Sexuelle Belästigung auf der A60

Hi, ich wende mich an euch weil meiner Mutter gerade was absolut Beschinnes passiert ist. Sie is auf der A60 unterwegs und wird auf der Weisenauer Brücke/A60 von einem weissen VW Transporter angehalten. Weil sie kein gutes Gefühl hatte, hat sie alle Türen abgeschlossen und nur das Fenster ein Stück runtergemacht. Was sich auch im Nachhinein als gut erwisesn hat. Auf jedenfall kommt ein Mann ans Fenster und fragt Wort wörtlich: "Na, haste Lust zu poppen?" auf die Antwort meiner Mutter die Polizei zu rufen stieg er dann wieder in den Transporter und ist blitzschnell verschwunden.

Kennzeichen laut meiner Mutter war ** * ****(Kennzeichen editiert globalwalker) . Auf Nachfrage bei der Polizei kam das Kennzeichen als falsch zurück. Auch ähnliche Kennzeichen ergaben keinen Erfolg. Aber wie Ihr euch vorstellen könnt, wird einem der Schreck da tief sitzen. Und daher ist Sie sich bei dem Kennzeichen nicht 100 prozentig sicher.

Dahr wende ich mich jetzt an euch:

Wer hat etwas gesehn?
war etwa gegen 13.00
weisser VW Transporter mit roter Beschriftung
auf der A60 von Mainz Richtung Frankfurt/Darmstadt

ohne jemanden beschuldigen zu wollen, wäre es doch gut zu wissen ob jemand dieses Fahrzeug kennt oder etwas gesehen hat. Anzeige läuft schon, aber eben gegen Unbekannt.

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Wurde das Fahrzeug sexuell belästigt?

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Zitat:

Original geschrieben von SwD



aber eben gegen Unbekannt.

Hi,

ich habe das Kennzeichen editiert, da wir hier sicherlich keine Polizeiarbeit übernehmen. Wie Du geschrieben hast, läuft bereits die Anzeige und das Kennzeichen liegt der Polizei sicherlich auch vor.

Grüße

globalwalker

Ist die Reaktion nicht etwas übertrieben? Der Mann im VW wollte Sex. Die Frage wurde klar beantwortet. Der Mann hat sich umgehend zurückgezogen. Ist das schon "Belästigung" oder nur ein offensichtlich recht plumper, mislungener "Flirtversuch"?

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Ist das schon "Belästigung"....?

Ja, eindeutig.

Echt, das ist schon Belästigung??? Also nicht, dass ich so ein Verhalten jetzt gutheißen oder befürworten würde aber wie heist es doch, fragen kostet ja nichts 😉)
Also sittlich ist das ja schon irgendwie belästigend aber rein juristisch würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen.

Zitat:

Original geschrieben von SwD


Sie is auf der A60 unterwegs und wird auf der Weisenauer Brücke/A60 von einem weissen VW Transporter angehalten.

Die Belästigung im juristischen Sinne liegt im Anhalten des Fahrzeuges.

Wurde das Fahrzeug sexuell belästigt?

Anhalten ist auch so eine Frage, Weg versperrt oder nur Hand raus gehalten?

So oder so, nett ist was anderes, aber vielleicht ist es ein Treffpunkt etc., naja man wird das wohl an anderer Stelle klären.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Wurde das Fahrzeug sexuell belästigt?

Nein. Aber hier liegt doch ein klarer Verstoß gegen §1 der StVO vor, wenn man auf das geplante Ziel der Anhalte-Aktion schaut.

Der berühmte §1 muß ja immer einspringen, wenn einem Verkehrsteilnehmer gerade nichts konkretes vorzuwerfen ist.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Der berühmte §1 muß ja immer einspringen, wenn einem Verkehrsteilnehmer gerade nichts konkretes vorzuwerfen ist.

Was soll am vorliegenden Fall nicht konkret genug für ein Ermittlungsverfahren sein?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Was soll am vorliegenden Fall nicht konkret genug für ein Ermittlungsverfahren sein?

...da die bloße Aussage der Mutter zuwenig ist.Wie will sie beweisen,das der andere das gesagt hat.Ein Auto anzuhalten kann ganz auch ganz andere Gründe haben.
Dies wird der "Täter" wenn Sie ihn bekommen würden auch so darlegen.
Das hier die Justiz wirklich tätig wird,daran habe ich ganz starke Zweifel.
Gruß

Vielleicht können die Befürworter einer Strafverfolgung mal einen einschlägigen Paragraphen nennen - außer §1 StVO 😉

Ich stelle mir das ganze gerade mit vertauschten Rollen vor. Aufreizend gekleidete, junge, blonde Frau hält einen anderen Autofahrer an und fragt "Willst Du poppen?". Autofahrer erstattet Anzeige und die Frau wird ermittelt und verurteilt. Ändert sich die Sachlage, wenn das Gespräch nicht auf der Autobahn, sondern im Bahnhofsviertel stattfindet? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Anhalten ist auch so eine Frage, Weg versperrt oder nur Hand raus gehalten?

So oder so, nett ist was anderes, aber vielleicht ist es ein Treffpunkt etc., naja man wird das wohl an anderer Stelle klären.

Warnblinker an und dann (mitten auf einer 3 spurigen Autobahn) meine Mutter ausgebremst bzw halb schräg auf die rechten 2 Spuren gestellt. Und das auf der Brücke ein Treffpunkt ist, ist stark zu bezweifeln.

Selbst wenn der Tatbestand einer sexuellen Belästigung nicht einwandfrei bewiesen werden kann, irgendwas muss man doch machen können. Allein dafür das der Kerl die rechten Spuren dichtgemacht hat muss man ihn doch belangen können.

Zitat:

Original geschrieben von SwD


Warnblinker an und dann (mitten auf einer 3 spurigen Autobahn) meine Mutter ausgebremst bzw halb schräg auf die rechten 2 Spuren gestellt. Und das auf der Brücke ein Treffpunkt ist, ist stark zu bezweifeln.

Selbst wenn der Tatbestand einer sexuellen Belästigung nicht einwandfrei bewiesen werden kann, irgendwas muss man doch machen können. Allein dafür das der Kerl die rechten Spuren dichtgemacht hat muss man ihn doch belangen können.

Das grundlose Anhalten schräg über zwei Spuren auf einer Autobahn dürfte ohne Zweifel den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllen.