Stilllegung abgewendet
Ich habe heute eine Stilllegung meines Kfz abwenden können indem ich eine neue evb bekommen habe bei einer neuen Versicherung. Diese habe ich auch schon übermittelt an den Vollzugsdienst. Muss ich morgen früh dann trotzdem noch zur Zulassung? Das Auto wurde ja nicht abgemeldet.
5 Antworten
Du hast dem Vollstreckungsbediensteten die eVB-A geschickt?
Dieser kann die aber gar nicht einsehen. Wenn Eure ZulB die eVB-A im Anzeigenfall akzeptiert, muss die dorthin.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. August 2025 um 18:13:52 Uhr:
Du hast dem Vollstreckungsbediensteten die eVB-A geschickt?
Dieser kann die aber gar nicht einsehen. Wenn Eure ZulB die eVB-A im Anzeigenfall akzeptiert, muss die dorthin.
Der kam direkt von der ZulB . Er war hier gab mir zwei Stunden Zeit und wollte dann nur wieder erscheinen wenn die nicht gültig ist. Er kann eine Abfrage machen, bzw hat sie gemacht per Telefon beim Kollegen. Zumindest ist er nicht wieder erschienen.
Die neue Versicherung wird eine eVBü an die Zulassungsstelle übermittelt haben, dann musst du nicht mehr zur Zulassungsstelle