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Steuer-Wucher (Jeep Wrangler)

Themenstarteram 9. August 2005 um 22:08

Hallo erstmal...

Kfz: Wrangler,LKW-Zulassung, 5,7L Chevy-Motor, ohne Kat

Hier die Abschrift des Briefes eines diensteifrigen Finanzbeamten:

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Einstufung Ihres Fahrzeuges als"PKW" oder"LKW"

Sehr geehrter Herr.......,

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle hat das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft. Die Finanzämter sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden nicht gebunden(vgl. Bundesfinanzhof -BFH- vom 30.09.1981, BFH v.

26.11.1991 u.a.). Für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeuges als LKW ist die objektive Beschaffenheit maßgeblich. Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als "LKW" eingeordnet werden, sondern ist als "PKW" der Steuer zu unterwerfen. Bei der Beurteilung ist weiters das gesamte Erscheinungsbild (Zuladungsmöglichkeit, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung etc.) zu berücksichtigen. Bei Ihrem Fahrzeug muss unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h, einer äußerst geringen Nutzlast von 251 kg und des äußeren Erscheinunsbildes eine Besteuerung als LKW abgelehnt werden.

Ich beabsichtige daher, das Fahrzeug ab dem 13.12.2001 rückwirkend nach den für PKW geltenden Kriterien zu besteuern.

Für eine evtl. Gegenäußerung habe ich mir den 25.08.2005 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

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Ab dem 13.12.2001??????? -Da handelt es sich ja "nur" um mehrere Tausend Euro...

Bin sehr auf Eure Kommentare gespannt!

 

Gruß

Kai

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17 Antworten

guten morgen. das hast du doch aus bitte lächeln,oder? War der Brief jetzt ernst zu nehmen? Die nehmen es auch von den toten! Habe mit meinem K5 nochmal Glück gehabt,aber ich kenne viele die sich dank vater staat von ihren schätzen trennen mußten!

am 10. August 2005 um 4:24

rückwirkend ab 2001 ? Hola...und ohne Kat ? Herzlichen Glückwunsch !

Aber ich denke nicht das sie Dir das ab 2001 rückwirkend berechnen können ! Dann müssten deine vorhergehenden Steuerbescheide ja alle *UNTER VORBEHALT* erstellt worden sein ! Wenn das nicht draufsteht...denke ich das sie dir rückwirkend nix können ! Das kann ja keiner bezahlen ! Also guck mal auf deine alten Bescheide !

gruss

am 10. August 2005 um 5:16

Fakt ist, dein Auto ist kein LKW, soviel ist sicher.

Die PKW Steuer ist also mit sicherheit angemessen, aber das ganze Rückwirkend zu berechnen find ich für ne Frechheit. Würde da ggf. nen Anwalt zu rate ziehen.

Gruss Jürgen

völlig richtig. gegen eine zukünftige einstufung als pkw wirst du nichts machen können, rückwirkend geht jedoch gar nix!

Soviel ich weiß.......rückwirkend nur für 2005 wenn Du in diesem Jahr den günstigeren Steuersatz schon gezahlt hast. Dann wird der neue Steuerbescheid für 2006 zzgl. die Differenz ab 01.05.2005 nachbelastet.

wieviel Sitzplätze sind eingetragen ?

Und nur mal so nebenbei wieviel Zuladung hat ein VW Caddy ?

Themenstarteram 11. August 2005 um 15:57

selbstverständlich nur 2 Sitzplätze

Gruß

Kai

Und die Ladefläche ist größer als der Fahrgastraum.

Da gab es einen Richterspruch vonwegen, ein Fa Beamter ist von seiner Ausdbildung her nicht in der Lage eine technische Begutachtung zu machewn, dafür sind die Prüfstellen der Überwachungsvereine da.

Einspruch einlegen und vorfahren, Starrachsen und Leiterrahmen sind typische LKW Merkmale. Achja und ein paar alte verdreckte Sachen im Laderaum platzieren :-)

am 19. August 2005 um 8:59

Hallo,

Tread rauskram.

Unglaublich was man hier lesen muss. Ich habe das schon vor Tagen gelesen und ich gebe zu ich war regelrecht geschockt. Es ist unfassbar war hier versucht wird. Mein Mitgefühl und die besten Wünsche gegen diesen Streuerbescheid.

Dazu passend gab es gestern abend in SAt 1 einen Bericht über GEZ abzocke. Dabei wurde versucht GEZ-Gebühren Rückwirkend von 1992 einzuziehen.

Ein Anwalt sagte in diesem zusammenhang das dies nicht möglich wäre. Nach BGB maximal 3 Jahre. Alles andere ist verjährt. Dies würde bei allen Geschäften, Firma gegen Privat gelten.

Was auch immer das in Deinem Fall bedeuted und ob das für der Staat gegen Dich auch gilt weiss ich nicht. Vieleicht hift dieser ansatz weiter wenigstens ein paar Euro nicht zahlen zu müssen.

Viel Erfolg

Hi V8-Gemeinde,

die Steuerärsche nehmen es wirklich von überallher und ich sage immer das ist wie die Wegelagerei im Mittelalter. Na werde am Montag meinen Chevy Silverado wieder auf die Strasse schicken. Mal sehen was dem Amt in Düsseldorf dazueinfällt *lachweg. Mir jedenfalls ne Menge. Leute hier gibt es immer noch keine offizielle Rechtsprechung und somit können die Finanzämter recht wenig tun. Ich erinnere nur an LKW-Zoll und jetzt PKW-Steuer kassieren wollen. Ne Ne Ne verehrte Asgeier so nicht.

Keep you posted folks,

schönes WE Merlin

am 31. August 2005 um 10:20

Hallo Pearl 1,

ich bin so neugirig.

Was ist denn jetzt draus geworden? Der Eintreiber hatte sich doch den 25.8.2005 als Termin für eine Gegenäusserung vorgemerkt.

Du bist doch sicher hingegengen und hast Dir den Knaben mal aus der Nähe angeschaut oder?

Berichte doch bitte ob Du zumindest einen Teilerfolg erringen konntest.

Schöne Grüsse

Uscamaro

Zitat:

Original geschrieben von HightowerV8

Da gab es einen Richterspruch vonwegen, ein Fa Beamter ist von seiner Ausdbildung her nicht in der Lage eine technische Begutachtung zu machewn, dafür sind die Prüfstellen der Überwachungsvereine da.

Einspruch einlegen und vorfahren, Starrachsen und Leiterrahmen sind typische LKW Merkmale.

Da sehe ich eigentlich auch gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch.

Wenns Geld knapp ist, wird versucht überall was rauszuquetschen, und was liegt da näher als mal wieder wir Autofahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Wenns Geld knapp ist, wird versucht überall was rauszuquetschen, und was liegt da näher als mal wieder wir Autofahrer.

Das Gefühl hab ich auch manchmal, Selbstbedienungsladen Autofahrer&Raucher. Und gespart wird dann am Straßenausbau...

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