!!!!

In die Schweiz reist man prinzipiell nicht.

Die kündigen sogar Konten Deutscher, bzw, erhöhren die Gebühren dramatisch, wenn sie weniger als eine Millionen Franken darauf haben.

Netter weise verschrotten sie sogar Autos:

SLS beschlagnahmt

Weiterführende Meldungen berichten: Dem Fahrer droht jetzt die Höchststrafe: 300 Tagessätze von 3600 Schweizer Franken – umgerechnet etwa 782 000 Euro. In der Schweiz ist die Strafe abhängig vom Einkommen des Sünders.

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