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Seitenmarkierungsleuchten

Themenstarteram 29. Oktober 2003 um 6:35

Hy zusammen!

Hätte da mal eine Frage:

Wie sieht das bei euch in Deutschland mit den Seitenmarkierungsleuchten mit dem TÜV aus, müsst ihr sie eintragen lassen, oder nicht, gibt es genaue vorschriften über die Höhe der leuchten?

Vielleicht weiß ja auch zufällig jemand wie es bei uns in Österreich damit ausschaut. Bei uns gibt es in sachen TÜV ja einige auflagen mehr :(

Würd mich freuen wenn da jemand was drüber weiß, denn die dinger sehen ziemlich scharf aus :D

mfg. schord

17 Antworten

Servus,

also ich habe welche von Hella drinnen. Die haben eine E-Zulassung, sind somit Eintragungsfrei und müssen nur in bestimmter Höhe und Abständen installiert werden. Näheres gibts auf der Homepage

Also als ich meine Frontschürze zum Eintragen gebracht hat, wollte der TÜVler Aufstand machen wegen den Leuchten. Er hat gemeint so was hat er noch nie gesehen. Die haben ja nicht mal Betriebserlaubnis. Dann war er baff dass sie doch E-Zulassung haben. Aber Höhe gemessen usw. hat der nicht. Ich glaub nicht, dass das jemanden interessiert!

Da Alex

Themenstarteram 29. Oktober 2003 um 15:35

Hoffe da das bei uns auch so einfach funktioniert, denn die wege der Österreichischen bürokratie sind wahrlich unergründbar :D

Die sache mit der höhe ist mir noch ein dorn im auge, denn auf 25cm höhe sieht es bestimmt ein wenig komisch aus, so wie bei VOLVO!

Wie ist es denn mit der Montage, denn ich möchte meine Schürtzen nicht anbohren!

wirste aber wohl müssen, um mim kabel rein zu kommen.....

weiß jemand wie das ist mit der farbe, denn ein kumpel von mir fährt vorn weiß, hinten rot, er meinte die grünen häten noch nie was gesagt, ich frag mich nur wie das is wenns denen ma auffällt....denn ich kenne normal nur gelb.

aööerdings hat er sie auch direkt an den kanten, wo die stoßstangen, nach vorn bzw. hinten umbiegen....

Themenstarteram 29. Oktober 2003 um 16:28

Möchte wenns irgend wie geht, so tief fahren, dass die Leuchte genau auf der Kannte sitzt, und das kabel unten rum geht, aber dann bekomm ich ja wieder probs mit der midesthöhe!

hmm, da es mir auf den Sicherheitsaspekt ankam, habe ich sie halt so wie vorgeschrieben installiert. Ich habe aber auch schon genug gesehen, wo die Teile am untersten Ende der Front- und Heckschürzen waren, so tief, das sie die Ameisen geblendet haben. Ist nur fraglich ob die auf der Höhe überhaupt was bringen. Wenn ich dran denke, dann mach ich morgen im Hellen mal Fortos von meiner Schüssel mit den SML.

am 29. Oktober 2003 um 22:24

hi,

irgendwie wiederholt sich diese Thema ziemlich oft.

Was ich dazu sagen kann ist, wie schon erwähnt worden ist, das die Mindesthöhe 25cm betragen muss und zwar vom Boden. Also erst tieferlegen dann montieren.

Ein Loch muss man so oder so bohren aber das kann man auch wieder mit etwas Geld rückgangig machen.

Zur Farbe erlaubt ist nur Orange kein Rot, kein Blau noch sonstwas.

Was einige TÜV Prüfer verlangen oder auch vorgeschrieben ist, das die Seitenmarkierungsleuchten gemeinsam mit dem Standlicht angehen müssen.

cya

ok, wie isn das wenn ich se tiefer montiere, angenommen ich bekomme sie tortzdem eingetragen, weil der prüfer die höhe nicht kontrolliert, sie stehen dann mit tieferlegung und allem schon in den papieren. Wenn ich jetzt von den grünen kontrolliert werde können die deshalb dann was sagen? denn der tüv hats ja für ok befunden....?

 

außerdem würde mich mal interessieren, ob es zulässig wäre, bzw. ob ich das eingetragen bekommen würde, wenn die blinker dauerhaft mim standlicht leuchten und beim blinken dann eben normal blinken? denn ich hab so schon einige fahrzeuge gesehen?

am 30. Oktober 2003 um 16:12

Hi,

sagen wir der Wagen ist durch den TÜV. Wenn du penible Polizisten vor dir stehen hast würden sie dir eine Mängelkarte geben. Dann mußt du zum TÜV und wenn der Prüfer so genau ist müssen die auf Original Höhe.

Nur mal zum Beispiel.

Aber ich denke mal nicht wenn du die Abnahme mal hast das da ein Polizist so genau drauf achten wird.

Das mit den Blinkern als Standlicht ist nicht erlaubt.

Importierte US Fahrzeuge haben das und bekommen es auch eingetragen.

cya

Nach vorne ist nur weißes Licht erlaubt, kein oranges, gelbes, blaues oder sonstiges.

am 30. Oktober 2003 um 23:23

@mickyd

Wie Vorne?

Seitenbegrenzungsleuchten sind an der Seite des Fahrzeugs angebracht und die müssen defenitiv orange leuchten.

Oder meinst du Tagesfahrlichter? die vorne an der Stoßstange montiert werden die müssen dann logischerweise farblos leuchten. Ausngenohmen sind fr. Fahrzeugen mit den gelben Nebelscheinwerfern. Da dies damals Plficht in Frankreich war.

cya

ne, es ging um die leuchtenden Blinker, die nur bei US-Fahrzeugen erlaubt sind.

am 1. November 2003 um 9:53

Achso sorry habs nicht verstanden.

Aber die sind auch alle Orange oder Rot aber weiß??

cya

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